Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) hat ein richtungsweisendes Urteil zu Mietplattformen wie Airbnb gefällt: Wird eine Wohnung gemietet, um sie gewinnbringend über eine der Plattformen an Touristen weiterzuvermieten, droht die Kündigung. Im vorliegenden Fall bestätigte der OGH die Kündigung eines Mieters, weil er durch das kurzzeitige Weitergeben seiner Wohnung übermäßig hohe Gewinne verbuchte.
Wie die Richter feststellten, müsse man sich auch bei tageweiser Untervermietung an die Regeln der Mietzinsbildung halten. Dabei sei es unerheblich, ob die Wohnung auch tatsächlich untervermietet ist, es reicht bereits das Angebot. Im verhandelten Fall hatte der Hauptmieter durch die Untervermietung pro Tag etwa 190 bis 250 Prozent mehr erlöst, als für die Wohnung aufgewendet werden musste. Der OGH zog die Grenze sogar bereits bei 100 Prozent.
Die Österreichische Hoteliervereinigung begrüßte das Urteil bereits. Nach ihrer Ansicht betreffe die Entscheidung den Großteil der angebotenen Wohnungen: So bleibe „Sharing“ zwar weiterhin möglich, Bereicherung im großen Stil jedoch nicht.