Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) fordert verbindliche gesetzliche Vorgaben für Bewertungsplattformen im Internet zur Vermeidung von gefälschten Gästerückmeldungen. Wie Generalsekretär Dr. Markus Gratzer erklärt, begrüße der Verband zwar den neuen Leitfaden sowie die Hotline des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET). Diese Maßnahmen unterstützen Betriebe im konkreten Anlassfall, greifen jedoch erst nach Entstehen eines Schadens. Die Vereinigung strebe an, dass gefälschte Bewertungen nicht online veröffentlich werden.
Hotelverband fordert Nachweis
Eine von der ÖHV in Auftrag gegebene bundesweite Umfrage weist aus, dass zwei Drittel der Befragten in Österreich bereits Erfahrungen mit gefälschten Bewertungen gesammelt haben. Zudem unterstützen neun von zehn Teilnehmern die Forderung der Branchenvertretung, nach der nur Personen eine Beurteilung abgeben dürfen, die eine entsprechende Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben. Der Verband verweist darauf, dass dafür eine verlässliche Echtheitsprüfung durch die jeweiligen Plattformen erforderlich sei.
Italien als Vorbild
Der Verband verweist auf Italien, wo im Jahr 2026 gesetzliche Regeln gegen gefälschte Bewertungen für Tourismus- und Gastronomiebetriebe eingeführt wurden. Die dortigen Bestimmungen schreiben vor, dass Beurteilungen ausschließlich von Personen stammen dürfen, welche die jeweilige Leistung in Anspruch genommen haben, während der Kauf und Verkauf von Bewertungen untersagt ist.
Die ÖHV fordert für Österreich entsprechende rechtliche Vorgaben zur Echtheitsprüfung, transparente Prüfverfahren und Sanktionen gegen Manipulationen. Freiwillige Standards wie der Verhaltenskodex der Europäischen Union oder Hilfsangebote können eine gesetzliche Regelung nach Auffassung der Organisation nicht ersetzen.
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