Novum Hospitality schließt Hotel in Rüsselsheim wegen gravierender Mängel

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Novum Hospitality hat den Pachtvertrag für das Garner Hotel in Rüsselsheim außerordentlich und fristlos mit sofortiger Wirkung beendet. Nach Angaben der Hotelgesellschaft erfolgte dieser Schritt aufgrund von Mängeln, die über einen längeren Zeitraum nicht beseitigt worden seien und den Hotelbetrieb beträfen.

Mehrere technische Untersuchungen sowie unabhängige Sachverständigengutachten dokumentierten erhebliche Defizite und gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Trinkwasserinstallation der Immobilie. Die Entscheidung zur außerordentlichen Kündigung sei erst getroffen worden, nachdem sämtliche Möglichkeiten zur Fortführung des Hotelbetriebs unter sicheren Bedingungen geprüft worden seien.

Ein Weiterbetrieb der Immobilie war nach Auffassung von Novum Hospitality unter diesen Umständen nicht länger verantwortbar. Der außerordentlichen Kündigung gingen zahlreiche schriftliche Aufforderungen zur Mängelbeseitigung sowie intensive Bemühungen voraus, den Betrieb aufrechtzuerhalten, ohne dass eine nachhaltige Beseitigung erreicht werden konnte.

Anhaltender Mängel beim Trinkwasser

Die getroffene Maßnahme diene dem Schutz von Gästen, Mitarbeitenden sowie sämtlichen weiteren Nutzern des Gebäudes. Ziel sei es, bis zur vollständigen und nachweislichen Beseitigung der festgestellten Mängel jede Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Die Sicherheit von Gästen und Beschäftigten habe für das Unternehmen jederzeit oberste Priorität.

Der Hotelbetrieb in Rüsselsheim werde dauerhaft eingestellt. Eine Wiederaufnahme des Betriebs an diesem Standort sei von Seiten der Gesellschaft nicht vorgesehen. Für die betroffenen Beschäftigten sei in den vergangenen Wochen gemeinsam mit dem Betriebsrat und dem Gesamtbetriebsrat intensiv an Lösungen gearbeitet worden.

In der kommenden Woche würden Gespräche mit allen betroffenen Mitarbeitenden geführt. Das Unternehmen zeige sich zuversichtlich, gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen sozialverträgliche und faire Lösungen zu erzielen.

Rechtlichen Ansprüche

Zur Abwicklung des Sachverhalts lässt Novum Hospitality derzeit sämtliche sich ergebenden rechtlichen Ansprüche umfassend prüfen. Hierzu zählten insbesondere zivilrechtliche Ansprüche sowie die Prüfung weiterer rechtlicher Schritte zur Wahrung der Interessen.

Mit der Wahrnehmung der rechtlichen Belange habe das Unternehmen mehrere externe Rechtsanwaltskanzleien beauftragt. Die konkrete Höhe eines möglichen Schadens sei Gegenstand der laufenden rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung durch die Verantwortlichen.

Nach einer derzeitigen vorliegenden internen Einschätzung könnte sich der entstandene wirtschaftliche Schaden auf einen Betrag im Millionenbereich belaufen. Das Unternehmen äußerte ausdrückliches Bedauern über diese Entwicklung.

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