Die Grand Hotel Bad Pyrmont Betriebs GmbH hat beim Amtsgericht Hameln einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Ziel dieses Schrittes ist die Sanierung der Gesellschaft, um den Hotelbetrieb nach Abschluss der laufenden Modernisierungsmaßnahmen wieder aufzunehmen. Das Haus ist aufgrund baulicher Verzögerungen bereits seit Januar geschlossen.
Kostensteigerungen bei Sanierung als Ursache
Grund für den Gang zum Insolvenzgericht sind erhebliche Mehrkosten bei der seit Anfang 2024 laufenden Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes. Wie unter anderem Hotelvor9 berichtet belaufen sich die ungeplanten Zusatzkosten auf rund 6,5 Millionen Euro. Insbesondere die Bereiche Brandschutz und Schallschutz erwiesen sich demnach als deutlich sanierungsbedürftiger als ursprünglich kalkuliert.
Das Land Niedersachsen, das als Eigentümer der Immobilie fungiert, hat das Projekt bereits mit 25 Millionen Euro unterstützt. Weitere Verhandlungen über eine zusätzliche Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand führten bislang zu keinem Ergebnis.
Fortführung unter Eigenverwaltung
Im Rahmen der angeordneten Eigenverwaltung bleibt Geschäftsführer Oliver Massabni weiterhin im Amt. Er wird durch die Generalhandlungsbevollmächtigte Zekira Fuest von der Kanzlei Brinkmann & Partner rechtlich unterstützt. Zur vorläufigen Sachwalterin wurde die Rechtsanwältin Karina Schwarz aus Hannover bestellt.
Das Verfahren dient dazu, eine langfristige Lösung für den Standort zu erarbeiten. Laut Massabni stehe man hierfür in engem Austausch mit dem Land Niedersachsen und dem Staatsbad Pyrmont, um die Interessen von Gläubigern und Mitarbeitern zu wahren.
Situation der Mitarbeiter und Wiedereröffnung
Die 62 Beschäftigten des Hauses befinden sich derzeit in Kurzarbeit. Ihre Gehälter werden für den Zeitraum des vorläufigen Verfahrens über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert.
Da sich wesentliche öffentliche Bereiche des Hotels noch im Rohbau befinden, bleibt der Betrieb bis auf Weiteres eingestellt. Eine Wiedereröffnung wurde zuletzt für die zweite Jahreshälfte 2026 angestrebt. Ob dieser Zeitplan durch das nun eingeleitete Verfahren und die ausstehende Finanzierung der Mehrkosten gehalten werden kann, ist Gegenstand der laufenden Sanierungsbemühungen.













