LG Tübingen: Werbung mit Hotelsternen ohne offizielle Klassifizierung ist wettbewerbswidrig

| Hotellerie Hotellerie

Das Landgericht Tübingen (Urteil vom 16.06.2025, Az.: 20 O 38/24) hat entschieden, dass ein Hotel nur dann mit Sternen werben darf, wenn eine offizielle Klassifizierung – etwa durch die Deutsche Hotelklassifizierung (DEHOGA) – vorliegt. Eine andere Verwendung sei irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Hintergrund des Falls

Die Betreiberin eines Hotels hatte auf ihrer Internetseite ein Logo mit drei Sternen verwendet und darüber hinaus mehrfach angegeben, „3-Sterne-Hotel“ zu sein. Eine Einstufung nach den anerkannten Standards der Deutschen Hotelklassifizierung lag jedoch nicht vor.

Das Landgericht bewertete diese Werbung als Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG. Sterne seien in der Hotellerie eine etablierte und für Verbraucher relevante Orientierungshilfe und erweckten den Eindruck einer offiziellen Bewertung.

Begründung des Gerichts

Nach Auffassung des Gerichts vermittelt die Darstellung von Sternen ohne tatsächliche Vergabe, „dass dem Hotel eine bestimmte Komfort- und Qualitätskategorie verliehen ist“. Dies sei unzulässig, auch wenn die Ausstattung des Hotels objektiv dem Standard eines 3-Sterne-Hotels entspreche oder Gäste sich zunehmend an Online-Bewertungen orientierten. Entscheidend sei allein, dass Sterne im Markt als offizielles Klassifikationsmerkmal verstanden werden.

Das Gericht stellte klar: Sowohl die Darstellung von Sternen im Hotellogo als auch die Behauptung einer „3-Sterne-Kategorisierung“ sind wettbewerbswidrig, wenn keine offizielle Einstufung erfolgt ist.

Folgen für die Praxis

Für Hoteliers und Betreiber von Buchungsplattformen bedeutet das Urteil, dass Sterne ausschließlich bei Vorliegen einer offiziellen DEHOGA-Klassifizierung genutzt werden dürfen. Schon der bloße Anschein einer Einstufung – etwa durch grafische Darstellungen von Sternen – kann eine unzulässige Irreführung darstellen.

Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann AbmahnungenUnterlassungsansprüche oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Das Urteil des LG Tübingen verdeutlicht, dass im Wettbewerbsrecht nicht die tatsächliche Hotelqualität entscheidend ist, sondern die objektiv nachprüfbare Richtigkeit werblicher Angaben. Unternehmen müssen daher bei der Nutzung von Qualitätskennzeichen äußerst sorgfältig vorgehen und sicherstellen, dass eine offizielle Berechtigung vorliegt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Dormero Hotelgruppe setzt ihre Expansion in Rheinland-Pfalz fort. Nach Koblenz, Worms und Bad Kreuznach wird das Best Western Hotel Pirmasens in der Bahnhofstraße 35 das nächste Haus der Gruppe. Die Übernahme des Hotels mit 45 Zimmern ist für das zweite Halbjahr 2026 geplant.

Die Villa Keller in Saarburg, Rheinland-Pfalz, ist nach umfangreicher Sanierung und Neugestaltung als Boutique-Hotel wiedereröffnet worden. Das Haus, dessen Ursprünge auf das Jahr 1801 zurückgehen, empfängt seit dem 1. November 2025 Gäste. Es gehört zur Erasmus Collection der Gastgeberfamilie Boesen.

Eine aktuelle Marktstudie vergleicht die Hotelstandorte am Starnberger See und Tegernsee und zeigt, wo Investoren und Betreiber die aktuell besten Perspektiven finden. Der Artikel beleuchtet die strukturellen Unterschiede in Angebot und Nachfrage sowie die jeweiligen Investorendynamiken der südbayerischen Destinationen.

Motel One plant mit 128 Zimmern, einer Skybar und einem Tagescafé den ersten Standort in der Bodenseeregion. Das 26 Millionen Euro teure Projekt in Bregenz soll 2029 eröffnen.

Die größte Hotelkette Skandinaviens, Scandic Hotels, hat ihren Expansionskurs in Deutschland fortgesetzt und am 1. Dezember ihr achtes Haus bundesweit eröffnet. Das Scandic Stuttgart Europaviertel liegt zentral in der Stadt und wurde umfassend renoviert.

Die Handwritten Collection setzt ihren Wachstumskurs fort und eröffnet mit dem Blooma Hotel Liège Centre ein neues Haus in Lüttich in Belgien. Das Hotel verfügt über 149 Zimmer, deren Gestaltung sich an den berühmten botanischen Gärten Lüttichs und der Vergangenheit des Gebäudes als ehemaliges Kloster orientiert.

Hyatt setzt im Luxussegment auf eine neue Führungskraft und ambitionierte Expansionspläne. Ein Fokus liegt auf dem internationalen Debüt der Wellness-Marke Miraval im Roten Meer sowie auf Neueröffnungen der Marken Park Hyatt und The Unbound Collection.

Die Luxushotelgruppe Four Seasons kehrt nach 20 Jahren in die deutsche Hauptstadt zurück. Das Unternehmen übernimmt in Partnerschaft mit dem europäischen Hotelentwickler Gruppo Statuto das Management des Hotel de Rome in Berlin-Mitte und wird es nach einer umfassenden Renovierung Ende 2027 als Four Seasons Hotel Berlin wiedereröffnen.

Das Fünf-Sterne-Resort Alpenhof Murnau am Staffelsee steht vor einem Eigentümerwechsel. Peter Inselkammer, Münchner Hotelier und Unternehmer, wird die Immobilie im neuen Jahr übernehmen. Der Betrieb des Resorts wird unter der bisherigen Leitung fortgeführt.

Die BWH Hotels Central Europe und die ipartment GmbH gehen eine neue Partnerschaft ein. Ziel ist es, neue Zielgruppen, Märkte und Marktanteile im Longstay-Segment in Deutschland und perspektivisch in Europa zu erschließen.