Die Landeshauptstadt Baden-Württembergs schafft eine neue Einnahmequelle für den städtischen Haushalt. Der Stuttgarter Gemeinderat hat am 26. Februar die Satzung für eine Übernachtungssteuer verabschiedet, die zum 1. Juli 2026 in Kraft treten wird. Betroffen von der neuen Abgabe sind sowohl die klassische Hotellerie als auch private Beherbergungsbetriebe, die ihre Zimmer über Online-Plattformen vermitteln.
Pauschaler Steuersatz und digitale Abwicklung
Die Stadt legt einen pauschalen Betrag von drei Euro pro Person und Übernachtung fest. Als Steuerschuldner fungieren die Betreiber der jeweiligen Unterkünfte. Um den administrativen Aufwand gering zu halten, erfolgt die Abrechnung vollständig digital auf quartalsweiser Basis. Bestimmte Personengruppen sind von der Zahlungspflicht ausgenommen: So sind Minderjährige sowie Schülergruppen von der Steuer befreit.
Bürgermeister Thomas Fuhrmann, zuständig für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, betont die angestrebte Effizienz der Maßnahme: „Wir setzen auf ein einfaches, transparentes und rechtssicheres Modell mit möglichst wenig Bürokratie – sowohl für die Betriebe als auch für die Verwaltung.“
Millionen-Einnahmen für den städtischen Haushalt
Die Finanzverwaltung der Stadt kalkuliert durch die neue Abgabe mit erheblichen Mehreinnahmen. Für das Rumpfjahr der Einführung 2026 werden rund fünf Millionen Euro erwartet. Ab dem ersten vollständigen Kalenderjahr 2027 prognostiziert die Stadt jährliche Einnahmen in Höhe von etwa zehn Millionen Euro.
„Mit der Übernachtungssteuer schaffen wir eine verlässliche Einnahmequelle für unsere Stadt. Diese Mittel fließen in den städtischen Haushalt und stärken die finanzielle Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt“, erklärt Fuhrmann zur Zielsetzung der Maßnahme.
Kritik an der zusätzlichen Kostenlast für Hotels
Nach Ansicht des Verbandes stellt der Beschluss eine Fehlentscheidung dar. Daniel Ohl, Sprecher des Dehoga-Landesverbandes, bezeichnete die Maßnahme als „bedauerlich und in der Sache kontraproduktiv“. Die Branche sieht sich vor der Herausforderung, die entstehenden Mehrkosten im Wettbewerb aufzufangen. Laut Ohl wird es „gerade im preissensiblen und für Stuttgart sehr wichtigen Tagungs- und Geschäftsreisetourismus kaum möglich sein, die Steuer über den Preis an die Übernachtungsgäste weiterzugeben.“
Rechtssicherheit und Überprüfung bis 2028
Die Entscheidung zur Einführung der Steuer geht auf einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2019 zurück. Die Umsetzung verzögerte sich jedoch aufgrund der Pandemie und ausstehender rechtlicher Klärungen. Laut Stadtverwaltung ist der jetzige Zeitpunkt gewählt, da sich die Übernachtungszahlen inzwischen stabilisiert haben.
Fuhrmann bezeichnet die Regelung als „maßvolle Lösung zum richtigen Zeitpunkt“ und führt weiter aus: „Mit der Übernachtungssteuer setzt Stuttgart auf eine maßvolle, rechtssichere und wirtschaftlich ausgewogene Lösung – mit klarer Perspektive für Stadt, Wirtschaft und Tourismus.“
Die Satzung sieht eine Wettbewerbsneutralität vor, da alle Beherbergungsformen gleichermaßen herangezogen werden. Eine erste Evaluation der Steuer ist bis Ende 2028 vorgesehen. In diesem Rahmen sollen die Höhe des Satzes sowie alternative Berechnungsmodelle und die weitere Ausgestaltung der Abgabe überprüft werden.













