Nord-FDP will Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein kippen

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Gegen das umstrittene sogenannte Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots regt sich Widerstand in der Kieler Jamaika-Koalition. FDP-Fraktionschef Christopher Vogt verlangte am Dienstag eine schnellstmögliche Aufhebung auch in Schleswig-Holstein. Eine bundesweite Regelung gebe es schon lange nicht mehr und auch eine norddeutsche Absprache sei jetzt nicht mehr möglich, sagte Vogt am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Damit bezog er sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald vom Dienstag sowie auf frühere Gerichtsentscheidungen in Niedersachsen und in Baden-Württemberg.

Ministerpräsident Daniel Günther reagierte distanziert. «Die Landesregierung hat das Urteil aus Greifswald zur Kenntnis genommen», sagte der CDU-Politiker der dpa. «Wir haben aber in Schleswig-Holstein eine andere Lage, auch eine andere Verordnungslage.» Die Landesregierung werde die Situation mit ihrer Corona-Expertenrunde am Donnerstag beraten und sich dann in der Koalition über das weitere Vorgehen abstimmen.

Das OVG in Greifswald kippte am Dienstag für Mecklenburg-Vorpommern Beherbergungsbeschränkungen für Urlauber aus Corona-Risikogebieten. Die Landesregierung habe keinen sachlichen Grund darlegen können, weshalb Urlaubsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Schüler, Studenten oder Berufspendler.


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Die Gerichtsentscheidungen müssten auch Folgen für Schleswig-Holstein haben, sagte der Kieler FDP-Fraktionschef Vogt. «Unser Beherbergungsverbot ist zwar eher ein Testgebot für Touristen aus Risikogebieten, aber es ist dennoch allein schon mit Blick auf das aktuelle bundesweite Infektionsgeschehen und die unterschiedlich verfügbaren Testkapazitäten problematisch.» Es müsse bundesweit zielgenaue und wirksame Maßnahmen geben. «Ein Unterschied zwischen Tages- und Übernachtungstouristen ist nicht mehr zu begründen.»

Die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP hatte noch am Donnerstag voriger Woche ihr Festhalten an dem umstrittenen Beherbergungsverbot bekundet und dies intern auch noch an diesem Montag bestätigt. Die Regelung besagt, dass Bürger aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen nur dann in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen. Sie gilt für Touristen aus Gebieten ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.

«Die Entscheidung in Mecklenburg-Vorpommern hat keine direkten Auswirkungen auf Schleswig-Holstein», meinte CDU-Fraktionschef Tobias Koch. Und er machte einen Seitenhieb in Richtung FDP: «In Kenntnis der Gerichtsentscheidungen anderer Bundesländer hat die Koalition erst am gestrigen Montag entschieden, am bestehenden Testgebot in Schleswig-Holstein festzuhalten.» Die touristische Beherbergung sei damit nicht verboten, sondern lediglich an die Bedingung eines negativen Corona-Testergebnisses geknüpft. «In der Abwägung der unterschiedlichen Interessen hat aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion der Schutz der Bevölkerung Vorrang», sagte Koch. Aktionismus bei Änderungen des Corona-Regelwerkes sei deshalb fehl am Platz.

«Wir werden die Argumente in der Koalition genau prüfen und gemeinsam beraten, wie wir damit in Schleswig-Holstein umgehen werden», sagte Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben. «Wir bleiben dabei, dass wir mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine gemeinsame Lösung finden sollten.» Die Pflicht zum Testen vor einem Urlaub im Norden scheine sich leider bei den Gerichten nicht durchzusetzen. «Da wir auf keinen Fall Einreiseverbote haben wollen, können wir ohne eine Testpflicht nur an die Menschen appellieren, selbstbestimmt auf unnötige Reisen zu verzichten», sagte von Kalben. Sie sei nicht sicher, ob dies zur Eindämmung der Pandemie ausreichen würde. «Für uns ist es wichtiger, Schulen und Kitas offen zu halten, als touristische Reisen zu ermöglichen, auch wenn mir bewusst ist, dass in unserem Land viele von einer funktionierenden touristischen Wirtschaft profitieren.» (dpa)


 

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