Störung der Geschäftsgrundlage: Streit um neues Miet- und Pachtrecht eskaliert

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Die Corona-Pandemie hat das Gastgewerbe in seine tiefste Krise der Nachkriegszeit gestürzt. Den Restaurants und Hotels brechen Einnahmen in Milliardenhöhe weg – bei weiterlaufenden hohen Miet- und Pachtverpflichtungen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen die jetzt von der Bundesjustizministerin angekündigte Gesetzesinitiative zur Änderung des Mietrechts und drängen auf eine Verabschiedung noch während des Dezember-Lockdowns.

Die Initiative sieht eine gesetzliche Klarstellung dahingehend vor, dass staatlich angeordnete Beschränkungen für Gewerbemieter, die die angemieteten Räume dadurch gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen können, eine Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeuten.

Anders als von Teilen der Immobilienwirtschaft behauptet, scheitert eine faire Lastenteilung zwischen Verpächtern und Pächtern laut Verband meistens an der fehlenden Einigungsbereitschaft der Immobilieneigentümer. In einer im Oktober durchgeführten DEHOGA-Umfrage teilten lediglich 28 Prozent der Betriebe mit, dass ihnen der Verpächter mit Minderung oder Verzicht entgegengekommen sei.

Im Umkehrschluss melden 72 Prozent der gastgewerblichen Betriebe, dass die Verpächter kein Verständnis für die dramatische Situation zeigten und den Betrieben nicht in Form von Minderung oder Verzicht entgegengekommen seien. An der Umfrage haben sich fast 1.200 Unternehmer beteiligt.

Zur Veranschaulichung nennen die Verbände ein Beispiel: Ein Hotel zahlte im letzten Jahr bei einer Million Euro Umsatz pro Monat 300.000 Euro Pacht. Der Umsatz entsprach einer Belegung von 80 Prozent. Wenn nunmehr diese Pacht in Höhe von 300.000 Euro auch bei einer Belegung von 10 Prozent fällig wird und dieser Zustand über Monate anhält, ist das Unternehmen akut von Insolvenz bedroht. Das ist umso dramatischer als ausgerechnet diese Betriebe bislang auch fast komplett durchs Raster der Hilfsmaßnahmen von Soforthilfe über Überbrückungshilfe bis Novemberhilfe gefallen sind beziehungsweise zu fallen drohen.

Der DEHOGA und Hotelverband Deutschland fordern bereits seit März eine rechtliche Klarstellung zur Pachtanpassung in Pandemiezeiten. Mit Blick auf die weiterhin dramatische Lage der Hotels und Restaurants müssten Bundesregierung und Parlament jetzt handeln. Die Zeit dränge, so die Verbände.

Zentraler Immobilien Ausschuss gegen Gesetzesänderung 

Der Präsident des  Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) Mattner betonte in diesem Zusammenhang bei der Diskussion um eine Änderung des BGB, nicht sämtliche jahrhundertelang und pandemieerprobten Grundsätze auf einmal über Bord zu werfen, die bereits alle auf Ausgleich angelegt waren. „Angesichts dieser Zahlen ist die pauschale Anwendbarkeit des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf Mietverträge entschieden abzulehnen. Bilaterale und passgenaue Vertragsanpassungen können die Vertragsparteien besser selbst als durch rechtliche Anordnung aushandeln. Das haben die Beteiligten in den letzten Monaten bewiesen“, so Mattner.

Iserlohe greift an

Das konterte Dorint-Chef Dirk Iserlohe in einem Schreiben und wirft dem ZIA -Präsidenten die Verbreitung von „Fake-News“ vor. Der Verband hatte behauptet, dass nur noch bei lediglich zehn Prozent der Verträge mit gewerblichen Mietern eine Einigung bei der Pachtreduzierung offen sei. Iserlohe wirft nun Mattner vor, dass er sich weder mit den beiden Hauptgeschäftsführern der Hotelverbände,  Ingrid Hartges (DEHOGA) und Markus Luthe (IHA) hinsichtlich der Überschrift seiner Presse-Erklärung „Lediglich bei zehn Prozent der Gewerbemietverhältnisse Einigung offen“ ausgetauscht hat, noch bei ihm selbst Rat dazu gesucht habe. Der ZIA könne sich also ruhig weiter als Verband des frühzeitlichen Kapitalismus outen. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Dorint Hotelgruppe fühlen sich weder durch den ZIA würdig vertreten, noch werde man sich mit solch egozentrisch, ja rüden Gebaren im wirtschaftlichen Umfeld identifizieren.


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