Hotelbuchungen: Zimmeranfrage ohne Preisangabe ist unverbindlich

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil eine grundlegende Entscheidung zur Rechtsverbindlichkeit von Hotelreservierungen getroffen. Wie die Pressestelle des Gerichts unter dem Aktenzeichen 9 U 107/24 mitteilt, stellt eine bloße Anfrage nach freien Zimmerkapazitäten ohne Kenntnis der konkreten Preise kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Damit wies der zuständige 9. Zivilsenat die Zahlungs- und Schadensersatzforderungen eines Hotelbetriebs in Höhe von über 10.000 Euro gegen ein Unternehmen rechtskräftig ab.

Dem Rechtsstreit lag eine elektronische Nachricht einer Mitarbeiterin der Beklagten zugrunde, die unter dem Betreff Zimmeranfrage um die Reservierung von Kontingenten für zwei verschiedene Zeiträume bat. Dabei ging es um fünf beziehungsweise 25 Zimmer. Die klagende Hotelbetreiberin reagierte darauf mit einer Reservierungsbestätigung, die jedoch zunächst fehlerhafte Daten enthielt und später korrigiert wurde. Auf die Bitte des Hotels, eine Gästeliste zu übersenden, reagierte das anfragende Unternehmen nicht. Nach Ablauf der fraglichen Termine stellte das Hotel neunzig Prozent der Gesamtkosten in Rechnung, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main der Klage in erster Instanz zunächst stattgab.

In der Berufungsinstanz revidierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung. Die Richter führten aus, dass zwischen den Parteien kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Nach Auffassung des Senats fehlte es bei der ursprünglichen Nachricht der Beklagten am notwendigen Rechtsbindungswillen. Eine E-Mail, die lediglich den Zeitraum und die Zimmeranzahl nennt, aber keine Angaben zum Preis enthält, sei aus Sicht eines objektiven Empfängers lediglich als Aufforderung zu verstehen, die Verfügbarkeit zu prüfen und ein Angebot zu unterbreiten.

Das Gericht stellte klar, dass ein verbindliches Angebot sämtliche wesentlichen Vertragselemente enthalten muss. Laut den Entscheidungsgründen erlaubt erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis dem Hotel, ein Angebot durch eine einfache Annahmeerklärung anzunehmen. Fehle eines dieser Elemente, handle es sich rechtlich nur um eine Bitte um Auskunft. „Erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis erlaubt dem Empfänger des Angebots, dieses ohne weitere Erklärungen anzunehmen“, heißt es wörtlich in der Urteilsbegründung. Wenn der Preis nicht vorab bekannt sei oder explizit genannt werde, solle die Reservierungsbitte lediglich sicherstellen, dass die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden und dem Interessenten ein Erstzugriff ermöglicht wird.

Darüber hinaus verneinte das Oberlandesgericht auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Zwar seien die Parteien in Vertragsverhandlungen eingetreten, jedoch habe die Beklagte durch ihr anschließendes Schweigen kein berechtigtes Vertrauen erweckt, dass es sicher zu einem Vertragsabschluss kommen werde. Da das Unternehmen nach der ersten Anfrage jeglichen Kontakt zum Hotel einstellte und sämtliche Kontaktversuche ignorierte, liege kein pflichtwidriges Verhalten vor. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Hotel Upstalsboom Kühlungsborn feierte sein 15-jähriges Bestehen mit einem moderierten Podiumstalk und einem gemeinsamen Abendessen für Mitarbeiter und Gäste. Die Veranstaltung ist Teil des 50-jährigen Jubiläums der Hotelgruppe.

The Ascott Limited eröffnet im Herbst 2026 das lyf Piccadilly Manchester mit 280 Zimmern. Das neue Haus setzt auf großflächige Gemeinschaftsbereiche und bietet Veranstaltungskapazitäten für bis zu 800 Personen im Zentrum der englischen Stadt.

BWH Hotels Central Europe nimmt das Best Western Hotel Altenburger Land ins Portfolio auf. Das von der Habitels Hospitality Management & Service GmbH betriebene Haus setzt auf ein Designkonzept rund um die lokale Spielkartentradition.

Spanien und die Kanaren dominieren die aktuelle Gunst der Urlauber für den Sommer 2026. Der HolidayCheck Award bestätigt zahlreichen Hotels in diesen Regionen eine über Jahre hinweg konstant hohe Gästezufriedenheit.

Die MHP Hotel AG hat ihren Umsatz im ersten Quartal 2026 deutlich gesteigert. Treiber waren laut Unternehmen unter anderem neue Hotels im Portfolio sowie veränderte internationale Reiseflüsse.

 

WorldHotels erweitert sein Portfolio um eine neue Glamping-Marke. Zum Start gehören drei Standorte in den USA und Honduras, weitere Projekte werden geprüft.

Ein LinkedIn-Beitrag von Marco Nussbaum hat eine Debatte über steigende Frühstückspreise in Hotels ausgelöst. In den Kommentaren schildern Hoteliers und Branchenvertreter unterschiedliche Beobachtungen zu Preis, Angebot und Nachfrage.

In Travemünde (Lübeck) soll ein neues Hotelprojekt realisiert werden. Die DSR-Gruppe stellte jetzt das geplante Henri-Hotel vor. Das Haus soll nach Angaben der Beteiligten im Jahr 2027 eröffnet werden.

Die MHP Hotel AG hat die Neupositionierung des Andaz Vienna am Belvedere zum Hyatt Regency Vienna erfolgreich abgeschlossen. Das Haus mit 303 Zimmern setzt künftig verstärkt auf internationale Geschäftskunden und das Tagungssegment.

Die Leonardo Hotels arbeiten künftig mit der SRH Fernhochschule zusammen, um ihren Mitarbeitern vergünstigte Fernstudiengänge und Zertifikate anzubieten. Bei entsprechender Karriereplanung unterstützt der Arbeitgeber die akademische Weiterbildung zudem finanziell.