Hotelbuchungen: Zimmeranfrage ohne Preisangabe ist unverbindlich

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil eine grundlegende Entscheidung zur Rechtsverbindlichkeit von Hotelreservierungen getroffen. Wie die Pressestelle des Gerichts unter dem Aktenzeichen 9 U 107/24 mitteilt, stellt eine bloße Anfrage nach freien Zimmerkapazitäten ohne Kenntnis der konkreten Preise kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Damit wies der zuständige 9. Zivilsenat die Zahlungs- und Schadensersatzforderungen eines Hotelbetriebs in Höhe von über 10.000 Euro gegen ein Unternehmen rechtskräftig ab.

Dem Rechtsstreit lag eine elektronische Nachricht einer Mitarbeiterin der Beklagten zugrunde, die unter dem Betreff Zimmeranfrage um die Reservierung von Kontingenten für zwei verschiedene Zeiträume bat. Dabei ging es um fünf beziehungsweise 25 Zimmer. Die klagende Hotelbetreiberin reagierte darauf mit einer Reservierungsbestätigung, die jedoch zunächst fehlerhafte Daten enthielt und später korrigiert wurde. Auf die Bitte des Hotels, eine Gästeliste zu übersenden, reagierte das anfragende Unternehmen nicht. Nach Ablauf der fraglichen Termine stellte das Hotel neunzig Prozent der Gesamtkosten in Rechnung, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main der Klage in erster Instanz zunächst stattgab.

In der Berufungsinstanz revidierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung. Die Richter führten aus, dass zwischen den Parteien kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Nach Auffassung des Senats fehlte es bei der ursprünglichen Nachricht der Beklagten am notwendigen Rechtsbindungswillen. Eine E-Mail, die lediglich den Zeitraum und die Zimmeranzahl nennt, aber keine Angaben zum Preis enthält, sei aus Sicht eines objektiven Empfängers lediglich als Aufforderung zu verstehen, die Verfügbarkeit zu prüfen und ein Angebot zu unterbreiten.

Das Gericht stellte klar, dass ein verbindliches Angebot sämtliche wesentlichen Vertragselemente enthalten muss. Laut den Entscheidungsgründen erlaubt erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis dem Hotel, ein Angebot durch eine einfache Annahmeerklärung anzunehmen. Fehle eines dieser Elemente, handle es sich rechtlich nur um eine Bitte um Auskunft. „Erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis erlaubt dem Empfänger des Angebots, dieses ohne weitere Erklärungen anzunehmen“, heißt es wörtlich in der Urteilsbegründung. Wenn der Preis nicht vorab bekannt sei oder explizit genannt werde, solle die Reservierungsbitte lediglich sicherstellen, dass die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden und dem Interessenten ein Erstzugriff ermöglicht wird.

Darüber hinaus verneinte das Oberlandesgericht auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Zwar seien die Parteien in Vertragsverhandlungen eingetreten, jedoch habe die Beklagte durch ihr anschließendes Schweigen kein berechtigtes Vertrauen erweckt, dass es sicher zu einem Vertragsabschluss kommen werde. Da das Unternehmen nach der ersten Anfrage jeglichen Kontakt zum Hotel einstellte und sämtliche Kontaktversuche ignorierte, liege kein pflichtwidriges Verhalten vor. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Hotel Kronelamm in Bad Teinach-Zavelstein plant bis Dezember 2026 einen umfangreichen Um- und Neubau. Vorgesehen sind 29 neue Zimmer und Suiten, ein erweiterter Wellnessbereich, Veränderungen am Gourmetrestaurant und neue betriebliche Bereiche.

Scandic will 2027 ein drittes Hotel in Frankfurt am Main eröffnen. Die bestehende Immobilie nahe der Messe, das frühere von Revo geführte Mövenpick-Hotel, soll modernisiert werden und künftig 296 Zimmer sowie rund 500 Quadratmeter Veranstaltungsfläche bieten.

Eine Untersuchung von ABCD Agency und ContentGuard.me kommt zu dem Ergebnis, dass knapp jedes fünfte Hotelfoto auf Buchungsplattformen Hinweise auf KI-Bearbeitung zeigt. Besonders hohe Verdachtsquoten wurden in Hamburg und Berlin festgestellt. Hotels und Restaurants sollten jetzt handeln.

Die Marke Hilton Hotels & Resorts eröffnet mit dem Hilton Chania Old Town Resort & Spa ein neues Haus auf Kreta. Das Stadtresort verfügt über 85 Zimmer und ist auf einen Ganzjahresbetrieb ausgelegt.

Die DSR Hotel Holding hat das Henri Hotel Garmisch-Partenkirchen im ehemaligen Reindl’s Partenkirchner Hof offiziell eröffnet. Das neue Boutique-Hotel verfügt über 69 Zimmer und nutzt künftig personelle Synergien mit dem benachbarten aja Resort.

Der Nürnberger Schindlerhof hat in Paris den Hospitality Icon 2026 in der Kategorie „Employee Experience & Satisfaction“ erhalten. Nach Angaben des Unternehmens würdigte die Jury insbesondere die Mitarbeiterkultur und die Transparenz im Betrieb.

Mariana Santelli wurde vom Hotelkompetenzzentrum zur „Housekeeping Managerin“ des Jahres 2026 gekürt. Im Gespräch mit der IST-Hochschule erläutert sie unter anderem, vor welchen neuen Herausforderungen das moderne Housekeeping heute steht.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 einen Umsatzrückgang von 45 Prozent auf 572 Millionen Euro. Während klassische Hotels den Markt dominierten, legten Serviced Apartments deutlich zu.

1912 Hotels übernimmt den Betrieb des Hotel Steffisalp in Warth am Arlberg und kündigt Investitionen sowie eine Neupositionierung an. Die Wiedereröffnung des Hauses mit 56 Zimmern und Suiten ist für Dezember 2026 geplant.

Novum Hospitality weist gegenüber Tageskarte die Behauptung zurück, personelle Maßnahmen hätten der Verhinderung einer Betriebsratsgründung gedient. Zuvor hatte Tageskarte über einen SWR-Bericht zu Kündigungen in zwei Mainzer Hotels berichtet.