Hotels aus ganz Europa können sich noch bis zum 11. September 2026 der Sammelklage gegen Booking.com anschließen. Wie die Stichting Hotel Claims Alliance (SHCA) am 30. Juli 2026 mitteilte, wird das Verfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam im Herbst ein drittes und zugleich letzztes Mal erweitert. Nach der jüngsten Erweiterung beteiligen sich nach Angaben der Stiftung inzwischen 10.783 Hotels an der Klage.
Die Sammelklage war am 30. Januar 2026 zunächst im Namen von 3.087 Hotels eingereicht worden. Mit der zweiten Erweiterung kamen 7.696 weitere Hotels hinzu. Die SHCA geht davon aus, dass sich nach Abschluss der Anmeldephase insgesamt rund 18.000 Hotels beteiligen werden. Nach Angaben der Stiftung ist die Teilnahme für Hotels kostenfrei.
EuGH-Urteil bildet Grundlage für die geltend gemachten Schadensersatzansprüche
Hintergrund des Verfahrens ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. September 2024. Das Gericht entschied, dass die von Booking.com verwendeten Preisparitätsklauseln gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Die SHCA stützt ihre Sammelklage auf dieses Urteil und macht im Namen der beteiligten Hotels Schadensersatzansprüche geltend. Nach Darstellung der Stiftung hätten die Preisparitätsklauseln den Wettbewerb zwischen Online-Buchungsplattformen eingeschränkt und die Direktvertriebsmöglichkeiten der Hotels beeinträchtigt.
Nach Angaben der SHCA deuten vorläufige Berechnungen darauf hin, dass Hotels bis zu 30 Prozent oder mehr der seit 2004 an Booking.com gezahlten Provisionen zuzüglich Zinsen zurückfordern könnten. Dabei handelt es sich um eine Einschätzung der Klägerseite; über mögliche Schadensersatzansprüche ist bislang nicht entschieden.
Verfahren soll Ansprüche europäischer Hotels gemeinsam vor Gericht bündeln
Die Sammelklage wird von der niederländischen Stichting Hotel Claims Alliance, einer Stiftung ohne Gewinnerzielungsabsicht, geführt. Unterstützt wird sie nach eigenen Angaben von HOTREC sowie von mehr als 30 nationalen Hotel- und Gaststättenverbänden. Das Verfahren wird vor dem Bezirksgericht Amsterdam geführt, da die Geschäftsbedingungen von Booking.com für Streitigkeiten zwischen der Plattform und Hotels die Zuständigkeit niederländischer Gerichte vorsehen. Nach Angaben der SHCA befasst sich das Gericht bereits seit 2020 mit verwandten Verfahren.
Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte, Hotelbetriebe in Europa hätten die aus ihrer Sicht nachteiligen Auswirkungen der wettbewerbswidrigen Praktiken von Booking.com erkannt und würden nun Entschädigung verlangen. Die Größe der Sammelklage zeige die Entschlossenheit der Hoteliers, sich für fairen Wettbewerb einzusetzen und Schadenersatz für die aus ihrer Sicht entstandenen Nachteile zu fordern.
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