LG Tübingen: Werbung mit Hotelsternen ohne offizielle Klassifizierung ist wettbewerbswidrig

| Hotellerie Hotellerie

Das Landgericht Tübingen (Urteil vom 16.06.2025, Az.: 20 O 38/24) hat entschieden, dass ein Hotel nur dann mit Sternen werben darf, wenn eine offizielle Klassifizierung – etwa durch die Deutsche Hotelklassifizierung (DEHOGA) – vorliegt. Eine andere Verwendung sei irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Hintergrund des Falls

Die Betreiberin eines Hotels hatte auf ihrer Internetseite ein Logo mit drei Sternen verwendet und darüber hinaus mehrfach angegeben, „3-Sterne-Hotel“ zu sein. Eine Einstufung nach den anerkannten Standards der Deutschen Hotelklassifizierung lag jedoch nicht vor.

Das Landgericht bewertete diese Werbung als Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG. Sterne seien in der Hotellerie eine etablierte und für Verbraucher relevante Orientierungshilfe und erweckten den Eindruck einer offiziellen Bewertung.

Begründung des Gerichts

Nach Auffassung des Gerichts vermittelt die Darstellung von Sternen ohne tatsächliche Vergabe, „dass dem Hotel eine bestimmte Komfort- und Qualitätskategorie verliehen ist“. Dies sei unzulässig, auch wenn die Ausstattung des Hotels objektiv dem Standard eines 3-Sterne-Hotels entspreche oder Gäste sich zunehmend an Online-Bewertungen orientierten. Entscheidend sei allein, dass Sterne im Markt als offizielles Klassifikationsmerkmal verstanden werden.

Das Gericht stellte klar: Sowohl die Darstellung von Sternen im Hotellogo als auch die Behauptung einer „3-Sterne-Kategorisierung“ sind wettbewerbswidrig, wenn keine offizielle Einstufung erfolgt ist.

Folgen für die Praxis

Für Hoteliers und Betreiber von Buchungsplattformen bedeutet das Urteil, dass Sterne ausschließlich bei Vorliegen einer offiziellen DEHOGA-Klassifizierung genutzt werden dürfen. Schon der bloße Anschein einer Einstufung – etwa durch grafische Darstellungen von Sternen – kann eine unzulässige Irreführung darstellen.

Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann Abmahnungen, Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Das Urteil des LG Tübingen verdeutlicht, dass im Wettbewerbsrecht nicht die tatsächliche Hotelqualität entscheidend ist, sondern die objektiv nachprüfbare Richtigkeit werblicher Angaben. Unternehmen müssen daher bei der Nutzung von Qualitätskennzeichen äußerst sorgfältig vorgehen und sicherstellen, dass eine offizielle Berechtigung vorliegt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach dem Fund eines Schadcodes hat Atlantic Hotels seine Websites vorübergehend abgeschaltet. Besucher seien zuvor aufgefordert worden, schädliche Tastenkombinationen einzugeben. Ob jemand der Aufforderung folgte, ist nach Angaben der Hotelgruppe unbekannt.

Citygrove will nach drei Hotelprojekten in Deutschland weiter wachsen und die Zusammenarbeit mit Premier Inn fortsetzen. Die bisherigen Immobilien in Hannover, Lübeck und Düsseldorf wurden nach Unternehmensangaben mit einem Kredit über 83 Millionen Euro langfristig umfinanziert.

Im Berwanger Hof in Tirol gingen einst Film- und Fernsehstars ein und aus. Nach Investitionen von rund 55 Millionen Euro öffnet die Hotellegende am 25. September für einen Tag der offenen Tür. Ab Dezember sollen Gäste im neuen Haupthaus übernachten.

H World International plant für Dezember 2026 die Eröffnung des Steigenberger Hotel Elephantine Island Aswan. Das Hotel auf Elephantine Island wird derzeit renoviert und soll über 178 Zimmer und Suiten verfügen.

BWH Hotels Central Europe brachte im Best Western Premier Hotel Rebstock in Würzburg vierzig Nachwuchskräfte zum jährlichen Best Talents Day zusammen, um Schlüsselkompetenzen und den unternehmerischen Generationenwechsel zu fördern.

Die Österreichische Hotelvereinigung hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen Booking.com eingelegt. Sie beanstandet unter anderem Preisnachlässe, Platzierungen, Zahlungsgebühren und Hotelsperren.

Das Treschers Schwarzwaldhotel plant zusätzliche Hotelgebäude auf seinem bisherigen Parkplatz am Titisee. Vorgesehen sind bis zu 86 Gästezimmer und Suiten sowie eine Tiefgarage mit 128 Stellplätzen.

Nach einer Recherche des Hamburger Abendblatts sind in zehn Hamburger Hotels von Novum Hospitality Geflüchtete untergebracht. Für das Holiday Inn – the niu Quay in Harburg hat die Sozialbehörde eine Räumung bis Ende Juni 2027 angekündigt.

Wien führt ab Januar 2027 eine strikte Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen ein und verschärft die Regeln für Umwidmungen, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Das Rocco Forte Hotel Hotel Amigo in Brüssel präsentiert die Neugestaltung von drei Suiten, zu denen die neuen Grand Place Suites sowie die neu gestaltete Blaton Suite gehören.