Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, verklagen die Architekten des Fontenay-Hotels den Bauherrn des Hauses, die Kühne Immobilia, auf rund 2,58 Millionen Euro. Die Kühne-Tochter hatte den Planern bereits im November 2014 aus „wichtigem Grund“ gekündigt – was bislang öffentlich nicht gewesen sei, schreibt die Zeitung.
Bei dem Verfahren gehe es, laut der Klägerin, um bereits erbrachte Leistungen und um entgangenes Honorar für Leistungen, die sie erbracht hätte, wenn der Generalplanervertrag fortgeführt worden wäre, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen dem Abendblatt.
Die Zeitung hat bei der Kühne Immobilia GmbH nachgefragt, warum der Generalplanervertrag bereits im November 2014 aus „wichtigem Grund“ gekündigt worden sei und erhielt von Kühne-Geschäftsführer die Karl Gernandt die Antwort, das vertraglich vereinbarte Leistungen und Terminvorgaben bei den Planungen für das The Fontenay mehrmals nicht eingehalten worden seien, was zu Bauverzögerungen und zu erheblichen Mehrkosten geführt habe.