Rückschlag für Booking.com & Co.: Schweiz will Preisbindungsklauseln gesetzlich verbieten

| Hotellerie Hotellerie

Der Schweizer Bundesrat will Buchungsplattformen die Anwendung von Bestpreisklauseln per Gesetz untersagen. Gestern wurde ein Verfahren zur zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eröffnet. Eine neue Regelung im UWG soll es verbieten, in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben Preisbindungsklauseln zu verwenden. Mit der angestrebten neuen Regelung soll erreicht werden, dass „die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preisgestaltung frei sind. Das Verbot ermöglicht es ihnen, den Direktvertrieb über die betriebseigenen Webseiten zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken“.

Der neue Artikel 8a VE-UWG ist rein zivilrechtlicher Natur und beinhaltet keine strafrechtliche Sanktionierung. Mit den im UWG vorgesehenen Klagen können sich die Klageberechtigen allerdings zur Wehr setzen. Dazu gehören primär die betroffenen Beherbergungsbetriebe, die Konkurrenten sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände. Wenn Kollektivinteressen auf dem Spiel stehen, kann auch der Bund klagen.

Der Bundesrat setzt mit der geplanten Änderung des UWG die Motion Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» um. Diese Motion verlangt vom Bundesrat, Preisparitätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten.  

Gefahr droht Booking auch auf EU-Ebene. Die EU-Kommission wird in wenigen Wochen Vorschläge für einen „Digital Markets Act“ vorlegen, der spezielle Verhaltensregeln für marktmächtige Plattformen vorsehen dürfte, schreibt das Handelsblatt. Sollte Booking.com als ein „Gatekeeper“ eingestuft werden, dürfte das Unternehmen Hotels wohl nicht mehr vorschreiben, ihren Kunden etwa über die eigene Webseite Sonderkonditionen anzubieten, so die Zeitung.

Der Bundesrat in der Schweiz vertritt bereits eine klare Meinung: „Wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preissetzung von Beherbergungsbetrieben durch Preisbindungsklauseln einschränken, handelt unlauter. Preisbindungsklauseln stellen den Oberbegriff dar.

Dieser beinhaltet Preisparitätsklauseln sowie auch Klauseln, wonach sich ein Beherbergungsbetrieb verpflichtet, einen bestimmten vom Plattformbetreiber vorgegebenen, tieferen Preis nicht zu unterschreiten. Bei Preisparitätsklauseln ist zwischen engen und weiten zu differenzieren. Bei engen Preisparitätsklauseln verpflichtet sich ein Beherbergungsbetrieb gegenüber einer Online-Buchungsplattform, auf seiner eigenen Internetseite keinen tieferen Preis als auf der Online-Buchungsplattform zu fordern.

Bei weiten Preisparitätsklauseln verpflichtet sich ein Beherbergungsbetrieb, auf keinem anderen Vertriebskanal, also auch nicht per E-Mail oder am Telefon oder auf einer konkurrierenden Online-Buchungsplattform, tiefere Preise anzubieten als auf der Online-Buchungsplattform.“
 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Darknet werden nach Angaben der Lindner Hotels AG Daten angeboten, die mutmaßlich aus dem Cyberangriff vom 8. Juni 2026 stammen. Überprüfte Beispieldaten enthalten tatsächlich Daten aus den betroffenen Beständen; der genaue Umfang der Datenentwendung werde weiter untersucht.

Wenn die nächste Generation übernehmen soll, bringt das in familiengeführten Häusern immer auch Herausforderungen mit sich. Als Hotelier in dritter Generation kennt Thomas Walther vom Hotel Walther und Hotel Steinbock diese nur zu gut – und berichtet Oliver Meyer im HotelPartner-Podcast, wie der Generationenwechsel erfolgreich ablaufen kann und welche Rolle das Thema Führung dabei spielt.

Die MHP Hotel AG hat ein Rückkaufangebot für bis zu 4.403.530 Aktien zu je 1,35 Euro beschlossen. Die Annahmefrist läuft vom 13. Oktober bis zum 2. November 2026; die erworbenen Aktien sollen überwiegend eingezogen werden.

Leonardo Hotels Central Europe hat das neu positionierte Leonardo Hannover Medical Park offiziell eröffnet. Aus zwei zuvor getrennt betriebenen Hotels ist ein gemeinsames Haus mit 208 Zimmern entstanden. Zum Konzept gehört auch eine Kooperation mit Tui Blue.

Der deutsche Hotel-Investmentmarkt verzeichnet nach drei Quartalen 2026 mehr Transaktionen, obwohl das Investmentvolumen gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Vor allem kleinere Transaktionen prägen das Marktgeschehen.

Die Hotelbuchung beendet die Reiseplanung häufig nicht. Eine Untersuchung von McKinsey und Skift unter 1.015 US-Reisenden zeigt, dass viele Befragte anschließend weiter recherchieren, Preise beobachten oder alternative Angebote prüfen.

Das Mercure City in der Kölner Friesenstraße hat seinen Betrieb eingestellt. Der Kölner Stadt-Anzeiger nennt technische Mängel und hohe notwendige Investitionen in den Brandschutz als Gründe. Das Pullman-Hotel an der Helenenstraße soll Anfang Dezember 2026 vorerst schließen.

Nach ungewöhnlich vielen gemeldeten Fällen in Mecklenburg-Vorpommern warnt die NRW-Datenschutzbeauftragte vor Betrugsversuchen mit erbeuteten Buchungsdaten. Kriminelle verschicken Nachrichten, die vermeintlich von Unterkünften stammen, und fordern etwa zur Verifizierung von Kreditkartendaten auf.

Kriminelle erbeuten Buchungsdaten und versuchen damit, Urlauber um Geld zu bringen. Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragte warnt vor täuschend echten Nachrichten vermeintlicher Unterkünfte.

Novum Hospitality hat gemeinsam mit IHG Hotels & Resorts und HD Hotels vier Hotelprojekte in Dortmund vereinbart. Drei bestehende Häuser und ein Neubau sollen 2027 unter den Marken Garner und Holiday Inn – the niu betrieben werden.