25 europäische Hotelverbände machen gegen Booking.com und gegen, ihrer Meinung nach, überhöhte Provisionen der Buchungsplattform mobil. Hoteliers werden eingeladen, sich risikofrei an einer Sammelklage gegen den Online-Giganten zu beteiligen. Tageskarte erklärt, was Hotels tun müssen, um sich eventuelle Ansprüche zu sichern. Hier mehr erfahren: www.mybookingclaim.com
Welche Hotels sind teilnahmeberechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind alle Hotels mit Sitz in einem europäischen Land (auch außerhalb der EU), die zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen 2004 und 2024 auf Booking.com gelistet waren. Es gibt keine weiteren Voraussetzungen für die Teilnahme.
Was müssen Hotels tun, um teilzunehmen?
Hotels müssen sich nur hier registrieren und werden dann durch den Einführungsprozess geführt. Im Wesentlichen müssen sie grundlegende Informationen über ihr(e) Hotel(s) angeben, eine Abtretungsvereinbarung (elektronisch) unterzeichnen und Ihre Booking.com-Rechnungen hochladen.
Unverbindliche Anmeldung und kostenlose Prüfung des Anspruchs
Hotels registrieren Sie sich unverbindlich und lassen Sie uns Ihren Anspruch kostenlos prüfen. Die Hotelverbände werden sich innerhalb weniger Tage mit den Hotels in Verbindung setzen.
Keine Investition, kein Kostenrisiko
Die teilnehmenden Hotels tragen weder Kosten noch Kostenrisiken. Diese werden vollständig von einem Prozessfinanzierer getragen, der nur im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung erhält.
Wer bearbeitet den Fall?
Der eventuelle Anspruch des Hotels wird von einem Expertenteam bearbeitet, das von HOTREC ausgewählt wurden und bisher für Tausende von Kunden erfolgreich Entschädigungen erwirkt hat.
Welche weiteren Verpflichtungen haben Hotels, wenn sie teilnehmen?
Die Mitarbeit beschränkt sich im Prinzip auf die Bereitstellung der grundlegenden Informationen über das/die (e) Hotel(s) und das Hochladen der Booking.com-Rechnungen. Die Hotelverbände gehen davon aus, dass keine weiteren Eingaben erforderlich sind.
Müssen Hotels mit Repressalien von Booking.com rechnen?
„Nein“, sagen die Verbände. Es wäre illegal für Booking.com, ein Hotel - auf welche Weise auch immer - für die Teilnahme an dieser Initiative zu sanktionieren. In einer ähnlichen Sammelklage, die im Jahr 2020 von etwa 2000 Hotels eingereicht wurde, habe Booking.com die Klage der Hotels respektiert (auch wenn es natürlich nicht mit der Sache einverstanden war). Schließlich wird erwartet, dass sich mehrere tausend Hotels aus ganz Europa an dieser Initiative beteiligen werden. Es liege nicht im kommerziellen und strategischen Interesse von Booking.com, seine (laufenden) Geschäftsbeziehungen mit diesen Hotels zu riskieren, so die Verbände.
Wie hoch ist der zu erwartende Schaden?
Die konkrete Höhe des Schadensersatzes wird von Wettbewerbsökonomen berechnet werden müssen, in der Regel auf der Grundlage von vergleichenden Marktmodellen, die alle Marktgegebenheiten berücksichtigen. Ersten Schätzungen zufolge könnten die Provisionen von Booking.com aufgrund der Bestpreisklauseln um mindestens 30 % überhöht worden sein. Ihre Entschädigung könnte sich daher auf 30 % der gesamten Provisionen belaufen, die Ihr(e) Hotel(s) zwischen 2004 und 2024 an Booking.com gezahlt haben, zuzüglich Zinsen (abzüglich des Betrags, der auf den Geldgeber des Rechtsstreits entfällt).
Wie lange wird das Verfahren dauern?
Vergleichbare frühere Initiativen aus dem vergangenen Jahr wurden außergerichtlich und recht zügig beigelegt. Die Verbände wollen sich bemühen, im vorliegenden Fall ein ähnliches Ergebnis zu erzielen. Ob es möglich sein wird, den vorliegenden Fall zügig beizulegen, hänge jedoch weitgehend von Booking.com ab, so die Verbände, und daher außerhalb des Einflussbereichs. Falls erforderlich, seien alle Maßnahmen ergriffen worden, um die Ansprüche durchzusetzen, auch im Rahmen eines kostspieligen und langwierigen Rechtsstreits vor Gericht. Wichtig sei für die Hotels, dass die Schadensersatzzinsen bereits zu ihren Gunsten liefen, so dass eine längere Verfahrensdauer auch zu höheren Zinsansprüchen führen würde. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gehen die Verbände davon aus, dass dieser Fall in spätestens fünf Jahren abgeschlossen sein wird.
Hintergrund zu der Sammelklage gegen Booking.com
Mit seinem Urteil vom 19. September 2024 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass die von Booking.com verwendeten Paritätsklauseln gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Paritätsklauseln haben demnach die Hotels im Wettbewerb benachteiligt. „Sie lähmten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Buchungsplattformen und schränkten die direkten Vertriebskanäle der Hotels ein. Durch die Verwendung der wettbewerbswidrigen Paritätsklauseln fügte Booking.com seinen Hotelpartnern in ganz Europa massiven finanziellen Schaden zu“, schreiben die Hotelverbände.
Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts seien Hotels berechtigt, von Booking.com eine Entschädigung für die erlittenen finanziellen Verluste zu verlangen. Vorläufige Schätzungen deuten darauf hin, so die Verbände, dass die Hotels bis zu 30 Prozent oder mehr der seit 2004 an Booking.com gezahlten Gesamtprovisionen zuzüglich Zinsen zurückerhalten könnten.
Unter der Schirmherrschaft von HOTREC - dem Dachverband der Hotels in Europa - sind betroffene Hotels eingeladen, sich an einer Sammelklage gegen Booking.com zu beteiligen. Die Teilnahme ist frei von Kosten und Kostenrisiken. Die Sammelklage wird von den erfahrensten Rechts- und Wirtschaftsexperten geleitet, die seit mehr als einem Jahrzehnt die Interessen der Hotels in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof sowie vor nationalen Gerichten und Wettbewerbsbehörden erfolgreich vertreten haben.