Hotels wollen Schadensersatz von Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

1.700 Hotels haben vor dem Landgericht Berlin ein Verfahren gegen Booking.com angestrengt. Die Gastgeber fordern den Ersatz des Schadens, den sie aufgrund der Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung sogenannter weiter und enger Bestpreisklauseln erlitten hätten. Jetzt nimmt die Sache Fahrt auf.

Wie berichtet wird fand jetzt, vier Jahre nach Klageerhebung, die erste mündliche Verhandlung für die rund 1.700 deutschen Hotels statt, die booking.com auf Schadensersatz für die jahrzehntelange Verwendung von Ratenparitätsklauseln verklagt haben.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Landgericht Berlin noch im Laufe des Jahres das beantragte Feststellungsurteil erlassen wird, wird derzeit von Branchenvertretern als hoch eingeschätzt.

Bereits während des Kartellverfahrens in Deutschland hatte Booking.com argumentiert, dass die Bestpreisklauseln notwendig für das Funktionieren der Hotelbuchungsportale seien, da sie ein „treuwidriges“ Trittbrettfahren durch die Hotels unterbinden würden. Aus diesem Grund könnten jene Bestpreisklauseln nicht als wettbewerbsbeschränkend angesehen werden. Ferner argumentierte Booking.com, dass die Hotelbuchungsportale mit Suchmaschinen wie Google und Yahoo, Metasuchmaschinen wie Kayak und Trivago und dem hoteleigenen Vertrieb im direkten Wettbewerb stünden und deshalb der Marktanteil von Booking.com letztlich so gering sei, dass das Verhalten von Booking.com keinen wettbewerblichen Schaden anrichten könne.

Beiden Argumenten erteilte der Deutsche Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 18.5.2021 (Aktenzeichen KVR 54/20) eine Absage. Die Bestpreisklauseln seien nicht als kartellrechtsneutrale „notwendige Nebenabrede“ zu betrachten, und es existiert ein separater sachlicher Markt für Hotelbuchungsportale, auf dem Booking.com einen Marktanteil von über 60 Prozent hat.

Der EuGH bestätigte weitgehend die Position des deutschen Bundesgerichtshofs, dass für die Anerkennung einer restriktiven Klausel als „notwendige Nebenabrede“ zwingend erforderlich ist, dass diese Klausel objektiv unerlässlich für die ordnungsgemäße Durchführung des betreffenden Vertrags ist. „Diese immer wieder vorgebrachte Ausrede von Booking.com ist spätestens seit der Untersagung im Jahr 2015 durch das Bundeskartellamt in Deutschland hinfällig und nun auch endgültig vom Tisch“, fasste IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke seinerzeit zusammen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das künftige Waldorf Astoria London Admiralty Arch hat die Eröffnung seiner beiden Signature-Restaurants für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Mit Coreus von Clare Smyth MBE und Café Boulud von Daniel Boulud positioniert sich das Hotel als neue Destination für Gourmets.

Marriott International hat die Marke von 100 Hotels in Saudi-Arabien erreicht, die sich entweder in Betrieb befinden oder in der Entwicklungspipeline stehen. Dies wurde anlässlich der Unterzeichnung für ein neues Courtyard by Marriott in Mekka bekanntgegeben.

Die europäische Hotelbranche verzeichnet einen historischen Höchststand in der Bau-Pipeline. Der aktuelle Bericht von Lodging Econometrics beleuchtet die Entwicklungen in den wichtigsten Segmenten und Regionen sowie die Prognosen für Neueröffnungen in den kommenden Jahren.

Die DekaBank beabsichtigt offenbar den Erwerb des Luxushotels Andaz Vienna Am Belvedere in Wien. Die Immobilie gehört zum Portfolio der insolventen Signa Development Selection, des früheren Immobilienimperiums von René Benko.

Das Gstaad Palace, ein Fünf-Sterne-Traditionshotel im Berner Oberland, gewährt erstmals einen umfassenden Blick hinter seine Kulissen. Eine neue SRF-Dokumentation beleuchtet den täglichen Betrieb, die Herausforderungen und die Mitarbeitenden des Hauses, das seit über einem Jahrhundert Gäste aus aller Welt empfängt.

Das Ostsee Baumhaushotel in Ostholstein hat die Bauarbeiten zur Erweiterung abgeschlossen und verdoppelt damit sein Angebot. Ab Mitte Dezember stehen den Gästen insgesamt 14 Baumhäuser zur Verfügung.

In einem Hotel in Saalbach-Hinterglemm ist am Samstagnachmittag ein Großbrand im Wellness-Bereich ausgebrochen. Rund 100 Einsatzkräfte der Feuerwehren und des Roten Kreuzes waren vor Ort, um die Flammen zu bekämpfen und rund 60 Gäste und Mitarbeiter in Sicherheit zu bringen. Erste Ermittlungen deuten auf eine technische Ursache hin.

Die Dormero Hotelgruppe setzt ihren Wachstumskurs fort und übernimmt das Caravelle Hotel in Bad Kreuznach. Durch die Akquisition des Hauses erweitert die Kette ihr Portfolio auf nunmehr 65 Hotels. Das Unternehmen plant eine umfassende Neuausrichtung und Sanierung des Objekts.

Die Wohnungsnot in Zermatt spitzt sich zu. Der lokale Hotelier Heinz Julen präsentiert mit dem 260 Meter hohen Wohnturm Lina Peak eine radikale Lösung, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Besucherströme des Tourismus-Hotspots neu zu lenken.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das von der Staatsregierung erlassene Verbot der Bettensteuer in Bayern bestätigt. Die Klage dreier Städte gegen das Verbot, das seit 2023 in Kraft ist, wurde abgewiesen. Die Entscheidung verwehrt den Klägerkommunen die erhofften Millioneneinnahmen, während Hotellerie und Gastgewerbe das Urteil begrüßen.