Hotelkette Star Inn meldet auch in Österreich Insolvenz an

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Die Insolvenz über die Star Inn Hotelbetriebs GmbH ist eröffnet, wie das Handelsgericht Wien am Montag bekanntgegeben hat. Die Insolvenzursachen liegen in den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie. Eine Fortführung des Betriebs ist geplant. In Deutschland hatte eine Star Inn Gesellschaft bereits vor einiger Zeit die Insolvenz beantragt. (Tageskarte berichtete)

Das Unternehmen habe ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt, hatten die Kreditschutzverbände Creditreform und AKV kurz davor mitgeteilt. „Die Insolvenzursachen liegen in den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie“, erklärte Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer. Von der Überschuldung sind den Angaben zufolge 101 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 64 Gläubiger betroffen.

Das 2006 gegründete Unternehmen betreibt acht Hotels in Wien, Graz, Salzburg und Linz. Die Hotels befinden sich in Stadtzentren, wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) ausführte.

Aktiva in Höhe von rund 7,8 Millionen Euro stehen laut Creditreform Passiva in Höhe von etwa 43 Millionen Euro gegenüber. Der AKV berichtet „laut bisher vorgelegten Unterlagen“ von Schulden im Ausmaß von 15,451 Millionen Euro. Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Den Gläubigern wird eine Quote von 20 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, angeboten.

„[…] Die Sanierung nach zwei harten Corona-Jahren ist jetzt leider der einzige Weg, um die Zukunft der Hotels gemeinsam mit einem Investor zu sichern“, sagt Kathrin Garai, Geschäftsführerin von Star Inn.

Sämtliche Hotels sollen von einem strategischen Investor aus dem Hospitality-Bereich, mit dem die Verhandlungen bereits seit längerer Zeit laufen, weitergeführt werden. Geplant sei auch die Weiterentwicklung des Konzeptes mit umfangreichen Investitionen an den Standorten.

Der Hotelbetrieb ist laut Gesellschaft von der Sanierung nicht beeinträchtigt. Alle Hotels werden weiterhin regulär betrieben und stehen den Gästen uneingeschränkt zur Verfügung. Auch für die Mitarbeiter soll sich nichts ändern.


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