LG Tübingen: Werbung mit Hotelsternen ohne offizielle Klassifizierung ist wettbewerbswidrig

| Hotellerie Hotellerie

Das Landgericht Tübingen (Urteil vom 16.06.2025, Az.: 20 O 38/24) hat entschieden, dass ein Hotel nur dann mit Sternen werben darf, wenn eine offizielle Klassifizierung – etwa durch die Deutsche Hotelklassifizierung (DEHOGA) – vorliegt. Eine andere Verwendung sei irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Hintergrund des Falls

Die Betreiberin eines Hotels hatte auf ihrer Internetseite ein Logo mit drei Sternen verwendet und darüber hinaus mehrfach angegeben, „3-Sterne-Hotel“ zu sein. Eine Einstufung nach den anerkannten Standards der Deutschen Hotelklassifizierung lag jedoch nicht vor.

Das Landgericht bewertete diese Werbung als Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG. Sterne seien in der Hotellerie eine etablierte und für Verbraucher relevante Orientierungshilfe und erweckten den Eindruck einer offiziellen Bewertung.

Begründung des Gerichts

Nach Auffassung des Gerichts vermittelt die Darstellung von Sternen ohne tatsächliche Vergabe, „dass dem Hotel eine bestimmte Komfort- und Qualitätskategorie verliehen ist“. Dies sei unzulässig, auch wenn die Ausstattung des Hotels objektiv dem Standard eines 3-Sterne-Hotels entspreche oder Gäste sich zunehmend an Online-Bewertungen orientierten. Entscheidend sei allein, dass Sterne im Markt als offizielles Klassifikationsmerkmal verstanden werden.

Das Gericht stellte klar: Sowohl die Darstellung von Sternen im Hotellogo als auch die Behauptung einer „3-Sterne-Kategorisierung“ sind wettbewerbswidrig, wenn keine offizielle Einstufung erfolgt ist.

Folgen für die Praxis

Für Hoteliers und Betreiber von Buchungsplattformen bedeutet das Urteil, dass Sterne ausschließlich bei Vorliegen einer offiziellen DEHOGA-Klassifizierung genutzt werden dürfen. Schon der bloße Anschein einer Einstufung – etwa durch grafische Darstellungen von Sternen – kann eine unzulässige Irreführung darstellen.

Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann AbmahnungenUnterlassungsansprüche oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Das Urteil des LG Tübingen verdeutlicht, dass im Wettbewerbsrecht nicht die tatsächliche Hotelqualität entscheidend ist, sondern die objektiv nachprüfbare Richtigkeit werblicher Angaben. Unternehmen müssen daher bei der Nutzung von Qualitätskennzeichen äußerst sorgfältig vorgehen und sicherstellen, dass eine offizielle Berechtigung vorliegt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rocco Forte Hotels hat die Eröffnung eines zweiten Standorts in Apulien bekanntgegeben. Die Masseria del Cardinale soll im Jahr 2028 in Fasano an den Start gehen und das Italien-Portfolio der Gruppe ergänzen.

Meliá Hotels erweitert das eigene Portfolio an Luxus- und Lifestyle-Marken und hat für das Jahr 2026 insgesamt 23 neue Hoteleröffnungen bestätigt. Die Expansion erstreckt sich über Südostasien und Südamerika bis nach Europa und in den Indischen Ozean.

Der Hotelkonzern Accor plant für das Jahr 2026 die Eröffnung von rund 350 neuen Häusern weltweit. Auch in der DACH-Region kommen ein paar Häuser hinzu. Mit dem Wachstum früherer Jahre ist der Ausbau der Geschäftstätigkeiten hierzulande allerdings nicht zu vergleichen.

Die PKF Hospitality Group hat die Hotelgruppe B&B Hotels offiziell als die schnellstwachsende Hospitality-Marke Europas für das Jahr 2025 ausgezeichnet. Die Ehrung unterstreiche die Position der Gruppe im Budget- und Economy-Segment sowie deren Rolle als Impulsgeber im europäischen Value-for-Money-Markt.

Die europäische Kollektion unabhängiger Boutiquehotels Quality Lodgings vergrößert ihr Portfolio um acht neue Häuser. Damit wächst die Sammlung auf insgesamt 126 Hotels in acht Ländern. In Deutschland umfasst die Kollektion nun 30 Adressen.

IHG Hotels & Resorts hat die Vertragsunterzeichnung für das zukünftige InterContinental Prag bekanntgegeben. Dies markiert die Rückkehr der Marke in die tschechische Hauptstadt. Das geplante Luxushotel mit 137 Zimmern soll voraussichtlich 2029 eröffnet werden.

Das Dachsteinkönig – Familux Resort in Gosau, welches unter anderem vom Gault Millau als „Familienhotel des Jahres 2026“ ausgezeichnet wurde, leitet eine umfassende Weiterentwicklung ein. Im Rahmen dieser Expansion entstehen derzeit elf neue, zweistöckige Luxus-Chalets.

Das Grand Hotel des Bains Kempinski St. Moritz startet mit einer umfassenden Neugestaltung und einer Investition von insgesamt 18,5 Millionen Schweizer Franken in die Wintersaison. Dies betrifft sowohl die Zimmer als auch die Gastronomie des Hauses.

Die Motel One Group hat in der österreichischen Hauptstadt ihr fünftes Haus eröffnet. Der neue Standort in der Donau City zeichnet sich durch ein Konzept aus, das moderne Architektur und Naturverbundenheit vereint, und präsentiert ein exklusives Design des Künstlers Paul Riedmüller.

Die Schweizer Hotelgruppe The Living Circle erweitert ihr Portfolio um das Hotel Bergwelt Grindelwald. Die operative Übergabe an den neuen Eigentümer ist für Herbst 2026 geplant und soll in enger Abstimmung mit der bisherigen Betreiberin erfolgen.