LG Tübingen: Werbung mit Hotelsternen ohne offizielle Klassifizierung ist wettbewerbswidrig

| Hotellerie Hotellerie

Das Landgericht Tübingen (Urteil vom 16.06.2025, Az.: 20 O 38/24) hat entschieden, dass ein Hotel nur dann mit Sternen werben darf, wenn eine offizielle Klassifizierung – etwa durch die Deutsche Hotelklassifizierung (DEHOGA) – vorliegt. Eine andere Verwendung sei irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Hintergrund des Falls

Die Betreiberin eines Hotels hatte auf ihrer Internetseite ein Logo mit drei Sternen verwendet und darüber hinaus mehrfach angegeben, „3-Sterne-Hotel“ zu sein. Eine Einstufung nach den anerkannten Standards der Deutschen Hotelklassifizierung lag jedoch nicht vor.

Das Landgericht bewertete diese Werbung als Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG. Sterne seien in der Hotellerie eine etablierte und für Verbraucher relevante Orientierungshilfe und erweckten den Eindruck einer offiziellen Bewertung.

Begründung des Gerichts

Nach Auffassung des Gerichts vermittelt die Darstellung von Sternen ohne tatsächliche Vergabe, „dass dem Hotel eine bestimmte Komfort- und Qualitätskategorie verliehen ist“. Dies sei unzulässig, auch wenn die Ausstattung des Hotels objektiv dem Standard eines 3-Sterne-Hotels entspreche oder Gäste sich zunehmend an Online-Bewertungen orientierten. Entscheidend sei allein, dass Sterne im Markt als offizielles Klassifikationsmerkmal verstanden werden.

Das Gericht stellte klar: Sowohl die Darstellung von Sternen im Hotellogo als auch die Behauptung einer „3-Sterne-Kategorisierung“ sind wettbewerbswidrig, wenn keine offizielle Einstufung erfolgt ist.

Folgen für die Praxis

Für Hoteliers und Betreiber von Buchungsplattformen bedeutet das Urteil, dass Sterne ausschließlich bei Vorliegen einer offiziellen DEHOGA-Klassifizierung genutzt werden dürfen. Schon der bloße Anschein einer Einstufung – etwa durch grafische Darstellungen von Sternen – kann eine unzulässige Irreführung darstellen.

Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann AbmahnungenUnterlassungsansprüche oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Das Urteil des LG Tübingen verdeutlicht, dass im Wettbewerbsrecht nicht die tatsächliche Hotelqualität entscheidend ist, sondern die objektiv nachprüfbare Richtigkeit werblicher Angaben. Unternehmen müssen daher bei der Nutzung von Qualitätskennzeichen äußerst sorgfältig vorgehen und sicherstellen, dass eine offizielle Berechtigung vorliegt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 stützt die Umsatzentwicklung der US-Hotellerie. Während der Gesamtmarkt nur moderat wächst, rechnen Analysten in den Austragungsstädten mit zweistelligen RevPAR-Zuwächsen in den Sommermonaten.

Airbnb führt in Deutschland die neue Funktion „Jetzt buchen, später bezahlen“ ein. Damit können Gäste Unterkünfte mit flexiblen Stornierungsbedingungen reservieren und erst kurz vor Ablauf der Frist bezahlen, was insbesondere die Planung von Gruppenreisen erleichtern soll.

Die Insolvenz der Revo Hospitality Group hat die deutsche Hotellerie in Mark und Bein erschüttert. Dirk Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender der Dorint-Hotelgruppe, hat sich in zwei öffentlichen Statements zu Wort gemeldet. Doch beim Vergleich seiner Analysen zeigt sich ein bemerkenswerter kommunikativer Spagat zwischen interner Manöverkritik und politischem Lobbyismus.

Die Chocolate on the Pillow Group vollzieht den Markteintritt in Berlin. Mit einem Managementvertrag für ein Vier-Sterne-Superior-Hotel an der Fischerinsel setzt das Unternehmen auf eine Zusammenarbeit mit Immobilieneigentümern und eine Fokussierung auf investierbare Hotelprodukte.

COMO Hotels and Resorts eröffnet im Mai das COMO Cordeillan-Bages. In Kooperation mit der Familie Cazes entsteht in einem historischen Anwesen in Pauillac ein neues Luxusdomizil, das Design von Paola Navone mit exklusivem Zugang zur Welt der Bordeaux-Weine kombiniert.

Eine aktuelle Treugast-Analyse am Beispiel Ruhpolding untersucht die Auswirkungen von Hotelneueröffnungen auf Feriendestinationen. Die Ergebnisse belegen, wie kapazitätsstarke Leitbetriebe das Nachfragewachstum nachhaltig fördern und bestehende Angebotslücken schließen können.

Mit der Eröffnung von 27 neuen Hotels hat Marriott International im Jahr 2025 die Marke von 200 Häusern in der DACH-Region überschritten. Das Wachstum wird maßgeblich durch Konvertierungen in allen Segmenten getrieben.

Mit der Eröffnung des Adagio Access Nanterre baut Adagio die Kapazitäten im Großraum Paris weiter aus. Das neue Haus mit 132 Apartments in direkter Nähe zum Geschäftsviertel La Défense zielt primär auf Geschäftsreisende und Langzeitgäste ab.

Booking Holdings verzeichnet ein über den Erwartungen liegendes Wachstum bei den Bruttobuchungen und passt die Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr nach oben an. Zudem investiert der Konzern verstärkt in Technologie und Marketing.

Die Accor-Gruppe schließt das Geschäftsjahr 2025 mit einem deutlichen Gewinnplus ab und übertrifft die eigenen Finanzziele. Während die Lifestyle-Sparte zweistellig wächst, normalisiert sich das Geschäft auf dem deutschen Markt nach einer Schwächephase wieder.