Tiroler Hotel: Rechtsstreit wegen Bildern mit Hakenkreuz

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Ein Hotel im Zillertal klagt gegen einen Gast. Der Reisende hatte wegen Bildern von Soldaten in Wehrmachtsuniform im Eingangsbereich der Herberge eine negative Online-Bewertung anonym abgegeben und wurde über die Buchungsnummer bei Booking ausfindig gemacht.

Wie „Der Standard“ berichtet, machte eine deutsche Familie Zwischenstation in dem Hotel im Zillertal. Im Eingangsbereich des Hotels fielen dem Familienvater schwarz-weiße Porträtfotos zweier Männer über einem Blumengesteck auf. Das Arrangement hielt der Gast für eine Art Ehrerbietung für die Abgebildeten, von denen einer eine Wehrmachtsuniform trug, auf der ein Hakenkreuz zu sehen war.

Der vermeintliche Schrein veranlasste den Reisenden zu einer Bewertung des Hotels bei Booking.com, und vergleichbar auf Tripadvisor, mit dem Titel: „Am Hoteleingang: Bild vom Nazi-Opa“, wie der Standard berichtet. Obwohl die Bewertung unter einem Pseudonym veröffentlich wurde, konnte das Hotel über die Buchungsnummer den Gast aufspüren und klagte.

Inzwischen sind in dem Fall zwei Gerichtsverfahren anhängig. Mit der Bemerkung werde gegenüber einem Millionenpublikum der Eindruck erweckt, die Hotelbesitzerin würde mit dem Nationalsozialismus sympathisieren, argumentiert ihr Anwalt. «Dieser Eindruck ist völlig unzutreffend und entbehrt jeglicher Grundlage.» Gerade im ländlichen Raum sei das Aufhängen von Bildern verstorbener Familienangehöriger üblich. In dem Fall handelte es sich um den Großvater der Frau.

Der Anwalt des Hotelgasts sieht in dem Satz dagegen eine völlig zulässige Meinungsäußerung. Es handle sich bei den beiden abgebildeten Personen mit und ohne Wehrmachtsuniform um Mitglieder der NSDAP, sagt Anwalt Wolfram Salzer aus Neustadt bei Coburg. Angesichts dieses Umstands sei die Bemerkung berechtigt.

Das Landgericht Innsbruck hat zunächst eine einstweilige Verfügung erlassen, dass der Kommentar gelöscht werden muss. Einen Termin für die weitere Verhandlung gibt es nach Auskunft beider Seiten noch nicht. Das Amtsgericht Coburg wiederum muss sich in dem Zwist mit einer Klage des Hotelgasts gegen einen Verwandten der Hotelbesitzerin befassen. Der habe seinen Mandaten teils auch nachts mehrfach angerufen und ihn aufgefordert, den Kommentar zu entfernen, sagte Salzer.


 

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