In der Schweiz hat der „Preisüberwacher“ verfügt, dass Booking.com seine Preise in dem Alpenland senken muss. Eine Analyse habe ergeben, dass die Kommissionssätze des Unternehmens für Schweizer Hotels missbräuchlich hoch seien, so die Behörde. Gemäß Verfügung muss Booking.com seine Kommissionssätze gegenüber Schweizer Hotels um knapp einen Viertel senken. Diese Senkung muss drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft umgesetzt zu werden und wird für drei Jahre gelten. Der formelle Entscheid sei nötig geworden, weil keine einvernehmliche Lösung mit Booking.com gefunden werden konnte, sagt die Preisüberwachung. Booking will in Berufung gehen.
Das Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20) sieht vor, dass der Preisüberwacher missbräuchliche Preise, die nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind, verhindern oder beseitigen soll. Dafür verwendet er ein mehrstufiges Verfahren, das auf Analysen zur Marktstellung, zur Wettbewerbssituation und zur Preisgestaltung aufbaut. Diese Abklärungen haben im Fall der Hotelbuchungsplattform Booking.com ergeben, dass sie dem Preisüberwachungsgesetz untersteht und dass die gegenüber Schweizer Hotels verwendeten Kommissionssätze missbräuchlich hoch seien. Der Preisüberwacher nahm mit Booking.com Kontakt auf mit dem Ziel, den Missbrauch mittels einer einvernehmlichen Regelung zu beseitigen. Trotz intensiver Verhandlungen gelang es nicht, eine solche Lösung zu finden.
Aus diesem Grund verpflichtet der Preisüberwacher Booking.com, nach dem Scheitern der Verhandlungen, mit einer Verfügung, die Kommissionssätze im Durchschnitt um knapp einen Viertel zu reduzieren. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Hotels in einem weltweit harten Konkurrenzkampf und gleichzeitig mittelbar die finanzielle Entlastung der Kundschaft.
„Unsere Partner haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihre Unterkünfte an Kunden zu vermarkten. Sie haben die Wahl, ob sie ihre Unterkünfte auf unserer Plattform oder anderweitig anbieten wollen. Wir sind nicht einverstanden mit einer erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist. Wir werden Berufung einlegen. Es wird sich aufgrund dieser Entscheidung nichts an unseren Provisionssätzen ändern, bis das Ergebnis unseres Berufungsverfahrens feststeht“, sagte Booking.com in einem Statement gegenüber Tageskarte.
„Die Entscheidung des Schweizer Preisüberwachers zu überhöhten Kommissionen von Booking.com ist ein willkommenes Zeichen für ganz Europa. Der Hotelverband Deutschland (IHA) versucht bereits seit einigen Jahren marktmissbräuchliche Kommissionen seitens Booking.com auch für die Vergangenheit höchstrichterlich feststellen zu lassen. Entsprechende Verfahren laufen am Bezirksgericht Amsterdam, Landgericht Berlin und Bundesgerichtshof in Karlsruhe“, erklärt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.
Booking.com hat die Möglichkeit, gegen die Verfügung innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben.