Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetzes im Januar 2020 und der im März 2021 eingefügten Experimentierklausel kann die Branche endlich Schritt für Schritt digitale Check-in Verfahren in Angriff nehmen und elektronische Meldeverfahren einsetzen.
Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie liegen die Vorteile eines digitalen und möglicherweise sogar kontaktlosen Check-ins auf der Hand. „Wir begrüßen die neuen digitalen Lösungen zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten außerordentlich, sie setzen eine buchstäblich jahrzehntelange Forderung des Hotelverbandes um“, freut sich Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).