Kartellamt will gegen Booking.com-Entscheidung des OLG Düsseldorf vorgehen

| Hotellerie Hotellerie

Im vergangenen Monat hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf einer Beschwerde des Buchungsportals Booking.com stattgegeben, die sich gegen eine Abstellungsverfügung zu den sogenannten Meistbegünstigungsklauseln richtete. Das bedeutet: Das Gericht hielt die engen Ratenparitätsklauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismäßig, um ein vom Buchungsportal behauptetes Trittbrettfahrerproblem durch illoyale Hotelpartner zu unterbinden. Booking.com darf demnach niedrigere Preise auf Hotel-Webseiten untersagen. Der Hotelverband kritisierte die Entscheidung scharf (Tageskarte berichtete).

Doch auch die Wettbewerbshüter wollen das OLG-Urteil nicht hinnehmen. Wie unter anderem die FVW berichtet, habe die Behörde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Diesen Schritt hatte Markus Luthe vom Hotelverband bereits in seinem Blog vorhergesagt: Auch wenn das Gericht die Hürden für eine Rechtsbeschwerde absichtlich hochgelegt habe, gehe er davon aus, dass in Karlsruhe eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werde, so der IHA-Hauptgeschäftsführer. 

Auch der IHA-Vorsitzende Otto Lindner hatte sich zum Thema geäußert: „Wenn nach Auffassung des 1. Kartellsenats am OLG Düsseldorf Vertragsrecht über das Wettbewerbsrecht zu stellen ist, sind nun die Bundesregierung und der Bundestag gefordert, im gemeinsamen Interesse von Verbrauchern und Hoteliers ein klares gesetzliches Verbot solcher Knebelparagraphen zu beschließen, wie es schon in Frankreich, Österreich, Italien und Belgien gilt.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das legendäre ICC in Berlin soll nach Jahren als «Lost Place» zum Hotspot für Kunst und Kreativwirtschaft werden. Der Senat empfiehlt die Vergabe an eine Gruppe, die ein neues Kongresshotel anbauen will.

Co-Living-Anbieter Habyt eröffnet Anfang August ein neues Aparthotel mit 319 Einheiten im Wiener Nordbahnviertel. Das Projekt zeichnet sich durch eine nachhaltige Bauweise und eine flexible Nutzung für Geschäftsreisende aus.

Die niederländische Hotelkette Fletcher Hotels setzt den Expansionskurs in Deutschland fort und übernimmt mit dem ehemaligen Romantik Berghotel Astenkrone den zweiten deutschen Betrieb innerhalb einer Woche.

Das Hotel Ensana Fürstenhof in Bad Griesbach wird nach einer Modernisierung im Spätsommer wiedereröffnet. Der europäische Spa-Anbieter bringt damit sein gesundheitstouristisches Konzept mit Thermal-Infrastruktur erstmals nach Deutschland.

Marriott International und Blacksand haben ein Abkommen über den Bau von zehn Hotels mit über 1.300 Zimmern in Saudi-Arabien unterzeichnet. Die Projekte sollen bis 2030 realisiert werden und über 6.000 neue Arbeitsplätze schaffen.

Premier Inn hat die Eröffnung eines neuen Hotels in Bremerhaven bekanntgegeben. Mit dem Standort an der Wesermündung wächst das Unternehmen nach eigenen Angaben auf 73 Hotels in Deutschland. Das neue Haus befindet sich direkt am Deich zwischen Hafen und Innenstadt und umfasst 115 Zimmer auf sieben Etagen.

Bislang war nur bekannt, dass Motel One zu den Hotelgruppen zählt, die an Teilen des Revo-Hospitality-Portfolios Interesse zeigen. Nun nennt eine Wettbewerbsbehörde weitere konkrete Standorte. Demnach will die Hotelgruppe Häuser in Deutschland, Österreich, Polen und Ungarn übernehmen.

Ein laufendes Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts macht erstmals einen Interessenten aus dem Investorenprozess der Revo Hospitality Group öffentlich. Motel One plant demnach die Übernahme von zehn Hotels in Deutschland.

Mandarin Oriental hat an der Südwestküste Mallorcas das neue Resort Mandarin Oriental Punta Negra eröffnet. Die Anlage in Calvià verfügt über 131 Zimmer sowie umfangreiche Wellness- und Gastronomieangebote.

Das Hotel Dein Engel in Oberstaufen plant mit dem Projekt „Engels Ursprung“ eine umfangreiche Erweiterung. Vorgesehen sind unter anderem neue Wasser- und Freizeitbereiche, zusätzliche Gastronomieflächen sowie ein Veranstaltungsraum. Das Hotel beziffert die Investitionen auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag.