Landgericht Berlin spricht Hotels Schadensersatz gegen Booking.com zu

| Hotellerie Hotellerie

In einem richtungsweisenden Urteil hat die Zivilkammer 61 des Landgerichts Berlin II festgestellt, dass die Booking.com BV sowie deren deutsche Tochtergesellschaft gegenüber zahlreichen Beherbergungsbetrieben schadensersatzpflichtig sind. Grund für die Entscheidung ist die jahrelange Verwendung von unzulässigen Bestpreisklauseln. Das Gericht gab der Feststellungsklage von insgesamt 1.099 Klägern statt. Die Entscheidung betrifft Verstöße, die bis in das Jahr 2013 zurückreichen.

Einschränkung der Preisgestaltungsfreiheit durch Vertragsklauseln

Der Kern des Rechtsstreits dreht sich um die vertragliche Gestaltung, welche die Buchungsplattform ihren Partnern auferlegte. Bis zum Sommer 2015 nutzte das Unternehmen sogenannte weite Bestpreisklauseln. Diese verpflichteten die Hoteliers dazu, auf dem Portal die weltweit günstigsten Preise und Konditionen anzubieten. Ab Juli 2015 stellte die Plattform auf enge Bestpreisklauseln um, die es den Betrieben untersagten, im direkten Online-Vertrieb günstigere Preise als auf der Vermittlungsseite anzubieten.

Das Gericht folgte der Argumentation, dass beide Varianten der Klauseln den Wettbewerb beschränkten. Durch die Vorgaben wurde den Betreibern die Möglichkeit genommen, die im Eigenvertrieb eingesparten Vermittlungsprovisionen in Form von niedrigeren Preisen an die Gäste weiterzugeben. Diese Provisionen belaufen sich im Durchschnitt auf 10 bis 15 Prozent des Zimmerpreises. Zudem erschwerten die Klauseln die Vermarktung von kurzfristigen Restkapazitäten, da Preisnachlässe im Direktvertrieb stets auch eine Preissenkung auf dem Portal nach sich ziehen mussten, was wiederum die Gewinnspanne der Betriebe reduzierte.

Zulässigkeit der Feststellungsklage und Nachlaufeffekte

Obwohl eine Feststellungsklage normalerweise unzulässig ist, wenn der Schaden bereits konkret beziffert werden kann, machte die Kammer hier eine Ausnahme. Die Richter begründeten dies damit, dass die Auswirkungen der Klauseln eine Marktabschottung und eine Konzentration auf wenige Anbieter begünstigt hätten. Diese strukturellen Veränderungen am Markt wirken nach Ansicht des Gerichts über den Zeitraum der aktiven Verwendung der Klauseln hinaus fort. Da diese Nachlaufeffekte eine andauernde Schädigung möglich erscheinen lassen, sei die Klage in dieser Form rechtmäßig.

Das Urteil stellt jedoch lediglich die grundsätzliche Pflicht zum Schadensersatz fest. In welcher Höhe den einzelnen Betrieben tatsächlich ein finanzieller Nachteil entstanden ist und ob dieser zweifelsfrei auf die Bestpreisklauseln zurückzuführen ist, war nicht Gegenstand dieses Verfahrens und muss gegebenenfalls in weiteren Schritten geklärt werden.

„Booking.com ist damit mit seiner Argumentation, die Paritätsklauseln stellten ein legitimes Wettbewerbsinstrument dar, auf ganzer Linie gescheitert“, kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

„Dieses wegweisende Urteil des Landgerichts Berlin verleiht auch der parallelen Sammelklage (www.mybookingclaim.com), die von mehr als 15.000 europäischen Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben werden wird und für die das Verfahren der deutschen Hotels als Blaupause dient, zusätzlichen Rückenwind“, ergänzt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Booking.com sieht das anders und sagt: „Wir begrüßen, dass das Gericht in Berlin wesentliche Aspekte unseres Falles bestätigt und einige der Forderungen heute abgewiesen hat. Wir vertreten weiterhin die Ansicht, dass unsere frühere Verwendung von Paritätsklauseln, die wir in Deutschland seit 2016 nicht mehr anwenden, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat und dass sie Reisenden und Partnern zugute kam, indem sie den Wettbewerb gefördert hat. “

Teilweise Abweisung der Forderungen

Nicht in allen Punkten folgten die Richter den Anträgen der Klägerseite. Das Begehren, die Unzulässigkeit der erhaltenen Buchungsprovisionen festzustellen und eine Erstattung zu fordern, wurde abgewiesen. Das Gericht bewertete diesen Teil der Klage als unzulässig, da es sich bei bereits geleisteten Zahlungen um einen abgeschlossenen Sachverhalt handelt, der eine bezifferte Leistungsklage erfordert hätte.

Zudem wurde die Klage für 189 Beteiligte aus formalen Gründen abgewiesen. In 70 Fällen fehlte der Nachweis einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung, während bei 118 Klägern keine Betroffenheit durch den Kartellverstoß festgestellt werden konnte. Ein weiterer Fall scheiterte aus anderen Gründen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 61 O 60/24 Kart ist noch nicht rechtskräftig; den Parteien steht der Weg der Berufung zum Kammergericht offen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Grandhotel Der Sonnenhof in Bad Wörishofen vollzieht eine strategische Neuausrichtung. Mit der Einführung einer "Genusspension" und neuen Zimmerkategorien reagiert das Haus auf veränderte Gästebedürfnisse und setzt verstärkt auf das Thema Longevity.

Die Hotelkette Premier Inn hat zwei neue Häuser in Hamburg und Berlin eröffnet und damit nach eigenen Angaben erstmals die Marke von mehr als 70 Hotels in Deutschland überschritten.

Die Beherbergungsbetriebe in Deutschland haben im Februar 2026 insgesamt 27,7 Millionen Übernachtungen verzeichnet. Das entspricht einem Anstieg von 3,3 Prozent im Vergleich zum Februar 2025, wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt.

Wyndham Hotels & Resorts arbeitet nach eigenen Angaben mit mehreren Anbietern von künstlicher Intelligenz zusammen, um die Direktbuchungen zu erhöhen. Wie das Unternehmen mitteilte, kooperiert Wyndham unter anderem mit Google, ChatGPT und Anthropic.

Am Ortsrand von Kopfing im Dreiländereck Österreich, Deutschland und Tschechien ist die Waldentdeckerwelt eröffnet worden. Teil des erweiterten Angebots ist ein Baumhotel mit 21 Baumhäusern. Die Anlage befindet sich im Sauwald und ergänzt den bestehenden Naturerlebnispark.

Die Hotelkooperation Akzent Hotels setzt künftig auf digitale Kundenbindung und Sprach-KI, um die Buchungsprozesse zu optimieren und das Personal zu entlasten. Zudem begrüßt der Verband mit dem Akzent Hotel Bavaria in Oldenburg ein neues Mitglied in seinen Reihen.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt verzeichnete im ersten Quartal 2026 einen deutlichen Rückgang. Trotz steigender Betreiberinsolvenzen und hoher Betriebskosten bleibt das Interesse institutioneller Investoren aufgrund geringer Neubauaktivitäten laut Savills aber stabil.

Das Frankfurter Hotel The Florentin stellt seinen neuen, 1.000 Quadratmeter großen Wellnessbereich vor. Das Angebot umfasst neben einem Innenpool und Fitnessbereichen auch spezielle Mitgliedschaften für die Gäste.

BWH Hotels Central Europe hat im Jahr 2025 insgesamt 18 neue Hotels in ihre Gruppe aufgenommen und damit das Ergebnis des Vorjahres um 38 Prozent gesteigert. Für das laufende Jahr strebt BWH ein Wachstum in einer vergleichbaren Größenordnung an.

Das Sporthotel Zoll in Sterzing eröffnet nach Umbau im Juni 2026 neu. Laut Unternehmensangaben liegt der Fokus künftig auf strukturierten Sport- und Trainingsprogrammen. Das Haus hat ein Performance- und Recovery-Center mit 700 Quadratmetern Fläche eingerichtet.