Weil selbst Geldstrafen keine Wirkung zeigten, beantragte die Stadt München nun Haft für einen Vermieter, der seine Wohnung über Online-Portale Touristen zur Verfügung stellte. Laut Behörde ein Einzelfall. Personen, die sich von den Zwangsgeldern nicht von der Vermietung abhalten lassen, werden jedoch häufiger.