Schadensersatz wegen Bestpreisklauseln: IHA unterstützt 2.000 Hotels gegen Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

Seit spätestens 2004 hat Booking.com Bestpreisklauseln angewandt, mit denen das Buchungsportal den angeschlossenen Hotels untersagte, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten. Mit diesen Klauseln schirmte Booking.com sein Geschäftsmodell kartellrechtswidrig gegen jeglichen Wettbewerb ab, was es dem Unternehmen letztlich erlaubte, Buchungsprovisionen von bis zu 50% des Übernachtungspreises von den Hoteliers zu kassieren. Die Hoteliers wurden durch die Bestpreisklauseln übervorteilt und geschädigt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt nun rund 2.000 Hotels, die sich seiner „daBeisein“-Initiative angeschlossen haben, ihren Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen. „Nach mehrmonatigen, eigentlich konstruktiv verlaufenden Vergleichsverhandlungen hat Booking.com Ende Oktober vergangenen Jahres überraschend den Verhandlungstisch verlassen und willkürlich 66 an der Initiative teilnehmende Hotels vor einem niederländischen Gericht in Amsterdam auf ‚negative Feststellung seiner Haftung‘ verklagt. Damit blieb den übrigen 2.000 Hotels keine andere Option, als nunmehr selbst beim Landgericht Berlin eine Sammelklage einzureichen“, erläutert Otto Lindner als Vorsitzender das Vorgehen des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2013 auf Beschwerde des Hotelverbands Deutschland (IHA) ein Kartellverfahren wegen der Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln gegen Booking.com eingeleitet. Nachdem sowohl das Bundeskartellamt als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf im Parallelfall HRS keine Zweifel daran gelassen hatten, dass die Bestpreisklauseln mit deutschem und europäischem Kartellrecht unvereinbar sind, strich Booking.com letztlich im Jahr 2015 die Bestpreisklauseln aus seinen Geschäftsbedingungen in Deutschland.

„Zu diesem Zeitpunkt hatte Booking.com die Bestpreisklauseln allerdings schon mehr als 10 Jahre zur Anwendung gebracht und hierdurch den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen und zum Direktvertrieb der Hotellerie massiv beschränkt. Damit wurde nicht nur der Provisionswettbewerb zwischen den Buchungsportalen praktisch zum Erliegen gebracht, es wurde u.a. auch der sich im Aufbau befindliche Vertrieb der Hotels über ihre eigenen Homepages erheblich behindert. Unter dem Regime der Bestpreisklauseln konnten sich die Buchungsprovisionen seit 2004 nicht nur auf überhöhtem Niveau halten, sondern sich über die Jahre noch signifikant erhöhen“, zeigt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), auf. „Wir wollen den Anspruch der Hotels auf Schadensersatz nach den Grundsätzen des deutschen und europäischen Kartellrechts gegen Booking nun vor den zuständigen Gerichten in Berlin und Amsterdam durchsetzen.“

Booking reagiert mit einem Statement auf die Initiative des Hotelverbandes und schreibt: „Wir stimmen den Behauptungen der IHA ausdrücklich nicht zu, und obwohl wir zu einem offenen und konstruktiven Dialog bereit waren, hat die IHA auf unangemessene sowie unbegründete Behauptungen insistiert, ohne die Bereitschaft zu zeigen, die sachlichen oder rechtlichen Gründe für ihre Bedenken angemessen zu erörtern. Die von der IHA infrage gestellten Paritätsklauseln stellen nicht nur sicher, dass wir den gesamten Mehrwert und die Dienstleistungen, die wir unseren Partnern bieten, bereitstellen können. Sie sind auch allen unseren Partnern bekannt, die sich für eine Listung auf Booking.com entscheiden oder entschieden haben. Wir vermitteln unseren Partnern dadurch Kunden aus der ganzen Welt. Zu einem weitaus niedrigeren Preis, als es sie kosten würde, ihre eigenen Unterkünfte zu bewerben, um das gleiche Geschäft zu generieren.“

Da die Durchsetzung der Ansprüche im Alleingang für viele Hotels mit prohibitiven Kosten und Risiken verbunden wäre, hat der Hotelverband die Interessen gebündelt und durch Abkommen mit renommierten Prozessfinanzierern sichergestellt, dass die Hotels die gerichtlichen Auseinandersetzungen ohne Kosten bzw. Kostenrisiken durchstehen können. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der deutsche Hotel-Investmentmarkt verzeichnet nach drei Quartalen 2026 mehr Transaktionen, obwohl das Investmentvolumen gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. Vor allem kleinere Transaktionen prägen das Marktgeschehen.

Die Hotelbuchung beendet die Reiseplanung häufig nicht. Eine Untersuchung von McKinsey und Skift unter 1.015 US-Reisenden zeigt, dass viele Befragte anschließend weiter recherchieren, Preise beobachten oder alternative Angebote prüfen.

Das Mercure City in der Kölner Friesenstraße hat seinen Betrieb eingestellt. Der Kölner Stadt-Anzeiger nennt technische Mängel und hohe notwendige Investitionen in den Brandschutz als Gründe. Das Pullman-Hotel an der Helenenstraße soll Anfang Dezember 2026 vorerst schließen.

Nach ungewöhnlich vielen gemeldeten Fällen in Mecklenburg-Vorpommern warnt die NRW-Datenschutzbeauftragte vor Betrugsversuchen mit erbeuteten Buchungsdaten. Kriminelle verschicken Nachrichten, die vermeintlich von Unterkünften stammen, und fordern etwa zur Verifizierung von Kreditkartendaten auf.

Kriminelle erbeuten Buchungsdaten und versuchen damit, Urlauber um Geld zu bringen. Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragte warnt vor täuschend echten Nachrichten vermeintlicher Unterkünfte.

Novum Hospitality hat gemeinsam mit IHG Hotels & Resorts und HD Hotels vier Hotelprojekte in Dortmund vereinbart. Drei bestehende Häuser und ein Neubau sollen 2027 unter den Marken Garner und Holiday Inn – the niu betrieben werden.

Microsoft berichtet über erneute Cyberangriffe über Hotelnetzwerke. Die Angreifer nutzten vermeintliche Aktualisierungen und Anmeldeaufforderungen, um Schadsoftware zu verbreiten und Zugang zu Konten zu erlangen.

Travel + Leisure Co. und Wyndham erweitern ihre Zusammenarbeit, um klassische Hotels unter der Marke Sports Illustrated Resorts zu entwickeln. Für Chicago, Baton Rouge und Tuscaloosa nennt eine Mitteilung geplante Projektabschlüsse beziehungsweise Eröffnungen für 2027 und 2028.

Die Gelder der Betreiber-GmbH des ehemaligen Hilton-Hotels in Frankfurt-Gravenbruch bleiben eingefroren. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass auch die Bestellung eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters daran nichts ändere.

Motel One und B&B Hotels erhalten im Treugast Rating 2026 erneut die Bestnote AAA. Odyssey Hotel Group steigt mit BBB ein, während Premier Inn und travdo ausgezeichnet werden.