Hotelverband bringt Fragestellungen zu Booking.com vor den Bundesgerichtshof

| Hotellerie Hotellerie

Vor zehn Jahren reichte das Hotel Wikingerhof in Schleswig-Holstein mit dem Hotelverband eine Unterlassungsklage gegen Booking.com beim Landgericht Kiel ein. Der Rechtsstreit ist bis heute nicht abgeschlossen und hat inzwischen Rechtsgeschichte geschrieben. Jetzt ist eine Revision zugelassen worden, sodass wohl zeitnah vom höchsten deutschen Zivilgericht darüber geurteilt wird, was ein Online-Buchungsportal darf und was nicht. In der Sache geht es darum, dass der Wikingerhof Rabattangebote bei Booking.com unterbinden wollte. 

Der Wikingerhof hatte 2009 einen Vertrag mit Booking.com geschlossen, um seine Zimmer im Internet anzubieten. Dann warf das Hotel der Buchungsplattform unbillige Praktiken und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor. Der Hotelbetreiber versuchte deshalb, in Deutschland auf Unterlassung zu klagen. Damit sollte Booking.com verboten werden, Zimmerpreise ohne Zustimmung des Wikingerhofs als vergünstigt oder rabattiert auszuweisen, Kontaktdaten zurückzuhalten und die Platzierung des Hotels bei Suchanfragen von einer hohen Provision abhängig zu machen.

Der Wikingerhof und Booking.com stritten zunächst durch mehrere Instanzen auch über die Zuständigkeitsfrage. Nach Auffassung von Booking.com gelte die in seinen AGB enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung, wonach für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis allein die Gerichte in Amsterdam berufen seien. 2020 entschied dann der Gerichtshof, dass das Hotel Wikingerhof in Deutschland gegen die niederländische Betreibergesellschaft der Plattform klagen kann. Der BGH in Karlsruhe verwies 2021 das Verfahren daraufhin an das OLG Schleswig zurück. Dor kam es allerdings 2022 zu einer „friesisch-herben Enttäuschung“, wie Markus Luthe, Chef des Hotelverbandes in Deutschland in einem Blogpost schreibt. Man habe weiterhin fehlende Bereitschaft feststellen müssen, sich grundsätzlich mit den durch die Neulandgewinnung des Internets zwingend aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen, so Luthe.

Gegen diesen erneuten Urteilsversuch des OLG Schleswig hat der Hotelverband Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt und zeigt sich nun erfolgreich. Am 11. Februar 2025 gab der BGH der Beschwerde statt und ließ die Revision gegen das Urteil des OLG Schleswig zu.

Luthe geht davon aus, dass es voraussichtlich noch in diesem Jahr erneut zu einer mündlichen Revisionsverhandlung kommt, in der diesmal aber nicht über Zuständigkeitsfragen, sondern endlich materiell-rechtlich zu entscheiden sein werde, so der Lobbyist. „Wir werden vom höchsten deutschen Zivilgericht Klarheit darüber erhalten, was sich ein Online-Buchungsportal herausnehmen darf“, sagt Luthe und zählt auf:

„Darf Booking.com als im Auftrag des Hotels handelnder Mittler nach eigenem Gutdünken ohne dessen Zustimmung Rabatte ausrufen – noch dazu irreführende?

Muss Booking.com dem Hotel als Auftraggeber der Vermittlung die E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Buchenden weiterleiten?

Sind die Buchungsprovisionen von Booking.com – zumindest jene über 15 Prozent – missbräuchlich oder gar sittenwidrig?“ 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Marriott-Marke Moxy Hotels ist mit der Eröffnung des Moxy Kathmandu erstmals in Nepal präsent. Das Haus in der nepalesischen Hauptstadt soll durch sein spielerisches und geselliges Konzept Reisende ansprechen, die eine Verbindung zur lokalen Kultur und Dynamik suchen.

Das Wald & Schlosshotel Friedrichsruhe begeht im Jahr 2026 das zehnjährige Jubiläum der Zusammenarbeit mit Küchenchef Boris Rommel. Anlässlich des Jahrestags kündigte das Hotel eine Reihe von Veranstaltungen an.

Im laufenden Jahr sind weniger Touristen nach Berlin gekommen als noch ein Jahr zuvor - und dabei wird 2025 auch eine wichtige Marke verpasst. Der Visit-Berlin-Chef hat eine Vermutung, woran das liegt.

Die britische Hotelmarke Premier Inn hat ihren Markteintritt in Duisburg vollzogen. Mit dem Premier Inn Duisburg City Altstadt nahm das Unternehmen den Betrieb an seinem 65. Standort in Deutschland auf.

Die Online Birds haben die Trendberichte ausgewertet, die derzeit von Hotelgesellschaften oder Beratern veröffentlich werden. Demnach zeichnet sich für die DACH-Region ein überraschend klares Bild ab: Gäste suchen vermehrt nach Substanz statt Überfluss, nach Gefühl statt Ablenkung.

Stayery erweitert das Portfolio in der Hauptstadt mit einem neuen Haus am Kurfürstendamm. Das ehemalige Hotel „Ku’Damm 101“ wird bis 2027 zu 198 Serviced Apartments umgebaut und soll künftig Geschäfts- und Freizeitreisende ansprechen.

Das Amtsgericht Cottbus hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Nena Hospitality GmbH angeordnet. Die Gesellschaft hatte zuvor selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Nena führt derzeit acht Apartmenthäuser. Jetzt wird ein Investor gesucht.

Hilton startet im kommenden Jahr mit dem ersten Haus der Marke LXR Hotels & Resorts in Griechenland. Das Resort mit 66 Zimmern, Suiten und Villen entsteht an der Ostküste Santorins in Kamari, am Fuße des antiken Thira.

Das Jahresende gilt vielerorts als Hochsaison, nicht nur in schneesicheren Gebieten. Das zeigt eine aktuelle Branchenumfrage in Mecklenburg-Vorpommern. Um das Weihnachtsfest herum liegen die Erwartungen deutlich niedriger.

Die Hotelmarke Radisson Individuals vergrößert ihr deutsches Angebot im Süden des Landes. Mit dem HARBR. Hotel Konstanz und dem HARBR. Hotel Heilbronn wurden zwei neue Häuser in das Portfolio aufgenommen.