Hotelbuchungen: Zimmeranfrage ohne Preisangabe ist unverbindlich

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil eine grundlegende Entscheidung zur Rechtsverbindlichkeit von Hotelreservierungen getroffen. Wie die Pressestelle des Gerichts unter dem Aktenzeichen 9 U 107/24 mitteilt, stellt eine bloße Anfrage nach freien Zimmerkapazitäten ohne Kenntnis der konkreten Preise kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Damit wies der zuständige 9. Zivilsenat die Zahlungs- und Schadensersatzforderungen eines Hotelbetriebs in Höhe von über 10.000 Euro gegen ein Unternehmen rechtskräftig ab.

Dem Rechtsstreit lag eine elektronische Nachricht einer Mitarbeiterin der Beklagten zugrunde, die unter dem Betreff Zimmeranfrage um die Reservierung von Kontingenten für zwei verschiedene Zeiträume bat. Dabei ging es um fünf beziehungsweise 25 Zimmer. Die klagende Hotelbetreiberin reagierte darauf mit einer Reservierungsbestätigung, die jedoch zunächst fehlerhafte Daten enthielt und später korrigiert wurde. Auf die Bitte des Hotels, eine Gästeliste zu übersenden, reagierte das anfragende Unternehmen nicht. Nach Ablauf der fraglichen Termine stellte das Hotel neunzig Prozent der Gesamtkosten in Rechnung, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main der Klage in erster Instanz zunächst stattgab.

In der Berufungsinstanz revidierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung. Die Richter führten aus, dass zwischen den Parteien kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Nach Auffassung des Senats fehlte es bei der ursprünglichen Nachricht der Beklagten am notwendigen Rechtsbindungswillen. Eine E-Mail, die lediglich den Zeitraum und die Zimmeranzahl nennt, aber keine Angaben zum Preis enthält, sei aus Sicht eines objektiven Empfängers lediglich als Aufforderung zu verstehen, die Verfügbarkeit zu prüfen und ein Angebot zu unterbreiten.

Das Gericht stellte klar, dass ein verbindliches Angebot sämtliche wesentlichen Vertragselemente enthalten muss. Laut den Entscheidungsgründen erlaubt erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis dem Hotel, ein Angebot durch eine einfache Annahmeerklärung anzunehmen. Fehle eines dieser Elemente, handle es sich rechtlich nur um eine Bitte um Auskunft. „Erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis erlaubt dem Empfänger des Angebots, dieses ohne weitere Erklärungen anzunehmen“, heißt es wörtlich in der Urteilsbegründung. Wenn der Preis nicht vorab bekannt sei oder explizit genannt werde, solle die Reservierungsbitte lediglich sicherstellen, dass die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden und dem Interessenten ein Erstzugriff ermöglicht wird.

Darüber hinaus verneinte das Oberlandesgericht auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Zwar seien die Parteien in Vertragsverhandlungen eingetreten, jedoch habe die Beklagte durch ihr anschließendes Schweigen kein berechtigtes Vertrauen erweckt, dass es sicher zu einem Vertragsabschluss kommen werde. Da das Unternehmen nach der ersten Anfrage jeglichen Kontakt zum Hotel einstellte und sämtliche Kontaktversuche ignorierte, liege kein pflichtwidriges Verhalten vor. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wyndham Hotels & Resorts baut die Präsenz am Standort Istanbul weiter aus. Mit der Eröffnung der ersten Ramada Branded Residences in der Metropole sowie eines neuen Hotels am internationalen Flughafen reagiert das Unternehmen auf die steigende Nachfrage im türkischen Hotelmarkt.

Accor und die NGO Kiron fördern die berufliche Integration von 150 Frauen mit Migrationshintergrund. Die Partnerschaft kombiniert Bildung mit Praxiserfahrung in Hotels, um neue Fachkräfte für die Branche zu gewinnen.

Eine investigative Recherche von BBC Eye enthüllt das Ausmaß illegaler Videoüberwachung in chinesischen Hotelzimmern. Der Bericht dokumentiert den gewerbsmäßigen Vertrieb von Live-Streams über Messenger-Dienste und beleuchtet die massiven Sicherheitsrisiken.

Die MHP Hotel AG meldet für das vierte Quartal 2025 einen Rekordumsatz. Neben steigenden Durchschnittsraten und einer stabilen Belegung treibt das Unternehmen seine Expansion vor allem am Standort Wien voran und gibt einen Ausblick auf die Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2026.

Das ehemalige Intercontinental in Frankfurt am Main soll innerhalb der nächsten zwei Jahre wiedereröffnet werden. Wie die FAZ berichtet​​​​​​​, plant der Eigentümer eine umfassende Sanierung des traditionsreichen Hochhauses, um das Gebäude erneut als Hotel- und Konferenzstandort zu positionieren.

Mit der Eröffnung der Chronobar schließt das Berlin Marriott Hotel am Potsdamer Platz seine Modernisierung ab. Das neue Barkonzept rückt den Rhythmus der Zeit in den Fokus und verbindet urbanes Design mit einer Gastronomie, die sich dem Tagesverlauf anpasst.

Das Fundament steht, das Team ist eingespielt – nun geht es um die Feinjustierung. Ein halbes Jahr nach der Eröffnung des Conrad Hamburg blickt Michael Wagner, COO der MHP Hotel AG, auf die erste Phase des „Ankommens“ zurück.

Die Betreibergesellschaft des Steigenberger Grand Hotel Bad Pyrmont hat Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Hintergrund sind massive Kostensteigerungen bei der Sanierung des historischen Gebäudes sowie Verzögerungen im Bauablauf.

Die B&B Hotels setzen ihren Expansionskurs im ländlichen Raum mit der offiziellen Eröffnung des B&B Hotel Mittenwald fort. Nach dem Standort in Willingen handelt es sich um das zweite Haus der Marke in einer deutschen Wintersportdestination.

Booking.com sperrt namhafte Luxushotels in Frankfurt, Kitzbühel und Mallorca. Hintergrund sind mutmaßliche Verbindungen des Eigentümers Ali Ansari zu den iranischen Revolutionsgarden, die nun auch von der EU als Terrororganisation eingestuft wurden.