Neue Marktübersicht für „Serviced Apartments“

| Hotellerie Hotellerie

Großes Wachstum, neue Konzepte, steigende Komplexität: Mit der Expansion in alle Richtungen ist es zuletzt schwieriger geworden, die diversen Apartmentkonzepte einzuordnen. Jetzt hat die Fachgruppe Serviced Apartments des Arbeitskreises Hotelimmobilien eine Marktübersicht erneuert.

Mit der Charta sollen sich Einsteiger leichter orientieren können. Zugleich wird eine noch stärkere, einheitliche Begriffsverwendung erreicht. Neu in der Marktübersicht für temporäres Wohnen ist die schärfere Trennung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Konzepten: Serviced Apartments werden nun erstmals ausschließlich dem gewerblichen Bereich zugeordnet. Die Einordnung der Konzepte und Betriebstypen erfolgt über den Service-Grad und die Aufenthaltsdauer – nicht mehr über die Apartmentgrößen. Die mehrseitige Charta umfasst eine neue Übersicht der Begriffe sowie detaillierte Grafiken und Erläuterungen zu Teilaspekten wie dem Baurecht. Sie steht allen Akteuren im Segment, Verbänden und Institutionen sowie Städten und Gemeinden als neue Arbeitsgrundlage frei zur Verfügung.

„Mit der großen Nachfrage und etlichen weiteren Projekten hat das Segment der Serviced Apartments allein 2018 einen neuen, großen Sprung in seiner Bekanntheit machen können – wenn diese auch immer noch wachsen muss und es dafür auch international einheitlicherer Begrifflichkeiten bedarf“, betont Anett Gregorius, Inhaberin von Apartmentservice und Leiterin der Fachgruppe Serviced Apartments im Arbeitskreis Hotelimmobilien. Zugleich seien mit den vielen, neuen Beteiligten aus der Hotellerie und Wohnwirtschaft, den Mixed-Use-Tendenzen und der wachsenden Zahl an Subbrands die bisherigen Konzeptgrenzen verschwommen. Um den Trends gerecht zu werden und neuen Akteuren den Einstieg ins Segment zu erleichtern, hat Anett Gregorius 2018 zu einer Überarbeitung und Vereinfachung der bisherigen Systematik angeregt und diese gemeinsam mit den Arbeitskreis-Mitgliedern – Betreiber, Investoren, Banker, Steuerberater und Rechtsanwälte – umgesetzt.

Die neue Charta spiegelt weiterhin das Feld des Temporären Wohnens in der Sandwich-Position zwischen Wohnungsmarkt und klassischer Hotellerie wider und unterscheidet klarer denn je zwischen gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Konzepten. Neu ist, dass Serviced Apartments erstmals ausschließlich dem gewerblichen Bereich zugeordnet werden – definiert als möblierte Einheiten, die immer über eine Kochgelegenheit verfügen. Ihre Ausstattung ist auf längere Aufenthalte ausgelegt mit hoteltypischen Services, die je nach Konzept im Umfang variieren und sich im auf Selbstversorgung fokussierten „Serviced Apartmenthaus“, früher „klassisches Apartmenthaus“, oder im service-reichen „Aparthotel“ befinden. Der wohnwirtschaftliche Bereich wird erstmals unterschieden in „Serviced Accommodation“ und „Furnished Accommodation“: Während letzteres mit unbegrenzter Aufenthaltsdauer auch nur teilmöbliert angeboten wird und keine Service-Leistungen beinhaltet, umfasst „Serviced Accommodation“ auch die neuen Living-Konzepte (Corporate Housing, Micro Living, Co-Living, Senior Living etc.) und das Studentische Wohnen.

Insgesamt ist die neue Charta weniger komplex als die Vorgänger-Matrix und orientiert sich in der neuen „Übersicht der Begrifflichkeiten“ mit Basis Deutschland erstmals ausschließlich am Servicegrad, der Aufenthaltsdauer und Betriebsform – und nicht mehr an den Apartmentflächen. „Durch den allgemeinen Trend zu Flächeneffizienz sind die Apartmentgrößen kein Kriterium mehr für die Zuordnung zu einem bestimmten Konzept“, erklärt Anett Gregorius. Auf den weiteren Seiten der Charta finden sich tiefergehende Erläuterungen und Darstellungen, um auch Teilaspekte wie die baurechtliche Einordnung und Baugebietsbegriffe besser zu verstehen. 

„Mit der mehrseitigen, neuen Charta Temporäres Wohnen, die die Branche mit großem, gemeinsamem Engagement überarbeitet hat, zeigen wir der Immobilienwelt, wie wir heute mit all unseren Differenzierungen verstanden werden sollten“, erläutert Anett Gregorius. „Damit können wir den Kommunen und Ländern proaktiv ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie unser Segment besser verstehen, die angespannten Wohnungsmärkte mit temporären Wohnkonzepten ein Stück weit entlasten können – und dem Markt ein weiteres Wachstum ermöglichen.“ Zudem wird sie zahlreichen Verbänden und Institutionen frei zur Verfügung gestellt. Die Fachgruppe arbeitet bereits an adaptierten Versionen der Charta für Österreich und die Schweiz.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Frasers Hospitality plant eine langfristige Erweiterung seiner Kapazitäten in Deutschland. Mit bestehenden Häusern in vier deutschen Metropolen setzt die Gruppe aus Singapur auf die steigende Nachfrage nach hochwertigen Serviced Apartments und flexiblen Wohnkonzepten.

Mit dem The Companion Vienna eröffnet am Wiener Westbahnhof ein neues Hotelkonzept, das historische Architektur mit moderner Gastronomie verbindet. Unter der Leitung erfahrener Branchengrößen setzt das Haus auf individuelle Zimmergestaltung und ein starkes lokales Netzwerk

Eine aktuelle Studie von Roland Schegg und Jean-Claude Morand untersucht den Wandel der digitalen Sichtbarkeit und erläutert, wie Hotels durch strukturierte Daten ihre Präsenz in modernen KI-Systemen sicherstellen können.

Die Unternehmensgruppe Prinz von Hessen übergibt das Hotel Ole Liese auf Gut Panker schrittweise an Koncept Hotels. Ein Pachtvertrag ab 2027 sowie umfangreiche Modernisierungen sollen die Zukunft des Standortes sichern.

Die Hotelentwicklung in Afrika erreicht mit über 123.000 geplanten Zimmern einen neuen Rekordwert. Während Ägypten das Gesamtvolumen dominiert, verzeichnet Ostafrika die höchsten Bauquoten bei der Umsetzung neuer Projekte.

Hyatt expandiert in Portugal: Mit dem Andaz Lisbon eröffnet die Gruppe ihr erstes Haus der Marke in der portugiesischen Hauptstadt und setzt dabei auf lokale Handwerkskunst und zentrale Lage im historischen Viertel Baixa.

Die Münchener Platzl Hotels ziehen eine positive Bilanz für ihre interne Akademie: Mit über 1.200 Teilnahmen im Jahr 2025 setzt das Unternehmen verstärkt auf die Qualifizierung seiner Mitarbeitenden in Fachbereichen wie Führung und Digitalisierung.

Der Europäische Gerichtshof bestätigt das deutsche Aufteilungsgebot bei Beherbergungsumsätzen. Nebenleistungen wie Frühstück oder Parkplätze unterliegen damit weiterhin dem teilweise oder komplett vollen Steuersatz, um die steuerliche Neutralität gegenüber anderen Dienstleistern zu wahren.

Das Beherbergungsgewerbe in Deutschland startet mit einem leichten Plus in das Jahr 2026. Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Übernachtungszahlen im Januar um 1,2 Prozent auf insgesamt 25,5 Millionen, getragen durch eine stabile Nachfrage aus dem In- und Ausland.

Ein neuer Bericht der Hotelschool The Hague warnt vor dem Machtverlust der Hotellerie an Tech-Giganten. Während nur zehn Prozent der Betriebe KI strukturell nutzen, verschieben Google und OpenAI die Marktanteile und gefährden die direkte Gästebindung.