Nach Gutachten: Mietervereine und Dehoga Nordrhein fordern Zahlen von AirBnB

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Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein und mehrere Mietervereine im Rheinland fordern AirBnB auf, alle Zahlen der durch die Online-Plattform vermieteten Ferienwohnungen in Nordrhein-Westfalen offenzulegen. 

Sie reagieren damit auf eine in dieser Woche veröffentlichte Untersuchung für die Städte Berlin, Hamburg, München und Dortmund, die das Forschungsinstitut Empirica im Auftrag von AirBnB veröffentlicht hatte (Tageskarte berichtete). Die Zahlen für die Untersuchung hatte AirBnB selbst geliefert. Demnach waren in diesen vier Städten fast 50.000 Unterkünfte privat als Ferienwohnung vermietet, rund die Hälfte davon waren ganze Wohneinheiten. Gut ein Viertel der Unterkünfte wurden laut der Untersuchung an mehr als 60 Nächten im Jahr vermietet.

„Da im bundesdeutschen Durchschnitt fast zwei Personen in jedem Haushalt leben, heißt das, dass in den vier untersuchten Städten mindestens 12.500 Menschen alleine wegen AirBnB kein Zuhause finden können. Das sind umgerechnet 750.000 Übernachtungen, die den Hoteliers ganz oder zum Teil fehlen und damit Arbeitsplätze gefährden“, heißt es in einer Stellungnahme von Dehoga und den Mietervereinen Aachen, Bonn, Köln und Düsseldorf.

Die Mietervereine und Dehoga fordern AirBnB auf, die Vermittlungszahlen für die Städte Aachen, Bonn, Köln und Düsseldorf vollständig offen zu legen, alles Universitätsstädte, in denen Wohnraum fehle und die viel Tourismus aufwiesen. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht, zu erfahren, wie viele tausend Menschen wegen AirBnB keine Wohnung finden. Dann weiß auch die Politik woran sie ist und kann entsprechend handeln.“ 

In einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsident Armin Laschet hatten Mietervereine und Dehoga eine Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes gefordert. So müsse eine Registrierungspflicht für private Vermietungen eingeführt werden: Vermieter privater Ferienwohnungen sollen demnach ihre Gäste und den Zeitraum der Vermietung melden. Wer dagegen verstoße, müsse mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro belangt werden. Die Vermittlungsportale müssten zur Auskunft über die vermittelten Ferienwohnungen verpflichtet werden. 

Dass ein hartes Vorgehen gegen Plattformen wie AirBnB Wirkung zeige, habe kürzlich die Stadt Barcelona nachgewiesen. Sie hatte erfolgreich gegen AirBnB geklagt, ein sehr hohes Bußgeld erlassen und per Gerichtsbeschluss Zugriff auf die Datensätze der Platzform erhalten, um illegale Anbieter schneller finden zu können. Barcelona hat dafür über 70 Mitarbeiter eingestellt, die vor Ort und im Netz schwarze Schafe ausfindig machen. 

Kritik äußerten Dehoga und Mietervereine auch an der Bewertung des Forschungsinstituts in der Untersuchung. Die Zahlen seien „schöngerechnet“, weil dort nur Ferienwohnungen gezählt würden, die an mehr als 180 Nächten jährlich gebucht sind. „Das Institut hat ein unfundiertes Kriterium nach dem anderen auf die Zahlen angewendet, bis es gepasst hat.“ Wie man zu dem Schluss kommen könne, dass nur ´der geringste Anteil der Unterkünfte´ dem Wohnungsmarkt Wohnraum entzöge, wenn man drei Sätze später einräumen müsse, dass die Größenordnung dieser Wohnungen gar ´nicht genau bekannt´ sei, „ist uns ein Rätsel.“ 

Dehoga und die Mietervereine seien sich einig: „Vielleicht sind einige Wohnungen nur zu 30 Prozent belegt. Sie sind aber zu 100 Prozent dem Wohnungsmarkt entzogen. Und sie stellen zu 100 Prozent einen unfairen Wettbewerb gegenüber der Hotellerie dar, die Steuern zahlen und hohe Sicherheitsauflagen erfüllen muss“. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds müssten jährlich mindestens 80.000 Sozialwohnungen und 120.000 Mietwohnungen gebaut werden, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.

AirBnB gibt an, dass 160.000 Ferienunterkünfte in Deutschland über ihre Plattform vermittelt werden. In der Studie nicht enthalten sind Zahlen über Wohnungen, die dem normalen Mietenmarkt privat und über andere Vermietungsplattformen für eine Kurzzeitvermietung entzogen werden. Auch Wohnungen, die weniger als 137 Tage vermietet werden wurden nicht erfasst, weil eine Vermietung aus der Sicht von Empirica dann unrentabel ist.


 

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