Hotelbuchungen: Zimmeranfrage ohne Preisangabe ist unverbindlich

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil eine grundlegende Entscheidung zur Rechtsverbindlichkeit von Hotelreservierungen getroffen. Wie die Pressestelle des Gerichts unter dem Aktenzeichen 9 U 107/24 mitteilt, stellt eine bloße Anfrage nach freien Zimmerkapazitäten ohne Kenntnis der konkreten Preise kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Damit wies der zuständige 9. Zivilsenat die Zahlungs- und Schadensersatzforderungen eines Hotelbetriebs in Höhe von über 10.000 Euro gegen ein Unternehmen rechtskräftig ab.

Dem Rechtsstreit lag eine elektronische Nachricht einer Mitarbeiterin der Beklagten zugrunde, die unter dem Betreff Zimmeranfrage um die Reservierung von Kontingenten für zwei verschiedene Zeiträume bat. Dabei ging es um fünf beziehungsweise 25 Zimmer. Die klagende Hotelbetreiberin reagierte darauf mit einer Reservierungsbestätigung, die jedoch zunächst fehlerhafte Daten enthielt und später korrigiert wurde. Auf die Bitte des Hotels, eine Gästeliste zu übersenden, reagierte das anfragende Unternehmen nicht. Nach Ablauf der fraglichen Termine stellte das Hotel neunzig Prozent der Gesamtkosten in Rechnung, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main der Klage in erster Instanz zunächst stattgab.

In der Berufungsinstanz revidierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung. Die Richter führten aus, dass zwischen den Parteien kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Nach Auffassung des Senats fehlte es bei der ursprünglichen Nachricht der Beklagten am notwendigen Rechtsbindungswillen. Eine E-Mail, die lediglich den Zeitraum und die Zimmeranzahl nennt, aber keine Angaben zum Preis enthält, sei aus Sicht eines objektiven Empfängers lediglich als Aufforderung zu verstehen, die Verfügbarkeit zu prüfen und ein Angebot zu unterbreiten.

Das Gericht stellte klar, dass ein verbindliches Angebot sämtliche wesentlichen Vertragselemente enthalten muss. Laut den Entscheidungsgründen erlaubt erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis dem Hotel, ein Angebot durch eine einfache Annahmeerklärung anzunehmen. Fehle eines dieser Elemente, handle es sich rechtlich nur um eine Bitte um Auskunft. „Erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis erlaubt dem Empfänger des Angebots, dieses ohne weitere Erklärungen anzunehmen“, heißt es wörtlich in der Urteilsbegründung. Wenn der Preis nicht vorab bekannt sei oder explizit genannt werde, solle die Reservierungsbitte lediglich sicherstellen, dass die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden und dem Interessenten ein Erstzugriff ermöglicht wird.

Darüber hinaus verneinte das Oberlandesgericht auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Zwar seien die Parteien in Vertragsverhandlungen eingetreten, jedoch habe die Beklagte durch ihr anschließendes Schweigen kein berechtigtes Vertrauen erweckt, dass es sicher zu einem Vertragsabschluss kommen werde. Da das Unternehmen nach der ersten Anfrage jeglichen Kontakt zum Hotel einstellte und sämtliche Kontaktversuche ignorierte, liege kein pflichtwidriges Verhalten vor. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

B&B Hotels führt das deutsche Hotelmarkenranking von PKF mit 240 Häusern an. Garner verzeichnet mit 23 zusätzlichen Hotels den größten jährlichen Zuwachs; Premier Inn erhöht seine Zimmerkapazität zwischen 2022 und 2026 um 102 Prozent. Komplettes Ranking bei Tageskarte.

Hilton plant das erste deutsche Hotel der Marke Tempo by Hilton am Flughafen München. Das Haus mit 199 Zimmern soll 2029 zusammen mit der Munich Arena eröffnen; als Betreiber ist die Flughafentochter Allresto vorgesehen.

Novum Hospitality hat den Betrieb des Holiday Inn Express Munich Airport – Erding übernommen. Das Hotel verfügt über 114 Zimmer und ist das zweite ehemalige Revo-Hotel, das in den Betrieb der Hamburger Gruppe übergeht.

Eine neue h2c-Studie untersucht den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Hotelketten weltweit. Trotz einer hohen Verbreitung fehlen vielen Unternehmen noch Strategien, Kompetenzen und technische Voraussetzungen für einen breiteren Einsatz.

The Hoxton eröffnet im Sommer 2027 ein zweites Hotel in Deutschland. Das Haus entsteht am Alten Wall in der Hamburger Innenstadt und wird 188 Zimmer auf zehn Stockwerken umfassen.

CA Immo hat das IntercityHotel Frankfurt Hauptbahnhof Süd an ein Fondsvehikel von Art-Invest Real Estate verkauft. Damit trennt sich das Immobilienunternehmen von seinem letzten ausschließlich als Hotel genutzten Gebäude.

Die Immobiliengesellschaft Aroundtown, der die acht bislang unter der Marke Seminaris betriebenen Hotelimmobilien gehören, erklärt, die Häuser würden weiterhin unter dieser Marke geführt. Doch vier Hotels fehlen auf der Seminaris-Website und werden bei Belvilla by OYO unter Sunday-Namen angeboten – drei davon ausdrücklich mit dem Zusatz „ehemals Seminaris“.

Gezeiten Suites eröffnen am 1. Oktober 2026 ihr zweites Apartmenthaus in Büsumer Deichhausen an. Die 23 Apartments bieten Platz für zwei bis vier Personen, zehn Einheiten verfügen über eine eigene Sauna.

Smartments hat 206 Serviced Apartments im Berliner Quartier Forty4 angemietet. Die Eröffnung ist für 2029 geplant; nahezu alle Einheiten sollen einen Balkon oder eine Terrasse erhalten.

Im Sheraton Hannover Pelikan Hotel hat Künstler Sascha Dahl eine Art Suite mit 18 Werken eröffnet. Die Zusammenarbeit soll künftig durch Ausstellungen und weitere Veranstaltungsformate ergänzt werden.