Die Bettensteuern in Hamburg und Bremen sind laut Bundesfinanzhof (BFH) verfassungsgemäß. Die Richter orientierten sich in ihrem Urteil an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach könne der Aufwand für privat veranlasste Übernachtungen Gegenstand einer kommunalen Aufwandsteuer sein. Die bremische Tourismusabgabe und die hamburgische Kultur- und Tourismustaxe seien dabei nicht mit der Umsatzsteuer vergleichbar. Die vollständige Begründung gibt es auf der Seite des BFH.












