Saarbrücken führt ab April eine Beherbergungssteuer ein

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Übernachtungsgäste müssen in Saarbrücken ab dem 1. April eine Beherbergungssteuer zahlen. Wie die Landeshauptstadt mitteilte, beträgt sie 3,5 Prozent des Übernachtungspreises, einschließlich der Mehrwertsteuer. Für die Einbehaltung und Abführung der Steuer seien die Betreiberinnen und Betreiber der Beherbergungsbetriebe verantwortlich. 

Betroffen sind neben klassischen Hotels, Gasthöfen und Pensionen beispielsweise auch Privatunterkünfte auf Portalen wie Airbnb, Ferienwohnungen oder Campingplätze. 

Nach Angaben der Stadt sollen mit der Beherbergungssteuer Nutzerinnen und Nutzer der touristischen Infrastruktur an den Kosten, die für die Landeshauptstadt Saarbrücken entstehen, beteiligt werden. Demnach investiere die Landeshauptstadt bereits heute erhebliche Mittel in den Tourismus, um die Attraktivität des Standortes für Gäste sowie Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zu sichern. (dpa)


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