Hotelbuchungen: Zimmeranfrage ohne Preisangabe ist unverbindlich

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil eine grundlegende Entscheidung zur Rechtsverbindlichkeit von Hotelreservierungen getroffen. Wie die Pressestelle des Gerichts unter dem Aktenzeichen 9 U 107/24 mitteilt, stellt eine bloße Anfrage nach freien Zimmerkapazitäten ohne Kenntnis der konkreten Preise kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Damit wies der zuständige 9. Zivilsenat die Zahlungs- und Schadensersatzforderungen eines Hotelbetriebs in Höhe von über 10.000 Euro gegen ein Unternehmen rechtskräftig ab.

Dem Rechtsstreit lag eine elektronische Nachricht einer Mitarbeiterin der Beklagten zugrunde, die unter dem Betreff Zimmeranfrage um die Reservierung von Kontingenten für zwei verschiedene Zeiträume bat. Dabei ging es um fünf beziehungsweise 25 Zimmer. Die klagende Hotelbetreiberin reagierte darauf mit einer Reservierungsbestätigung, die jedoch zunächst fehlerhafte Daten enthielt und später korrigiert wurde. Auf die Bitte des Hotels, eine Gästeliste zu übersenden, reagierte das anfragende Unternehmen nicht. Nach Ablauf der fraglichen Termine stellte das Hotel neunzig Prozent der Gesamtkosten in Rechnung, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main der Klage in erster Instanz zunächst stattgab.

In der Berufungsinstanz revidierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung. Die Richter führten aus, dass zwischen den Parteien kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Nach Auffassung des Senats fehlte es bei der ursprünglichen Nachricht der Beklagten am notwendigen Rechtsbindungswillen. Eine E-Mail, die lediglich den Zeitraum und die Zimmeranzahl nennt, aber keine Angaben zum Preis enthält, sei aus Sicht eines objektiven Empfängers lediglich als Aufforderung zu verstehen, die Verfügbarkeit zu prüfen und ein Angebot zu unterbreiten.

Das Gericht stellte klar, dass ein verbindliches Angebot sämtliche wesentlichen Vertragselemente enthalten muss. Laut den Entscheidungsgründen erlaubt erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis dem Hotel, ein Angebot durch eine einfache Annahmeerklärung anzunehmen. Fehle eines dieser Elemente, handle es sich rechtlich nur um eine Bitte um Auskunft. „Erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis erlaubt dem Empfänger des Angebots, dieses ohne weitere Erklärungen anzunehmen“, heißt es wörtlich in der Urteilsbegründung. Wenn der Preis nicht vorab bekannt sei oder explizit genannt werde, solle die Reservierungsbitte lediglich sicherstellen, dass die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden und dem Interessenten ein Erstzugriff ermöglicht wird.

Darüber hinaus verneinte das Oberlandesgericht auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Zwar seien die Parteien in Vertragsverhandlungen eingetreten, jedoch habe die Beklagte durch ihr anschließendes Schweigen kein berechtigtes Vertrauen erweckt, dass es sicher zu einem Vertragsabschluss kommen werde. Da das Unternehmen nach der ersten Anfrage jeglichen Kontakt zum Hotel einstellte und sämtliche Kontaktversuche ignorierte, liege kein pflichtwidriges Verhalten vor. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das neue Roomers ParkView im Frankfurter Westend ist ab sofort für Aufenthalte ab Dezember 2026 buchbar. Das Haus verbindet die Marke Roomers mit The Luxury Collection von Marriott.

People Inc. hat das Übernahmeangebot für den Casino- und Hotelbetreiber MGM Resorts zurückgezogen. Dabei spielte offenbar auch die anhaltende Skepsis von Investoren hinsichtlich eines milliardenschweren Großprojekts eine entscheidende Rolle.

Das Messegelände Hannover entfaltet laut einer aktuellen Studie eine erhebliche ökonomische Wirkung auf das regionale Gastgewerbe. Allein in Hannover werden in einem durchschnittlichen Messejahr mehr als 120 Millionen Euro im Gastgewerbe umgesetzt.

Praemia widerspricht Novum nach der Schließung des Crowne Plaza Frankfurt. Die Eigentümerseite verweist auf geplante Sanierungsgespräche und erklärt, nach ihrer Kenntnis habe keine behördliche Entscheidung die Schließung erforderlich gemacht.

Nach der Wiedereröffnung im Juni hat das Taj Hessischer Hof Frankfurt seine offizielle Eröffnung gefeiert. Die Bombay Brasserie und Jimmy’s Bar belegen in einem regionalen Restaurantführer bereits erste Plätze.

Frasers Hospitality führt mit Fraser Suites Reserve eine neue Luxusmarke für Serviced Living ein. Das erste Haus mit 255 Zimmern soll ab Dezember 2026 in Bangkok schrittweise Gäste empfangen.

Nach dem Fund eines Schadcodes hat Atlantic Hotels seine Websites vorübergehend abgeschaltet. Besucher seien zuvor aufgefordert worden, schädliche Tastenkombinationen einzugeben. Ob jemand der Aufforderung folgte, ist nach Angaben der Hotelgruppe unbekannt.

Citygrove will nach drei Hotelprojekten in Deutschland weiter wachsen und die Zusammenarbeit mit Premier Inn fortsetzen. Die bisherigen Immobilien in Hannover, Lübeck und Düsseldorf wurden nach Unternehmensangaben mit einem Kredit über 83 Millionen Euro langfristig umfinanziert.

Im Berwanger Hof in Tirol gingen einst Film- und Fernsehstars ein und aus. Nach Investitionen von rund 55 Millionen Euro öffnet die Hotellegende am 25. September für einen Tag der offenen Tür. Ab Dezember sollen Gäste im neuen Haupthaus übernachten.

H World International plant für Dezember 2026 die Eröffnung des Steigenberger Hotel Elephantine Island Aswan. Das Hotel auf Elephantine Island wird derzeit renoviert und soll über 178 Zimmer und Suiten verfügen.