Das Hotel Bürgenstock am Vierwaldstättersee in der Schweiz hat im Namenstreit gegen das altehrwürdige Londoner Hotel Ritz gewonnen. Laut Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts darf das Bürgenstock weiterhin den Namen „Ritzcoffier“ für sein Spitzenrestaurant verwenden. Das Urteil ist endgültig.
Was war geschehen: Das Hotel Bürgenstock hatte seinem Restaurant den Namen „Ritzcoffier“ gegeben. Der Name wurde 2015 beim Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt. Ganz zum Ärger vom Londoner Ritz Hotel.
Wie die Luzerner Zeitung berichtet, legte das Traditionshaus Einspruch ein, da es seine Markenrechte verletzt sah. Das Bundesverwaltungsgericht sah dies anders und wies die Klage ab. Laut Richter sei der Name „Ritz“ in der Schweizer Hotellerie zu wenig geläufig, um als „notorisch bekannt“ zu gelten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig und kann nicht mehr am Bundesgericht in Lausanne verhandelt werden.