Der Staatsanwalt von San Francisco, David Chiu, hat nach Angaben des Nachrichtensenders KRON4Klage gegen die Online-Buchungsplattformen GuestReservations.com und BookOnline.com eingereicht. In der Klageschrift (PDF) wird den Betreibern vorgeworfen, gezielt Internetseiten geschaltet zu haben, um Verbraucher über die offizielle Herkunft der Portale zu täuschen.
Nach Auskunft der Behörden erweckten die Websites den irreführenden Eindruck, sie gehörten direkt zu den jeweiligen Hotelbetrieben. Auf diese Weise hätten die Plattformen finanzielle Aufschläge von bis zu 85 Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen Originalpreisen der Unterkünfte verlangt.
Die Kunden sahen sich demnach neben den massiven Preisaufschlägen zudem mit äußerst strengen sowie unflexiblen Stornierungsbedingungen konfrontiert. Berichten zufolge seien Vorauszahlungen verlangt worden, während betroffene Reisende im Falle von nachträglichen Korrekturen oder Buchungsänderungen ihre geleisteten Zahlungen kaum oder gar nicht erstattet bekamen.
Auch Booking Holdings in der Klageschrift
In den juristischen Unterlagen wird darüber hinaus Booking Holdings als Beklagte aufgeführt. Zur konkreten Beteiligung des Unternehmens führt die Anklageschrift wörtlich aus: „Das weltweit größte Online-Reiseunternehmen, Booking Holdings, ist ein aktiver Beteiligter. Es versorgt die nachgemachten Websites mit Hotelinventar und Zahlungsabwicklungsdiensten in voller Kenntnis des Systems. Letztendlich entziehen Guest Reservations, Book Online und Booking Holdings den Verbrauchern sowie der Gastgewerbe- und Tourismusbranche jährlich Millionen von Dollar. Die Kläger beabsichtigen, diesen Betrug zu beenden und Entschädigung für getäuschte Kunden zu erwirken.“
Das Vorgehen verdeutlicht aus Sicht der Behörden die wachsenden Risiken durch betrügerische Zwischenhändler im digitalen Tourismussegment. Die beteiligten Unternehmen äußerten sich in der Berichterstattung zunächst nicht zu den konkreten Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.












