Mainz plant Einführung einer Beherbergungsabgabe ab Juli 2026

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Der Stadtvorstand von Mainz hat nach eigenen Angaben die Einführung einer Beherbergungsabgabe zum 1. Juli 2026 beschlossen. Über die entsprechende Satzung soll der Stadtrat am 6. Mai 2026 entscheiden, wie die Stadt mitteilt.

Stadtrat entscheidet Anfang Mai über geplante neue Abgabe

Die geplante Abgabe betrifft Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben. Laut Mitteilung soll sie als örtliche Aufwandsteuer erhoben werden. Demnach ziehen die Betriebe die Abgabe beim Gast ein und führen sie anschließend an die Stadt ab.

Die Stadt erwartet nach eigenen Angaben Einnahmen von rund 2 Millionen Euro im Jahr 2026 sowie etwa 4 Millionen Euro jährlich in den Folgejahren.

Stadt verweist auf Finanzierung freiwilliger touristischer Leistungen

Nach Angaben der Stadt Mainz werden derzeit jährlich zwischen 8 und 10 Millionen Euro für Veranstaltungen und Institutionen aufgewendet, die auch touristischen Zwecken dienen. Dazu zählen unter anderem die Straßenfastnacht, die Johannisnacht sowie das Gutenbergmuseum.

Dabei handelt es sich laut Mitteilung um sogenannte freiwillige Leistungen, die im städtischen Haushalt unter besonderer Beobachtung stehen.

Oberbürgermeister Haase sieht Abgabe als Beitrag zur Finanzierung

Oberbürgermeister Nino Haase erklärte laut Mitteilung: „Eine neue Abgabe löst keine Freudensprünge aus, auch bei mir nicht. Aber sie stellt die Finanzierung unserer erfolgreichen Tourismusinitiativen und Marketingmaßnahmen auch in schwierigen Haushaltszeiten auf ein nachhaltiges Fundament, ohne unsere lokalen Betriebe direkt zu belasten. Dies ist dem Stadtvorstand besonders wichtig.“

Finanzdezernent Köbler verweist auf Vorgaben der Kommunalaufsicht

Bürgermeister und Finanzdezernent Daniel Köbler begründete die Maßnahme laut Mitteilung mit haushaltsrechtlichen Anforderungen: „Angesichts des Spardrucks der Stadt stehen solche Zuschüsse im besonderen Fokus der Kommunalaufsicht. Dank der Einnahmen aus der Beherbergungsabgabe können wir diese Zuschüsse, die zur Attraktivitätssicherung unserer Stadt so wichtig sind, nachhaltig haushaltsrechtlich absichern.“

Weiter erklärte Köbler: „Mit der Einführung einer solchen Abgabe kommt Mainz einer zentralen Forderung der Kommunalaufsicht nach, wonach die Stadt mehr Einnahmepotenziale nutzen müsse, um das Haushaltsdefizit zu senken. Viele Städte in ganz Deutschland erheben seit Jahren eine solche Abgabe. Wir haben in unserer Satzung nach dem Prinzip ‚Keep it simple‘ einen bürokratiearmen Weg gewählt.“

Abgabe zwischen zwei und fünf Euro pro Übernachtung geplant

Nach Angaben der Stadt sieht der Satzungsentwurf eine gestaffelte Abgabe vor. Diese soll sich nach dem Übernachtungspreis richten und zwischen 2 Euro und 5 Euro pro Nacht liegen.

Für Übernachtungen bis zu einem Preis von 50 Euro sollen 2 Euro fällig werden, während bei Übernachtungskosten von über 200 Euro der Höchstbetrag von 5 Euro vorgesehen ist. Nach Angaben der Stadt würden für rund 90 Prozent der Übernachtungen 4 Euro oder weniger anfallen.

Evaluation der Abgabe nach drei Jahren vorgesehen

Die Stadt Mainz plant nach eigenen Angaben eine Evaluation nach drei Jahren. Dabei sollen sowohl allgemeine Marktentwicklungen als auch die wirtschaftliche Lage vor Ort im Zusammenhang mit der Höhe der Abgabe überprüft werden.


 

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