Große Resonanz auf IHA-Schadensersatzinitiative gegen Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

Wenige Stunden vor Ablauf der Registrierungsfrist haben sich mehr als 1.900 Hotels aller Größenordnungen registriert, um mit Unterstützung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) Schadensersatzansprüche gegen Booking.com wegen der jahrelangen Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln durchzusetzen.

„Wir sind überwältigt von der enormen Resonanz auf unsere Initiative ‚daBeisein‘. Die über die Kampagnen-Plattform erhobenen Teilnehmerangaben weisen zudem eine so hohe Datenqualität und Fehlerfreiheit auf, dass wir die Registrierungsfrist noch um unseren ursprünglichen Bearbeitungspuffer von drei Werktagen bis zum 20. Mai 2020, 18:00 Uhr, verlängern können. Gerade in den letzten beiden Tagen hatten wir noch starken Zuspruch zu verzeichnen, so dass wir sicherstellen wollen, dass alle teilnahmewilligen Hoteliers auch wirklich ‚daBei‘ sein können“, erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Auf Beschwerde des Hotelverbands hat das Bundeskartellamt im Jahr 2013 ein Kartellverfahren wegen der Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln auch gegen Booking.com eingeleitet. Nachdem Bundeskartellamt und Oberlandesgericht Düsseldorf im Parallelfall HRS keine Zweifel daran gelassen hatten, dass insbesondere die „weiten“ Bestpreisklauseln mit deutschem und europäischem Kartellrecht unvereinbar sind, strich Booking.com im Jahr 2015 die Segel und verpflichtete sich, die „weiten“ Bestpreisklauseln aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Deutschland zu entfernen.

„Zu diesem Zeitpunkt hatte Booking.com die weiten Bestpreisklauseln allerdings schon knapp 10 Jahre zur Anwendung gebracht und hierdurch den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen und zum Direktvertrieb der Hotellerie massiv beschränkt. Damit wurde nicht nur der Provisionswettbewerb zwischen den Buchungsportalen praktisch zum Erliegen gebracht, es wurde u.a. auch der sich im Aufbau befindliche Vertrieb der Hotels über ihre eigenen Homepages erheblich behindert. So konnten sich die Buchungsprovisionen seit 2006 massiv erhöhen“, zeigt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), auf.

Nach den Grundsätzen des deutschen und europäischen Kartellrechts haben in Deutschland gelegene Hotels, die nach dem Jahr 2006 Zimmer über Booking.com vertrieben haben, Anspruch auf Schadensersatz gegen Booking.com wegen der zu viel bezahlten Buchungsprovisionen. Da die Durchsetzung der Ansprüche im Alleingang für viele Hotels mit prohibitiven Kosten und Risiken verbunden wäre, hat der Hotelverband die Initiative ‚daBeisein‘ ins Leben gerufen, in deren Rahmen die Schadensersatzansprüche gemeinsam gegenüber Booking.com geltend gemacht werden. Durch die Kooperation mit einem renommierten Prozessfinanzierer können alle Hotels in Deutschland unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft ohne Kosten bzw. Kostenrisiken teilnehmen. Die Erfahrungen des Hotelverbandes im Fall HRS, an dem sich im vergangenen Jahr rund 600 Hotels beteiligten, haben gezeigt, dass die Anspruchsbündelung ungleich mehr Verhandlungsgewicht gibt und es den Hoteliers erlauben wird, auch gegenüber Booking.com auf Augenhöhe ihre legitimen Ersatzforderungen geltend zu machen.

Das derzeit noch vor dem Bundesgerichtshof zu verhandelnde Verfahren von Booking.com gegen die umfassende Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 die „engen“ Bestpreisklauseln betreffend hat übrigens keine Relevanz für das Bestehen und den Umfang der Schadensersatzansprüche wegen der „weiten“ Bestpreisklausel. Sofern der Bundesgerichtshof letztlich bestätigen sollte, dass auch die „engen“ Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig gewesen sind, würde sich dies schlicht schadenssteigernd auswirken und könnte auch noch im Laufe des Verfahrens zusätzlich eingepreist werden.

Hoteliers können sich auf der Webseite www.hotel-kartellschadensersatz.de über die Initiative des Hotelverbandes Deutschland (IHA) umfassend informieren und sich noch für eine Teilnahme registrieren. Mit Blick auf eine mögliche Verjährung der Ansprüche ist eine Registrierung nur noch bis zum 20. Mai 2020, 18:00 Uhr, möglich.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Wohnungsnot in Zermatt spitzt sich zu. Der lokale Hotelier Heinz Julen präsentiert mit dem 260 Meter hohen Wohnturm Lina Peak eine radikale Lösung, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Besucherströme des Tourismus-Hotspots neu zu lenken.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das von der Staatsregierung erlassene Verbot der Bettensteuer in Bayern bestätigt. Die Klage dreier Städte gegen das Verbot, das seit 2023 in Kraft ist, wurde abgewiesen. Die Entscheidung verwehrt den Klägerkommunen die erhofften Millioneneinnahmen, während Hotellerie und Gastgewerbe das Urteil begrüßen.

Das geplante Vier-Sterne-Plus-Hotel „Le Tresor“ in der ehemaligen Staatsbank in der Schweriner Friedrichstraße steht nach der Insolvenz des österreichischen Investors vor einer ungewissen Zukunft. Das Projekt sollte dem historischen Haus, in dessen Tresorräumen einst die Goldreserven von Mecklenburg-Strelitz lagerten, eine hochwertige Nutzung ermöglichen.

DEHOGA Hessen nimmt Abschied von Reinhard Schreek. Der ehemalige Präsident des Verbands und spätere Ehrenpräsident ist kürzlich verstorben. Schreek prägte den Hotel- und Gaststättenverband in Hessen über Jahrzehnte.

Der Fürstenhof in Bad Kissingen steht zum Verkauf. Die Historie des Fürstenhofs reicht über 160 Jahre zurück. Das ursprüngliche Gebäude wurde bereits 1856 als Kurhotel errichtet und beherbergte Gäste des europäischen Hochadels.

Die Liquidation von Sonder Holdings hat Marriott in die Schlagzeilen gebracht . Seit dem abrupten Zusammenbruch der Lizenzvereinbarung sieht sich das Unternehmen nun mit erheblichem Gegenwind seitens der Gäste konfrontiert. 

In Leipzig wurden die SO!APART Awards 2025 verliehen. Die ausgezeichneten Häuser präsentieren Konzepte, die laut Jury-Einschätzung trotz des aktuell schwierigen Marktumfelds und der Zurückhaltung bei Neueröffnungen „extrem stark und zukunftsgewandt“ sind.

Der aktuelle „Changing Traveller Report 2026“von SiteMinder zeigt eine deutliche Verschiebung im Suchverhalten von Reisenden bei der Hotelsuche. Demnach haben Online-Reisebüros die Suchmaschinen als primären Startpunkt für die Hotelrecherche abgelöst.

Die britische Aufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat Beschwerden gegen große Akteure der Reisebranche, darunter die Hotelgruppen Hilton, Travelodge und Accor sowie das Buchungsportal Booking.com, stattgegeben. Der Vorwurf: Irreführende Werbung mit sogenannten „Ab-Preisen“ für Hotelzimmer.

Der auf Hotelimmobilien spezialisierte Berater Christie & Co ist mit der Vermarktung des etablierten Romantik Hotel Bösehof in Bad Bederkesa beauftragt worden. Das Midscale-Hotel, gelegen im Elbe-Weser-Dreieck zwischen den Städten Bremen, Hamburg und Cuxhaven, wird zum Verkauf angeboten.