In Bad Kreuznach steigen ab Juli 2025 die Parkgebühren deutlich. Auch die Grundsteuer wird angehoben. Die ursprünglich geplante Bettensteuer für Hotels wurde hingegen nach massiver Kritik und Lobbyarbeit des DEHOGA gestrichen.
Die Grundsteuer B wurde vom Stadtrat mit Wirkung zum Jahresbeginn erhöht: Für Wohnimmobilien steigt der Hebesatz von 550 auf 650 Prozent, für Gewerbeimmobilien sogar auf 1.300 Prozent. Zusätzlich erhöhen sich die Parkgebühren im Stadtgebiet spürbar. Zwei Stunden Parken auf der Straße kosten künftig 4,10 Euro, im Parkhaus 3,50 Euro. Neue kostenpflichtige Flächen entstehen unter anderem auf der Pfingstwiese, am Bahnhof Bad Münster und im Kurgebiet. Für ein Tagesticket werden dort 5 Euro fällig. Insgesamt sollen so rund 2,7 Millionen Euro jährlich in die Stadtkasse fließen.
Die Bettensteuer, die etwa eine Million Euro pro Jahr eingebracht hätte, wurde mit 21 zu 17 Stimmen abgelehnt. Der DEHOGA hatte sich im Vorfeld intensiv gegen die Steuer eingesetzt und bei Gesprächen mit Stadt und ADD eine alternative Finanzierung durch höhere Parkgebühren angeregt.
Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz, zeigt sich erleichtert und begrüßt den Beschluss als „wegweisende Entscheidung in Richtung Zukunft.“ „Wir wollen alle touristischen Leistungsangebote der Stadt und der städtischen Gesellschaften auf den Prüfstand stellen, um die Attraktivität des Tourismusstandorts Bad Kreuznach auszubauen. Wir sind bereit, dafür die Ärmel hochzukrempeln und aktiv an einer nachhaltigen Entwicklung von Bad Kreuznach mitzuwirken“, so Haumann.