Starnberger See - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet über Hotel

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Das Seegrundstück, auf dem früher das Hotel „Seehof“ in Tutzing am Starnberger See stand, soll nach über 20 Jahren wieder bebaut werden. Dagegen regt sich Widerstand. Jetzt muss der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheiden

Das Seegrundstück, auf dem früher das Hotel „Seehof“ in Tutzing am Starnberger See stand, soll nach über 20 Jahren wieder bebaut werden. Direkt am Starnberger See gelegen, bietet das Areal eine einmalige Lage für ein neues Hotelprojekt, das neben Übernachtungsmöglichkeiten auch ein Restaurant, Außengastronomie und einige Geschäfte umfassen soll. Die kleine Gemeinde Tutzing erhofft sich von dem Projekt eine Steigerung der touristischen Attraktivität. Eine geplante Seepromenade und drei kleine Uferhäuschen, die als Bistros genutzt werden können, sollen das Konzept abrunden.

Obwohl das Projekt 2020 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde, regt sich Widerstand in der Nachbarschaft. Ein Ehepaar, das in der Nähe des geplanten Baus wohnt, sieht in dem Projekt eine Bedrohung seiner Lebensqualität und befürchtet, dass die Lärmbelästigung durch Gäste und Lieferfahrzeuge stark zunehmen könnte. Schon jetzt fühle man sich durch den Verkehrslärm der umliegenden Gastronomiebetriebe gestört, so die Nachbarn.

Am Dienstag trafen sich die betroffenen Anwohner, Vertreter der Gemeinde und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu einer Anhörung im Tutzinger Rathaussaal.  Entscheidung zum Hotelprojekt in Tutzing wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof voraussichtlich am Donnerstag verkünden.

Proteste gegen Hotelneubauten an bayerischen Seen sind in diesem Jahr kein Einzelfall. In Seebruck am Chiemsee sorgte der geplante Neubau des Hotels Malerwinkel" für Unmut, weil das Gebäude größer und luxuriöser werden soll als der Vorgängerbau. Am Schliersee verhinderte ein Bürgerentscheid sogar den Neubau des „Schlierseer Hofs“ direkt am See (Tageskarte berichtete).


 

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