Ende letzter Woche teilte Booking.com den Hotels in Deutschland mit, dass das Buchungsportal, unbeeindruckt von der Abmahnung des Bundeskartellamts vom 2. April 2015, weiterhin an seiner Ratenparitätsklausel bezüglich der Hotel-Webseiten festhalte. Mit diesem Vorgehen missachte der Marktführer unter den Buchungsportalen die Wettbewerbshüter und die Rechtsprechung in Deutschland, sagt Markus Luthe, Chef des Hotelverbandes Deutschland. Der Verband weist auch darauf hin, dass jedes Hotel, das kartellrechtswidrige Klauseln akzeptiere, sich selbst an einem Verstoß gegen deutsches und europäisches Kartellrecht beteilige. Hotels, die Repressalien seitens Booking.com befürchten, gibt der Verband mit auf den Weg, dass jede Auslistungen oder Herabstufung von Herbergen den Buchungsriesen einer Bußgeldgefahr in Höhe von 600 Millionen Euro aussetzen würde. Jeder Hotelier müsse nun selbst entscheiden, ob er Widerspruch gegen die neuen AGBs von Booking.com einlege.











