Hotelverband zum Booking-Urteil: „Letztes Wort noch nicht gesprochen“

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Vor zwei Wochen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Booking erlaubt, Hotels niedrigere Preise auf deren Webseiten zu untersagen. Die Hotellerie ist entsetzt. In einem aktuellen Blogpost schreibt Markus Luthe vom Hotelverband, wie es nun weiter geht und was Hotels jetzt wissen sollten.

Luthe schreibt, dass der mitschwingende Tenor des Urteils sprachlos mache: „Der Online-Vertrieb gehört den Portalen und Ihr Hoteliers richtet analog nur schön die Betten, zahlt brav für jeden Gast ad infinitum einen Obolus und haltet Euch ansonsten aus der Digitalisierung raus…“

Es bleibe derzeit rechtlich erst einmal unklar, ob Booking seine Hotelpartner schon ab sofort wieder mit engen Ratenparitätsklauseln binden dürfe. Ob Booking diesen allgemeinen Affront gegen die Hotellerie nötig habe und den gerichtlichen Freifahrtschein auch tatsächlich umsetzen werde, könne nicht beurteilt werden, schreibt Luthe. Schließlich habe sich Booking seinen Instrumentenkasten zur individuellen Disziplinierung „illoyaler“ Hotels auch ansonsten schon mehr als prall gefüllt: Automatisierte De-Rankings per Algorithmus, „Booking.Basic“, „Sponsored Discounts“ usw. usw. kämen ja ohnehin zum Einsatz. Ganz zu schweigen von Hoteliers, die sich durch Teilnahme an Bookings „Preferred Programm“ freiwillig noch engere Vertriebsfesseln haben anlegen lassen würden.

Luthe schreibt, dass das letzte Wort zum Glück noch nicht gesprochen sei. Auch wenn das Gericht die Hürden für eine Rechtsbeschwerde absichtlich hochgelegt habe, gehe er davon davon aus, dass gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingereicht werde.

Vor ein paar Tagen hatte der Hotelverband ein gesetzliches Verbot von Best-Preis-Klauseln gefordert. „Wenn nach Auffassung des 1. Kartellsenats am OLG Düsseldorf Vertragsrecht über das Wettbewerbsrecht zu stellen ist, sind nun die Bundesregierung und der Bundestag gefordert, im gemeinsamen Interesse von Verbrauchern und Hoteliers ein klares gesetzliches Verbot solcher Knebelparagraphen zu beschließen, wie es schon in Frankreich, Österreich, Italien und Belgien gilt“, brachte IHA-Vorsitzender Otto Lindner die Erwartung der Branche auf den Punkt. (Tageskarte berichtete)


 

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