Schärfere Corona-Regeln in Hessen - Ungeimpfte brauchen PCR-Test für Restaurants

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Steigende Corona-Infektionszahlen in Hessen, immer mehr Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen: Mit schärferen Regelungen soll diese Entwicklung gestoppt werden. Die Maßnahmen des Landes betreffen unter anderem Ungeimpfte, bestimmte Beschäftigte oder Schulen und gelten ab Donnerstag (11. November).

REGELN FÜR UNGEIMPFTE: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nun einen aktuellen PCR-Test vorlegen, um 3G-Veranstaltungen etwa im Kulturbereich oder 3G-Einrichtungen wie Restaurants besuchen zu können. Ein Antigen-Schnelltest reicht dazu nicht mehr aus. PCR-Tests gelten als genauer, sind aber durchaus kostspielig. Die Preise vieler Anbieter beginnen bei etwa 50 Euro und können deutlich darüber liegen - je nachdem, wie schnell das Ergebnis vorliegen soll. 3G steht für geimpft, genesen oder getestet. Bei 2G ist der Zutritt nur Geimpften und Genesenen erlaubt. Ausnahmen gibt es für Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können.

WEITERE REGELN: Im Job greift immer dann die 3G-Vorschrift, wenn die Beschäftigten Kontakt zu externen Kunden haben. «Das gilt beispielsweise für das Personal in Supermärkten, im öffentlichen Personennahverkehr oder beim Friseur», so die Landesregierung. Hessen setzt damit auf eine Bundesregelung auf, die Testmöglichkeiten zweimal pro Woche am Arbeitsplatz vorschreibt. Auch an Schulen soll mehr auf das Coronavirus getestet werden. Und bei Veranstaltungen mit über 5000 Teilnehmern gilt: Zutritt haben maximal 10 Prozent Getestete. Alle anderen müssen geimpft oder genesen sein.

GASTRONOMIE: Für Gastwirte kam die PCR-Testpflicht nicht überraschend, wie der Hauptgeschäftsführer des hessischen Branchenverbandes Dehoga, Julius Wagner, sagte. Aber natürlich belaste diese das Alltagsgeschäft. «Stornierungen von Gästen trudeln in den Betrieben seit Tagen ein.» Das sei zum einen eine Reaktion auf die Verschärfung, liege aber auch an der generell wachsenden Sorge vieler Menschen vor Ansteckung angesichts der Infektionszahlen.

Die Prüfung der Test- oder Impfnachweise bedeute für die Betriebe einen Aufwand, der aber natürlich geleistet werden müsse, so Wagner. «Wir rufen dazu auch aktuell immer wieder auf, da Sorgfalt walten zu lassen.» Bei der Überprüfbarkeit der Echtheit der vorgezeigten Dokumente stießen die Gastwirte aber durchaus an Grenzen. «Bei der PCR-Bescheinigung ist man darauf angewiesen, dass man erkennt, dass es sich um einen PCR-Nachweis handelt.» Einfacher sei das beim Impfstatus-Check, für den es eine App gibt.

DIE UNTERNEHMER: Mit Blick auf die neue Testpflicht am Arbeitsplatz plädieren die Unternehmer für eine Auskunftspflicht über den Impfstatus von Mitarbeitern. «Wer 3G will, darf beim Auskunftsrecht nicht zögern. Nur wenn Arbeitgeber Bescheid wissen und angemessen reagieren können, macht diese Regel Sinn», erklärte ein Sprecher der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände. Neben der Auskunft über den Impfstatus sei auch die Dokumentation der Ergebnisse wichtig, denn nur so werde unnötige Bürokratie vermieden. Generell gelte es, den Aufwand bei der Umsetzung der Regelungen möglichst gering zu halten, um die Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten.

DIE HÄNDLER: Bei der Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt setzen die Händler auf eine Wiedereinführung kostenloser Bürgertests. «Das wäre schon sinnig, weil sich die Mitarbeiter dann auf dem Weg zur Arbeit testen lassen könnten», sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Hessen, Sven Rohde. Auch er forderte, dass die pandemiegebeutelte Branche nicht zu stark durch die neue Regelung belastet werden dürfe. Grundsätzlich sah er in dieser eine «Auskunftspflicht über den Impfstatus durch die Hintertür». Rohde verwies zudem auf offene Fragen in Sachen Datenschutz und Kontrollen.

KONTROLLEN UND DATENSCHUTZ: Wie kann die Einhaltung der 3G- oder 2G-Regel von öffentlicher Seite überprüft werden? Aus der Stadt Offenbach etwa heißt es dazu: Ständige Kontrollen seien nicht stemmbar. Derzeit machen Stadtpolizisten aber stichprobenartige Kontrollen und verhängen, wo angebracht, Bußgelder. Ziel der Aktion sei auch, Gastwirte und Gäste für die Einhaltung der Corona-Regelungen zu sensibilisieren, erläuterte ein Sprecher.

Nach Aussagen des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten Alexander Roßnagel haben die Aufsichtsbehörden in der Pandemie viele Datenverarbeitungen, die in der gesellschaftlichen Notsituation erforderlich waren, vorübergehend geduldet. «Jetzt, wo wir beginnen, uns an Corona als endemische Erscheinung zu gewöhnen, wird es Zeit, alle vorübergehend geduldeten Lösungen auf den Prüfstand zu stellen», sagte Roßnagel am Mittwoch im Landtag in Wiesbaden.

CORONA-LAGE: Hessen hat die Regeln verschärft, weil die Infektionszahlen steigen und ein Schwellenwert zur Einschätzung der Entwicklung zwischenzeitlich überschritten wurde. Es gilt: Liegen mehr als 200 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen, greift Warnstufe eins mit schärferen Regelungen. Die Schwelle wurde vergangene Woche erstmals erreicht. Zuletzt waren 210 Intensivbetten mit Covid-19-Kranken oder Verdachtsfällen belegt. Die meisten dieser Patienten sind nicht oder nicht vollständig geimpft.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) appellierten derweil in einem Schreiben an alle über 70-jährigen Hessen, sich vor schweren Verläufen einer Corona-Infektion mit einer Auffrischungsimpfung zu schützen. Die Benachrichtigungen gehen laut Staatskanzlei in den kommenden Tagen an rund 1,2 Millionen Hessinnen und Hessen.


 

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