Hotelverband bringt Fragestellungen zu Booking.com vor den Bundesgerichtshof

| Hotellerie Hotellerie

Vor zehn Jahren reichte das Hotel Wikingerhof in Schleswig-Holstein mit dem Hotelverband eine Unterlassungsklage gegen Booking.com beim Landgericht Kiel ein. Der Rechtsstreit ist bis heute nicht abgeschlossen und hat inzwischen Rechtsgeschichte geschrieben. Jetzt ist eine Revision zugelassen worden, sodass wohl zeitnah vom höchsten deutschen Zivilgericht darüber geurteilt wird, was ein Online-Buchungsportal darf und was nicht. In der Sache geht es darum, dass der Wikingerhof Rabattangebote bei Booking.com unterbinden wollte. 

Der Wikingerhof hatte 2009 einen Vertrag mit Booking.com geschlossen, um seine Zimmer im Internet anzubieten. Dann warf das Hotel der Buchungsplattform unbillige Praktiken und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor. Der Hotelbetreiber versuchte deshalb, in Deutschland auf Unterlassung zu klagen. Damit sollte Booking.com verboten werden, Zimmerpreise ohne Zustimmung des Wikingerhofs als vergünstigt oder rabattiert auszuweisen, Kontaktdaten zurückzuhalten und die Platzierung des Hotels bei Suchanfragen von einer hohen Provision abhängig zu machen.

Der Wikingerhof und Booking.com stritten zunächst durch mehrere Instanzen auch über die Zuständigkeitsfrage. Nach Auffassung von Booking.com gelte die in seinen AGB enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung, wonach für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis allein die Gerichte in Amsterdam berufen seien. 2020 entschied dann der Gerichtshof, dass das Hotel Wikingerhof in Deutschland gegen die niederländische Betreibergesellschaft der Plattform klagen kann. Der BGH in Karlsruhe verwies 2021 das Verfahren daraufhin an das OLG Schleswig zurück. Dor kam es allerdings 2022 zu einer „friesisch-herben Enttäuschung“, wie Markus Luthe, Chef des Hotelverbandes in Deutschland in einem Blogpost schreibt. Man habe weiterhin fehlende Bereitschaft feststellen müssen, sich grundsätzlich mit den durch die Neulandgewinnung des Internets zwingend aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen, so Luthe.

Gegen diesen erneuten Urteilsversuch des OLG Schleswig hat der Hotelverband Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt und zeigt sich nun erfolgreich. Am 11. Februar 2025 gab der BGH der Beschwerde statt und ließ die Revision gegen das Urteil des OLG Schleswig zu.

Luthe geht davon aus, dass es voraussichtlich noch in diesem Jahr erneut zu einer mündlichen Revisionsverhandlung kommt, in der diesmal aber nicht über Zuständigkeitsfragen, sondern endlich materiell-rechtlich zu entscheiden sein werde, so der Lobbyist. „Wir werden vom höchsten deutschen Zivilgericht Klarheit darüber erhalten, was sich ein Online-Buchungsportal herausnehmen darf“, sagt Luthe und zählt auf:

„Darf Booking.com als im Auftrag des Hotels handelnder Mittler nach eigenem Gutdünken ohne dessen Zustimmung Rabatte ausrufen – noch dazu irreführende?

Muss Booking.com dem Hotel als Auftraggeber der Vermittlung die E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Buchenden weiterleiten?

Sind die Buchungsprovisionen von Booking.com – zumindest jene über 15 Prozent – missbräuchlich oder gar sittenwidrig?“ 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelkonzern Accor plant für das Jahr 2026 die Eröffnung von rund 350 neuen Häusern weltweit. Auch in der DACH-Region kommen ein paar Häuser hinzu. Mit dem Wachstum früherer Jahre ist der Ausbau der Geschäftstätigkeiten hierzulande allerdings nicht zu vergleichen.

Die PKF Hospitality Group hat die Hotelgruppe B&B Hotels offiziell als die schnellstwachsende Hospitality-Marke Europas für das Jahr 2025 ausgezeichnet. Die Ehrung unterstreiche die Position der Gruppe im Budget- und Economy-Segment sowie deren Rolle als Impulsgeber im europäischen Value-for-Money-Markt.

Die europäische Kollektion unabhängiger Boutiquehotels Quality Lodgings vergrößert ihr Portfolio um acht neue Häuser. Damit wächst die Sammlung auf insgesamt 126 Hotels in acht Ländern. In Deutschland umfasst die Kollektion nun 30 Adressen.

IHG Hotels & Resorts hat die Vertragsunterzeichnung für das zukünftige InterContinental Prag bekanntgegeben. Dies markiert die Rückkehr der Marke in die tschechische Hauptstadt. Das geplante Luxushotel mit 137 Zimmern soll voraussichtlich 2029 eröffnet werden.

Das Dachsteinkönig – Familux Resort in Gosau, welches unter anderem vom Gault Millau als „Familienhotel des Jahres 2026“ ausgezeichnet wurde, leitet eine umfassende Weiterentwicklung ein. Im Rahmen dieser Expansion entstehen derzeit elf neue, zweistöckige Luxus-Chalets.

Das Grand Hotel des Bains Kempinski St. Moritz startet mit einer umfassenden Neugestaltung und einer Investition von insgesamt 18,5 Millionen Schweizer Franken in die Wintersaison. Dies betrifft sowohl die Zimmer als auch die Gastronomie des Hauses.

Die Motel One Group hat in der österreichischen Hauptstadt ihr fünftes Haus eröffnet. Der neue Standort in der Donau City zeichnet sich durch ein Konzept aus, das moderne Architektur und Naturverbundenheit vereint, und präsentiert ein exklusives Design des Künstlers Paul Riedmüller.

Die Schweizer Hotelgruppe The Living Circle erweitert ihr Portfolio um das Hotel Bergwelt Grindelwald. Die operative Übergabe an den neuen Eigentümer ist für Herbst 2026 geplant und soll in enger Abstimmung mit der bisherigen Betreiberin erfolgen.

Die Dormero Hotelgruppe setzt ihre Expansion in Rheinland-Pfalz fort. Nach Koblenz, Worms und Bad Kreuznach wird das Best Western Hotel Pirmasens in der Bahnhofstraße 35 das nächste Haus der Gruppe. Die Übernahme des Hotels mit 45 Zimmern ist für das zweite Halbjahr 2026 geplant.

Die Villa Keller in Saarburg, Rheinland-Pfalz, ist nach umfangreicher Sanierung und Neugestaltung als Boutique-Hotel wiedereröffnet worden. Das Haus, dessen Ursprünge auf das Jahr 1801 zurückgehen, empfängt seit dem 1. November 2025 Gäste. Es gehört zur Erasmus Collection der Gastgeberfamilie Boesen.