Die neue Form der Kölner Bettensteuer ist rechtmäßig. Das Kölner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch vier Klagen von Hoteliers gegen die als Kulturförderabgabe bezeichnete Steuer ab. Gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.