Luxushotel Nassauer Hof am Hygiene-Pranger

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Wiesbadens Top-Hotel steht am Hygiene-Pranger. Die hessische Landeshauptstadt hat gerade diverse Kontrollergebnisse veröffentlicht. Das Amt spricht von „nicht unerheblichen hygienischen Mängel“ im Nassauer Hof. Ebenfalls auf der Liste: Das Pentahotel in Wiesbaden, das Restaurant Gollner’s, Feinkost Feickert und zwei Bäckereien.

Das Amt bemängelt im Wortlaut für die Orangerie des Luxushotels, direkt gegenüber des Kurhauses: „Im Betrieb wurden am 9.10. und 10.10.2018 nicht unerhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten Lebensmittel und Speisen darstellten.“ Die Mängel seien bei einer weiteren Kontrolle am 10.10.2018 teilweise abgestellt gewesen. Hoteldirektorin Carla Isidoro Lopes sagte der Allgemeinen Hotel- und Gastronomiezeitung (AHGZ): „Mit den zuständigen Abteilungsleitern sind die Abläufe in der Küche neu strukturiert und noch stärkere Kontrollmechanismen eingeführt worden. Mit der Küchencrew sind außerdem weitere Schulungen zum Thema Hygiene und Sicherheit durchgeführt worden.“ Lopes sagte der AHGZ ferner dass im Zuge des Umbaus zudem die Küchen saniert werden sollen.

Auch beim Pentahotel ist die Rede von „nicht unerheblichen hygienischen und baulichen Mängeln. Hier wurde scheinbar gleich die Lebensmittelproduktion in andere geeignete Räumlichkeiten verlagert.

Immer mehr Städte veröffentlichen derzeit die Prüfergebnisse der Lebensmittelkontrolleure. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr, nach dem Kommunen nun wieder Hygienemängel mit Nennung des Betriebs im Internet darstellen können. Solche „Hygiene-Pranger“ schlagen hohe Wellen, gerade dann, wenn prominente Betriebe davon betroffen sind.

Jüngst erwischte es die TV-Köchin Maria Groß in Erfurt. Nachdem ihr Restaurant „Bachstelze“ am dortigen „Hygiene-Pranger“ aufgetaucht war, trat die Gourmet- und Fernsehköchin als Botschafterin der Stadt zurück. Ihr Vertrauen in die Wirksamkeit rechtsstaatlicher Prozesse schwinde, sagte Groß, die jetzt den Restaurantbetrieb einschränkt und Mitarbeiter entlässt. (Tageskarte berichtete)

Auch Wiesenwirt Toni Roiderer hatte jüngst mächtig Ärger mit den Behörden. Es ging um eine Lebensmittelkontrolle vom Anfang des letzten Jahres im „Gasthof zum Wildpark“ vom Hacker-Zelt-Betreiber. Ein Gericht verdonnerte den Ex-Wiesn-Wirte-Sprecher zu 90 Tagessätzen von je 1.000 Euro. (Tageskarte berichtete)

Wie die Süddeutsche berichtet, weigerte sich Roiderer ein Bußgeld nach einer Kontrolle zu bezahlen. Daraufhin sei es zu immer weiteren Kontrollen gekommen. Zuerst war Roiderer in seinem Gasthof zum Wildpark zu Jahresbeginn kontrolliert worden. Dabei sei, so der Wirt, eine „leichte Verschmutzungen“ auf dem Boden hinter einer Kochstelle entdeckt worden. Die Behörde verhängte daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 2900 Euro gegen Roiderer.

Roiderer hielt die Höhe der Buße für zu hoch und die Kontrolle für Schikane und schaltete seinen Anwalt ein. Von da an eskaliert die Geschichte. Sechsmal kehrten die Kontrolleure laut Roiderer zurück und monierten Mängel wie eine kaputte Fliese und Fingerabdrücke auf Küchengeräten. 

Richtig Stimmung kam dann in das Thema als die Lobbyisten von foodwatch und die Initiative FragDenStaat  Details zu ihrer Online-Plattform „Topf Secret“ im Januar bekannt gaben. Über die Webseite sollen Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants oder Bäckereien online abfragen und veröffentlichen können. Einen Tag nach Start der Online-Plattform hatten Verbraucher von den Behörden die Veröffentlichung von 4.500 Hygiene-Berichten beantragt, so dass foodwatch von einem „Ansturm sprach.

Der DEHOGA Bundesverband kritisiert die Pläne von Foodwatch scharf. Die Initiative für einen „Mitmach-Internetpranger“ habe nichts mit Verbraucherschutz zu tun, sondern sei reinster Populismus. 

Der DEHOGA sagt in einem Verbandspapier zu dem Thema: „Gastronomen dürfen nicht leichtfertig und zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt werden, durch den ihre berufliche Existenz und Arbeitsplätze gefährdet werden.“ Die Besonderheiten des Internets seien bei der Veröffentlichung zu beachten: Sobald eine Information über das Internet verbreitet werde, sei die Veröffentlichung dieser Information de facto irreversibel und aufgrund der permanenten und allzugänglichen Verfügbarkeit und unvorhersehbaren weiteren Verbreitungsmöglichkeiten nicht mehr löschbar. Derlei Informationen müssen, nach Auffassung des DEHOGA, nach spätestens einem Monat gelöscht werden. Die Bußgeldschwelle von 350 erscheine angesichts der Höchstgrenze für Bußgelder von bis zu 50.000 Euro als wesentlich zu niedrig angesetzt. Ein Bußgeld in dieser Höhe kann schon bei Bagatellverstößen verhängt werden. Die existenzbedrohenden Folgen, die aufgrund einer daraufhin folgenden Veröffentlichung der Ergebnisse drohen, stehen dazu völlig außer Verhältnis. Der DEHOGA spricht sich für einen nachhaltigen Verbraucherschutz aus. Dieser müsse jedoch zielführend, sachgerecht und rechtskonform ausgestaltet sein. Statt unter dem Deckmantel von Transparenz und  Verbraucherschutz eines zusätzlichen staatlichen Instruments in Form eines Prangers mit häufig unverhältnismäßig einschneidenden und dauerhaften wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe, bedürfe es vielmehr der konsequenten Anwendung geltenden Rechts. 

Der DEHOGA spricht sich ausdrücklich für einen nachhaltigen Verbraucherschutz aus. Dieser muss jedoch zielführend, sachgerecht und rechtskonform ausgestaltet sein. Statt unter dem Deckmantel von Transparenz und Verbraucherschutz eines zusätzlichen staatlichen Instruments in Form eines Prangers mit häufig unverhältnismäßig einschneidenden und dauerhaften wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe, bedarf es vielmehr der konsequenten Anwendung geltenden Rechts. Dieses bietet schon jetzt ausreichende Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Betriebsschließung, um eklatanten Missständen Herr zu werden. Aufgrund der Besonderheiten des Internets wird auch eine wie auch immer bemessene Löschungsfrist letztlich nicht verhindern können, dass die einmal in das Internet eingestellten Informationen auch nach der offiziellen Löschung noch weiterhin im Internet abrufbar sein werden.


 

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