Hotelverband bringt Fragestellungen zu Booking.com vor den Bundesgerichtshof

| Hotellerie Hotellerie

Vor zehn Jahren reichte das Hotel Wikingerhof in Schleswig-Holstein mit dem Hotelverband eine Unterlassungsklage gegen Booking.com beim Landgericht Kiel ein. Der Rechtsstreit ist bis heute nicht abgeschlossen und hat inzwischen Rechtsgeschichte geschrieben. Jetzt ist eine Revision zugelassen worden, sodass wohl zeitnah vom höchsten deutschen Zivilgericht darüber geurteilt wird, was ein Online-Buchungsportal darf und was nicht. In der Sache geht es darum, dass der Wikingerhof Rabattangebote bei Booking.com unterbinden wollte. 

Der Wikingerhof hatte 2009 einen Vertrag mit Booking.com geschlossen, um seine Zimmer im Internet anzubieten. Dann warf das Hotel der Buchungsplattform unbillige Praktiken und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor. Der Hotelbetreiber versuchte deshalb, in Deutschland auf Unterlassung zu klagen. Damit sollte Booking.com verboten werden, Zimmerpreise ohne Zustimmung des Wikingerhofs als vergünstigt oder rabattiert auszuweisen, Kontaktdaten zurückzuhalten und die Platzierung des Hotels bei Suchanfragen von einer hohen Provision abhängig zu machen.

Der Wikingerhof und Booking.com stritten zunächst durch mehrere Instanzen auch über die Zuständigkeitsfrage. Nach Auffassung von Booking.com gelte die in seinen AGB enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung, wonach für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis allein die Gerichte in Amsterdam berufen seien. 2020 entschied dann der Gerichtshof, dass das Hotel Wikingerhof in Deutschland gegen die niederländische Betreibergesellschaft der Plattform klagen kann. Der BGH in Karlsruhe verwies 2021 das Verfahren daraufhin an das OLG Schleswig zurück. Dor kam es allerdings 2022 zu einer „friesisch-herben Enttäuschung“, wie Markus Luthe, Chef des Hotelverbandes in Deutschland in einem Blogpost schreibt. Man habe weiterhin fehlende Bereitschaft feststellen müssen, sich grundsätzlich mit den durch die Neulandgewinnung des Internets zwingend aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen, so Luthe.

Gegen diesen erneuten Urteilsversuch des OLG Schleswig hat der Hotelverband Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt und zeigt sich nun erfolgreich. Am 11. Februar 2025 gab der BGH der Beschwerde statt und ließ die Revision gegen das Urteil des OLG Schleswig zu.

Luthe geht davon aus, dass es voraussichtlich noch in diesem Jahr erneut zu einer mündlichen Revisionsverhandlung kommt, in der diesmal aber nicht über Zuständigkeitsfragen, sondern endlich materiell-rechtlich zu entscheiden sein werde, so der Lobbyist. „Wir werden vom höchsten deutschen Zivilgericht Klarheit darüber erhalten, was sich ein Online-Buchungsportal herausnehmen darf“, sagt Luthe und zählt auf:

„Darf Booking.com als im Auftrag des Hotels handelnder Mittler nach eigenem Gutdünken ohne dessen Zustimmung Rabatte ausrufen – noch dazu irreführende?

Muss Booking.com dem Hotel als Auftraggeber der Vermittlung die E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Buchenden weiterleiten?

Sind die Buchungsprovisionen von Booking.com – zumindest jene über 15 Prozent – missbräuchlich oder gar sittenwidrig?“ 


Zurück

Vielleicht auch interessant

BWH Hotels hat Gäste über einen monatelangen Zugriff auf Reservierungsdaten informiert. Laut einem Schreiben des Technologiechefs Bill Ryan waren personenbezogene Daten betroffen, Zahlungsinformationen jedoch nicht.

Laut einer Marktanalyse von Christie & Co erzielen privat geführte Hotels in Wien höhere Zimmerpreise als Markenhotels. Gleichzeitig nimmt der Wettbewerbsdruck im Wiener Hotelmarkt nach Angaben des Unternehmens weiter zu.

Das Wirtschaftsmagazin Forbes führt den Motel-One-Mitgründer Dieter Müller in seiner aktuellen Liste der Milliardäre. Nach Angaben des Magazins verfügt Müller über ein Vermögen von 1,3 Milliarden US-Dollar. In der weltweiten Rangliste wird er auf Platz 2994 geführt.

Der „Room Service Benchmark Report 2026“ von SuitePad basiert auf mehr als 200.000 digitalen Bestellungen aus über 500 Hotels. Laut Bericht gehört das Club Sandwich weltweit zu den meistbestellten Room-Service-Produkten.

Der neue HotelHub Index zeigt für das erste Quartal einen weltweiten Anstieg der Hotelraten, wobei europäische Städte wie Mailand besonders hohe Zuwächse verzeichnen. Geschäftsreisende reagieren mit kürzeren Aufenthalten und dem Ausweichen auf günstigere Standorte.

Der Hotelverband Deutschland hat seinen aktuellen Branchenreport „Hotelmarkt Deutschland 2026“ veröffentlicht. Die Publikation analysiert die wirtschaftliche Entwicklung sowie zentrale Kennzahlen der Hotellerie und bietet Hoteliers damit eine wichtige Orientierung für Marktanalysen, betriebliche Entscheidungen und die Einschätzung aktueller Branchentrends.

Die Apartment-Marke Smartments hat ihr Haus im Berliner Prenzlauer Berg nach einer Renovierungsphase wiedereröffnet. Neben neuen Zimmerkategorien für Familien setzt das Unternehmen verstärkt auf mobile Gastgeber und ein multifunktionales Lobbykonzept.

Im Xperience Quartier in Taufkirchen bei München entstehen neben Büroflächen auch ein Hotel und Tagungsbereiche. Nach Angaben von Art-Invest Real Estate hat Hensoldt bereits den kompletten Bürobauteil des Projekts angemietet.

TikTok hat die Einführung von TikTok GO angekündigt. Nutzer in den USA sollen damit Hotels, Freizeitangebote und Touren direkt in der Anwendung entdecken und buchen können. Nach Angaben des Unternehmens wird die Funktion in Videos, Suchergebnissen und Standortseiten integriert.

Die Hotelgruppe Minor Hotels plant bis zum Jahr 2030 die Eröffnung eines neuen Resorts der Marke Anantara am Roten Meer. Das Projekt in Somabay umfasst neben 300 Hotelzimmern auch 150 private Residenzen.