Mehr als 400 Unternehmer vom Clubbetreiber bis zur Hotelkette wollen ihre coronabedingten Einnahmeverluste von den Landesregierungen erstattet bekommen. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, haben sie dazu den Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Schirp beauftragt. Laut Bericht wurden bereits die ersten Schreiben verschickt, so zum Beispiel an den Berliner Senat sowie an die Regierungen in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Weitere Bundesländer sollen nun folgen.
Laut Schirp seien die bisherigen Hilfen für den Mittelstand zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie sei jedoch ein Witz. Schließlich bestehe das Problem darin, dass eben keine Umsätze gemacht würden.
Die Rechtmäßigkeit der Betriebsschließungen zweifelt der Anwalt jedoch nicht an. Dennoch hätten seine Mandanten Ansprüche, zitiert ihn RND. Diese Ansprüche ergeben sich demnach aus der „Nichtstörerhaftung“ im Polizeigesetz. Wie das Redaktionsnetzwerk weiter erklärt, ist ein „Nichtstörer“ ein unbeteiligter Dritter, der durch eine Maßnahme der Ordnungsbehörden zu Schaden gekommen ist. Und dieser Schaden müsse dann ersetzt werden.
Ob das Gesetz auch auf die Corona-Maßnahmen anzuwenden ist, muss nun gerichtlich geklärt werden.