Viele Reiseportale listen auf ihrer Seite Hotels in einer bestimmten Reihenfolge auf. Doch oft ist unklar, warum manche Hotels in der Trefferliste oben stehen. Die Reiseportale dürfen aber nicht verschweigen, wie diese Reihenfolge zustande kommt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Hamburg hervor (Az.: 327 O 234/19). Darauf weist der Verbrauchzentrale Bundesverband hin, der in diesem Fall geklagt hatte.
Streitpunkt war eine Hotelliste mit «Top-Tipps» eines Reiseportals. Alternativ konnten Verbraucher die Hotel-Treffer nach folgenden Rubriken sortieren: dem günstigsten Preis, Sternen, Bewertung und Preis oder Sternen und Preis. Bis auf den Preis war für Verbraucher nicht durchschaubar, wie das Ranking zustande kam.
Die Richter entschieden, dass dadurch den Verbrauchern entscheidende Informationen für eine Kaufentscheidung fehlen. Mehrere Rubriken seien unklar oder gänzlich intransparent. Sie entschieden: Reiseportale müssen das Ranking sowie die Gewichtung klar darstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ranglistenpositionen beeinflussen maßgeblich, welche Hotels auf Buchungsportalen im Internet gebucht werden – und welche nicht. Allerdings ist nicht jede Positionierung und Empfehlung bei großen Buchungsportalen wie Booking.com und Expedia im Interesse der Nutzer/innen: So erhalten beispielsweise Hotels schlechtere Positionen in empfohlenen Suchergebnislisten, wenn sie auf anderen Plattformen oder auf hoteleigenen Webseiten niedrigere Preise angeben. Zu diesem Ergebnis kam Anfang des Jahres eine Studie des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim gemeinsam mit Forschern der Télécom ParisTech und dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE).
Die Studie untersuchte, wie sich Änderungen der Hotelpreise bei konkurrierenden Vertriebskanälen auf die Position des Hotels in den empfohlenen Suchergebnissen von Buchungsportalen auswirken. Hierfür werteten die Wissenschaftler Suchergebnisse auf den zwei größten Hotelbuchungsportalen Booking.com und Expedia sowie der Metasuchseite Kayak im Zeitraum zwischen Juli 2016 und Januar 2017 für 250 Städte in verschiedenen Ländern aus und verfolgten dabei mehr als 18.000 Hotels.
Die großen Mehrheit der Bundesbürger geht allerdings davon aus, dass alle Beteiligten von den Portalen profitieren würden: Plattformbetreiber ebenso wie die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen auf den Plattformen sowie ihre Kunden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.003 Bundesbürgern ab 16 Jahre im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach sagen 3 von 5 (60 Prozent), dass die Kunden profitieren. In der Altersgruppe zwischen 16 und 49 Jahre beträgt der Anteil sogar 70 Prozent. (Tageskarte berichtete)
Booking hat inzwischen ebenfalls zu der Studie Stellung bezogen und sagt: „Die Rankings auf Booking.com basieren auf einem automatisierten Algorithmus, der aus Kundenfeedback aufgebaut ist.
Das Bundeskartellamt sieht das etwas kritischer hat neulich die Ergebnisse seiner Untersuchung zu Internet-Vergleichsportalen vorgestellt (Tageskarte berichtete). Die Untersuchung zahlreicher Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen habe den Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße in einigen Punkten erhärtet, so die Mitteilung.
(Mit Material der dpa)