Kürzlich warnte das österreichische Sozialministerium vor betrügerischen Inseraten auf der Buchungsplattform Booking.com. Auf derlei gefälschte Inserate ging jetzt auch der Rechtsanwalt Peter Hense ein und fragte in einem LinkedIn-Beitrag: „Wann wacht die Europäische Kommission auf und sanktioniert diesen Saustall in Amsterdam?“.
Wie das österreichische Ministerium mitteilte, tauchten besonders in der Hauptsaison vermehrt unseriöse Angebote auf, die mit extrem günstigen Preisen locken und auf den ersten Blick seriös wirken, aber nicht existieren würden.
Laut der Warnung des Ministeriums würden Interessenten, die eine Buchung vornehmen möchten, aufgefordert, die Kommunikation außerhalb der Plattform fortzusetzen. Dies geschehe dann über Kanäle wie WhatsApp oder E-Mail, angeblich um weitere Informationen zu erhalten oder Sonderrabatte zu sichern. Die Betrugsmasche erreiche laut Ministerium ihren Höhepunkt, wenn die vermeintlichen Anbieter eine Überweisung des Geldes auf ein ausländisches Bankkonto verlangen würden.
Die Unterkunft existiert nicht
Dabei seien die verwendeten Bilder von echten Hotel-Websites kopiert und die Anbieter frei erfunden. Sobald das Geld überwiesen ist, fließt es direkt an die Kriminellen und eine Rückerstattung ist nach Informationen des Ministeriums ausgeschlossen. Rechtsanwalt Peter Hense spricht von einem neuen Trend mit Fake-Hotels auf Booking.com, inklusive KI-Fotos, Beschreibungen und Reviews im Netz. „Wann wacht die Europäische Kommission auf und sanktioniert diesen Saustall in Amsterdam, der sich Buchungsplattform nennt und trotz positiver Kenntnis von Missbrauch und Betrug seit Jahren nichts unternimmt? Von den niederländischen Behörden ist ja nichts zu erwarten“, so Hense.
Sicher buchen: Nur über die offizielle Plattform
Das Sozialministerium rät Verbrauchern dringend, Buchungen und Zahlungen ausschließlich über die offizielle Website oder die App von Booking.com abzuwickeln. Besondere Vorsicht sei bei Angeboten geboten, die auffallend günstig erscheinen. Diese sogenannten „Schnäppchen“ sind, so das Ministerium, oft nichts anderes als ein Betrugsversuch.
Vorsicht auch bei Ferienhausportalen
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtete kürzlich ebenfalls über ein gleich gelagertes Thema und mahnte zur Vorsicht bei Fake-Ferienwohnungen. Hierbei beleuchtete der Sender auch eine Betrugsmasche mit nicht-existierenden Ferienhäusern und -wohnungen. Betrüger erstellen mit gestohlenen Fotos attraktive Angebote, die sie sowohl auf selbst erfundenen als auch auf seriösen Portalen einstellen. Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW berichtet, dass Verbraucher häufig am Urlaubsort vor einer nicht-existierenden Unterkunft stünden, nachdem sie bereits bezahlt hätten.













