Niederlage für Booking.com vor EuGH: Deutsche Hotels können vor deutschen Gerichten gegen Buchungsportal klagen

| Hotellerie Hotellerie

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ließ in einem Musterverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären, ob sich ein deutsches Hotel gegen missbräuchliches Marktverhalten von Booking.com vor einem deutschen Gericht wehren kann oder ob ein Amsterdamer Gericht zuständig ist. In dem seit 2015 schwelenden Rechtsstreit hat der EuGH in Luxemburg mit heutigem Urteil die Rechtsauffassung des Hotelverbandes vollumfänglich bestätigt und ist damit den Schlussanträgen seines Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard vom 10. September 2020 gefolgt. „Diese Grundsatzentscheidung der obersten Richter der Europäischen Union ist ein enorm wichtiger Zwischenerfolg für uns im Kampf David gegen Goliath“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Wir gehen davon aus, dass die nun erfolgte erhebliche Absenkung der Hürden für den Rechtsweg zu einer gewissen Disziplinierung im Marktverhalten des marktmächtigen Buchungsportals mit Firmensitz in Amsterdam führen wird.“

In der Urteilsbegründung des EuGH heißt es wörtlich: „Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor einem Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Hotel liegt, auf Unterlassung eines etwaigen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung verklagt werden. Auch wenn die Verhaltensweisen, deren Unterlassung begehrt wird, im Rahmen eines Vertragsverhältnisses stattfinden, ist die besondere Zuständigkeitsregelung der Brüssel-Ia-Verordnung für Verfahren anwendbar, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben.“

Das Verfahren geht auf die vom Hotelverband unterstützte und seit 2015 anhängige Klage des Hotels Wikingerhof in Kropp (Schleswig-Holstein) gegen das aus seiner Sicht missbräuchliche Verhalten des marktbeherrschenden Buchungsportals Booking.com zurück. Konkret beklagt das Hotel eine von Booking.com ohne seine Kenntnis und Zustimmung durchgeführte Rabattaktion, die generelle Höhe des Kommissionssatzes und einen nur eingeschränkten Zugang zu Kundendaten. Das Landgericht Kiel hatte die Klage des Wikingerhofs am 27. Januar 2017 wegen internationaler Nichtzuständigkeit des Gerichts abgewiesen und auf Amsterdam, den Firmensitz von Booking.com, als Gerichtsstand verwiesen (Az.: 14 HKO 108/15 Kart).

Die Berufung gegen dieses Urteil wies das OLG Schleswig am 12. Oktober 2017 ab, wobei eine Revision zum Bundesgerichtshof explizit nicht zugelassen wurde, da das OLG Schleswig der Sache keine grundlegende Bedeutung beimaß. Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde des Hotels beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte am 17. Juli 2018 Erfolg (Az.: KZR 66/17). Aufgrund der europarechtlichen Klärungsbedürftigkeit und Bedeutung des Verfahrens beschloss der BGH, die relevante Rechtsfrage zur Auslegung des Art. 7 EuGVVO dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

„Wir freuen uns, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem heutigen Urteil für Rechtssicherheit in dieser in Zeiten der Internationalisierung und Digitalisierung zentralen Frage gesorgt hat. Denn es macht faktisch einen erheblichen Unterschied aus, ob sich David gegen Goliath mit niederländischen Anwälten in fremder Sprache und in ungewohntem Rechtsrahmen in Amsterdam gegen rechtswidriges Verhalten wehren muss, oder ob jeder Beherbergungsbetrieb in Deutschland vor das für seinen Standort zuständige Landgericht ziehen kann“, unterstreicht Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die grundlegende Bedeutung des Urteils. „Damit ist der Weg vor deutsche Gerichte nun auch in der Causa Wikingerhof frei, die sich nun in der Hauptsache mit den konkreten Vorwürfen des Marktmachtmissbrauchs durch Booking.com auseinander zu setzen haben.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Microsoft berichtet über erneute Cyberangriffe über Hotelnetzwerke. Die Angreifer nutzten vermeintliche Aktualisierungen und Anmeldeaufforderungen, um Schadsoftware zu verbreiten und Zugang zu Konten zu erlangen.

Travel + Leisure Co. und Wyndham erweitern ihre Zusammenarbeit, um klassische Hotels unter der Marke Sports Illustrated Resorts zu entwickeln. Für Chicago, Baton Rouge und Tuscaloosa nennt eine Mitteilung geplante Projektabschlüsse beziehungsweise Eröffnungen für 2027 und 2028.

Die Gelder der Betreiber-GmbH des ehemaligen Hilton-Hotels in Frankfurt-Gravenbruch bleiben eingefroren. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass auch die Bestellung eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters daran nichts ändere.

Motel One und B&B Hotels erhalten im Treugast Rating 2026 erneut die Bestnote AAA. Odyssey Hotel Group steigt mit BBB ein, während Premier Inn und travdo ausgezeichnet werden.

Die Investmentgesellschaft Ardian und die Wohnplattform Rockfield haben eine Mehrheitsbeteiligung an dem Hybridhotel The Social Hub in Berlin am Alexanderplatz erworben. Die Transaktion markiert den ersten Schritt der neuen Wachstumsstrategie.

Stayery expandiert nach Österreich und realisiert gemeinsam mit der Real-Treuhand Immobilien ein neues Haus in Wien. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Anfang 2030 vorgesehen.

Wenn Prozesse digitalisiert und automatisiert werden, muss dies immer mit einem finanziellen ROI einhergehen, sagt Lukas Fritschi, CEO von b_smart hospitality in einer neuen Folge des HotelPartner-Podcasts „AUSGEBUCHT!“. Wie das insbesondere auch Hotels in B-Lagen gelingen kann und welche Balance dabei wichtig ist, lesen Sie im Beitrag – oder hören Sie im Gespräch mit Host Oliver Meyer.

Die IHG-Marke Ruby hat mit dem Ruby Lilou ihr erstes Hotel in Frankreich eröffnet. Das Haus in Marseille verfügt über 237 Zimmer und wird gemeinsam mit dem neuen Ruby Yani Workspace betrieben.

Novum Hospitality weist für 2025 Gesamterlöse von 450,9 Millionen Euro aus, 4,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Zugleich integrierte die Hotelgruppe 40 Bestandshotels in die IHG-Systeme und sicherte acht Neubauprojekte.

Likestay erweitert sein Portfolio um zwei gepachtete Hotels auf rund 250 Zimmer. In Bochum übernimmt die Marke den Betrieb des bisherigen Wald & Golfhotels Lottental aus der Insolvenz, in Regensburg das bisherige Atrium im Park Hotel.