Hotelbuchungen: Zimmeranfrage ohne Preisangabe ist unverbindlich

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil eine grundlegende Entscheidung zur Rechtsverbindlichkeit von Hotelreservierungen getroffen. Wie die Pressestelle des Gerichts unter dem Aktenzeichen 9 U 107/24 mitteilt, stellt eine bloße Anfrage nach freien Zimmerkapazitäten ohne Kenntnis der konkreten Preise kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Damit wies der zuständige 9. Zivilsenat die Zahlungs- und Schadensersatzforderungen eines Hotelbetriebs in Höhe von über 10.000 Euro gegen ein Unternehmen rechtskräftig ab.

Dem Rechtsstreit lag eine elektronische Nachricht einer Mitarbeiterin der Beklagten zugrunde, die unter dem Betreff Zimmeranfrage um die Reservierung von Kontingenten für zwei verschiedene Zeiträume bat. Dabei ging es um fünf beziehungsweise 25 Zimmer. Die klagende Hotelbetreiberin reagierte darauf mit einer Reservierungsbestätigung, die jedoch zunächst fehlerhafte Daten enthielt und später korrigiert wurde. Auf die Bitte des Hotels, eine Gästeliste zu übersenden, reagierte das anfragende Unternehmen nicht. Nach Ablauf der fraglichen Termine stellte das Hotel neunzig Prozent der Gesamtkosten in Rechnung, woraufhin das Landgericht Frankfurt am Main der Klage in erster Instanz zunächst stattgab.

In der Berufungsinstanz revidierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung. Die Richter führten aus, dass zwischen den Parteien kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Nach Auffassung des Senats fehlte es bei der ursprünglichen Nachricht der Beklagten am notwendigen Rechtsbindungswillen. Eine E-Mail, die lediglich den Zeitraum und die Zimmeranzahl nennt, aber keine Angaben zum Preis enthält, sei aus Sicht eines objektiven Empfängers lediglich als Aufforderung zu verstehen, die Verfügbarkeit zu prüfen und ein Angebot zu unterbreiten.

Das Gericht stellte klar, dass ein verbindliches Angebot sämtliche wesentlichen Vertragselemente enthalten muss. Laut den Entscheidungsgründen erlaubt erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis dem Hotel, ein Angebot durch eine einfache Annahmeerklärung anzunehmen. Fehle eines dieser Elemente, handle es sich rechtlich nur um eine Bitte um Auskunft. „Erst die Kombination aus Buchungszeitraum, Zimmerart und Zimmerpreis erlaubt dem Empfänger des Angebots, dieses ohne weitere Erklärungen anzunehmen“, heißt es wörtlich in der Urteilsbegründung. Wenn der Preis nicht vorab bekannt sei oder explizit genannt werde, solle die Reservierungsbitte lediglich sicherstellen, dass die Zimmer nicht anderweitig vergeben werden und dem Interessenten ein Erstzugriff ermöglicht wird.

Darüber hinaus verneinte das Oberlandesgericht auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Zwar seien die Parteien in Vertragsverhandlungen eingetreten, jedoch habe die Beklagte durch ihr anschließendes Schweigen kein berechtigtes Vertrauen erweckt, dass es sicher zu einem Vertragsabschluss kommen werde. Da das Unternehmen nach der ersten Anfrage jeglichen Kontakt zum Hotel einstellte und sämtliche Kontaktversuche ignorierte, liege kein pflichtwidriges Verhalten vor. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Habyt hat den ersten Standort in der österreichischen Hauptstadt eröffnet. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Aparthotel für Kurz- und Langzeitaufenthalte, das insgesamt 319 Studios auf sieben Etagen umfasst.

Leonardo Hotels Central Europe und Goodbytz kooperieren beim Einsatz autonomer Küchenroboter. Im 510-Zimmer-Haus Leonardo Smart Vienna Airport bereitet der Roboter Luca künftig durchgehend Salate und Bowls für die Gäste zu.

Das Hotel Maximilian's in Augsburg hat einen Neubau in der Katharinengasse eröffnet. Die Erweiterung umfasst für rund acht Millionen Euro sieben neue Suiten sowie einen ganzjährig beheizten Pool auf dem Dach des Gebäudes.

BWH Hotels Central Europe ist in Deutschland im ersten Halbjahr 2026 weiter gewachsen: Der Gesamtumsatz der angeschlossenen Hotels stieg auf rund 370,5 Millionen Euro. Getragen wurde die Entwicklung vor allem von einer höheren Nachfrage.

Expedia Group hat nach einem starken zweiten Quartal ihre Jahresprognose angehoben. Das Unternehmen meldet zweistellige Zuwächse bei Bruttobuchungen und Umsatz sowie ein deutliches Wachstum im B2B-Geschäft.

Mit der Villa Florhof hat am 1. August 2026 das erste Lalique Boutique Hotel in Zürich eröffnet. Der Hotelbetrieb beginnt wenige Wochen nach dem Ende der geplanten Zusammenarbeit mit dem ursprünglich als kulinarischer Leiter vorgesehenen Christian Jürgens.

Booking Holdings sieht seine Marken zwar zunehmend in Antworten von KI-Systemen vertreten. Der daraus resultierende Verkehr bleibt nach Angaben des Unternehmens jedoch gering. Gleichzeitig bestätigte der Konzern einen OpenAI-Test für ein CPC-Werbemodell sowie eine enge Zusammenarbeit mit Google.

Das Mandarin Oriental Punta Negra ist offiziell eröffnet. Im Rahmen einer Zeremonie mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft nahm die Hotelgruppe ihr erstes Haus auf der Balearischen Insel in Betrieb.

Microsoft warnt vor einer weltweiten Cyberangriffswelle auf Hotelnetzwerke und Anmeldeseiten. Die Angreifer leiten den Datenverkehr von Gästen um, um Schadsoftware zu verbreiten und Zugangsdaten von Geschäftsreisenden zu entwenden.

Booking Holdings hat im zweiten Quartal 2026 Umsatz, Bruttobuchungen und Gewinn gesteigert. Für das Gesamtjahr erwartet der Online-Reisekonzern weiterhin ein Wachstum der Bruttobuchungen im hohen einstelligen Prozentbereich und verweist in seinem Ausblick auf anhaltende Belastungen im internationalen Flugverkehr.