Am 1. Oktober 2017 hatte ein Attentäter aus seinem Zimmer im Mandalay Bay Hotel in Las Vegas auf die Besucher eines Konzerts geschossen. 58 Menschen kamen dabei ums Leben, hunderte wurden verletzt. Dem Hotel wurde in einer Sammelklage anschließend Fahrlässigkeit vorgeworfen: So sei es dem Täter möglich gewesen, seine Waffen ins Zimmer zu schmuggeln, eigene Kameras zu installieren und ein Fenster zu zerschlagen.
Nun geht die betroffene Hotel- und Casinogruppe MGM selbst gegen die Opfer des Anschlags vor. Wie unter anderem die Welt berichtet, argumentiere das Unternehmen, dass es gegenüber Überlebenden oder Hinterbliebenen keinerlei Verpflichtungen habe. Schließlich habe der zuständige Sicherheitsanbieter des Hotels zur Zeit des Attentats über „Anti-Terrorismus-Technologie“ verfügt. Ein Bundesstatut schließt eine Haftung für Firmen in diesem Fall aus. Durch die Klage sollen offenbar zunächst potentielle Anspruchsklagen blockiert werden.