Unternehmenskauf in der Krise: Zusätzliche Chancen durch neue Gesetze bei der Restrukturierung von Unternehmen – auch für Gastronomie und Hotellerie

| Hotellerie Hotellerie

„Des einen Freud ist des anderen Leid.“ Wer sich von diesem Motto leiten lässt, könnte böse Überraschungen erleben, wenn er über die Übernahme von in wirtschaftliche Schieflagen geratene Unternehmen nachdenkt, die als vermeintliche Schnäppchen angesehen werden. Welche Fallstricke gibt es und wie können diese umgangen werden?

Mittlerweile herrscht an vielen Stellen im Transaktionsmarkt wieder Aufbruchstimmung, insbesondere beim Erwerb krisengebeutelter Targets. Es mangelt auch aktuell, insbesondere im Bereich Hospitality, nicht an interessanten Gelegenheiten. So haben etwa jüngst große Hotelketten verlauten lassen, man wolle sich von zahlreichen Häusern trennen. Der Unternehmenskauf in der Krise („Distressed“) ist allerdings mit besonderen Risiken behaftet, selbst wenn er nur Unternehmensteile betreffen sollte. Eine wesentliche Weichenstellung für den Käufer ist die Frage, ob das Target schon im Insolvenzverfahren ist. Am 01. Januar 2021 ist nun das SanInsFoG in Kraft getreten und mit ihm der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen („SRR“). Dadurch kommt eine weitere Phase hinzu, die auch für den Erwerber wichtige Optionen bieten kann.


Einladung zum Webinar

Unternehmenskauf in der Krise: Zusätzliche Chancen durch neue Gesetze bei der Restrukturierung von Unternehmen – auch für Gastronomie und Hotellerie“

mit den Autoren Dr. Adrian Bölingen, Bernhard Rehbein und Özgür Güneş

Jetzt am Webinar teilnehmen


Kauf vor der Insolvenz

Vorinsolvenzliche Krisensituationen betreffen Unternehmen, die im Wesentlichen noch funktionieren. Operativ sind es gewöhnlich einzelne Herausforderungen, die der Käufer in seine Überlegungen einbeziehen muss. Wie gehe ich als Käufer etwa mit einer Mindestabnahme im Bierliefervertrag um, die nicht in das Erwerberkonzept passt?

Hierbei erscheint der Unternehmenskauf ohne gerichtliche Verfahren besonders vorteilhaft. Man muss sich nicht mit weiteren Verfahrensbeteiligten beschäftigen oder Verfahrensvorschriften einhalten, und kann möglicherweise die Krisensituation in Verhandlungen taktisch ausnutzen. Die wesentlichen Risiken beim Unternehmenskauf vor einer Insolvenz treten tatsächlich auch erst später auf. Sie liegen in einer nachfolgenden insolvenzrechtlichen Anfechtung (§§ 129ff. InsO) und der Nichterfüllungswahl im Insolvenzverfahren (§§ 103ff. InsO).

Bitter wird es aber, wenn sich diese Risiken verwirklichen. Bei einer erfolgreichen Anfechtung des Unternehmenskaufs durch den Insolvenzverwalter wäre das erworbene Unternehmen vollständig zurückzuübertragen; die gleichzeitige Rückforderung des gezahlten Kaufpreises würde sich aber gleichberechtigt zu allen anderen Insolvenzforderungen wiederfinden – mit dem Ergebnis, dass man nur die Quote erstattet bekäme. Das Perfide für den Käufer: Gerade unangemessen niedrige Kaufpreise können sich schnell als Boomerang erweisen.

Ist die wirtschaftliche Krise ein Thema, stimmt häufig das Verhältnis zwischen Chancen und Risiken nicht. Das gilt auch für den Verkauf einzelner Geschäftseinheiten. Wenn beispielsweise eine Hotel- oder Gastronomiekette sich von einzelner Häusern durch Verkauf trennt, kann auch das bei einer späteren Insolvenz zu möglichen Anfechtungsproblemen führen. Das ist, zumal als möglicher Käufer, manchmal schwer zu erkennen. Ohne professionelle Einschätzung sollte man in dieser Phase nicht kaufen.

Kauf im Rahmen eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens

Seit dem 01. Januar 2021 können Transaktionen auch im Rahmen des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens („SRR“) durchgeführt werden. Wesentlich für die neuen Regelungen sind gesetzliche Unterstützungen bei geschäftshindernden Finanzierungen –  wenn also beispielsweise mein eigentliches Geschäftsmodell funktioniert und nur mein Kapitaldienst aus den Überschüssen nicht mehr zu erwirtschaften ist. Typische Konstellationen in den nächsten Jahren im Gastgewerbe werden vor allem mit Corona-Hilfen zu tun haben. Im Rahmen von Transaktionen kann das Verfahren also beispielsweise dann helfen, wenn aus den Corona-Hilfen resultierende Probleme des Verkäufers bekannt sind oder während der Verhandlungen auftreten.

Wesentliches Element ist der Restrukturierungsplan. Darin legen alle Beteiligten der Restrukturierung fest, was künftig gelten soll. Für den Unternehmenskäufer besonders interessant: In dem Restrukturierungsplan kann der gesamte Kauf geregelt und es können anfechtungsprivilegierte Vereinbarungen getroffen werden. Im Vergleich zur außergerichtlichen Sanierung kann dadurch mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Unternehmenskaufs erreicht werden. Selbst Formvorschriften können durch den Restrukturierungsplan überwunden werden, so dass häufig sogar die Notarkosten entfallen. Spannend kann auch sein, dass erstmalig im deutschen Recht vor einer Insolvenz in Rechte widerwilliger Gesellschafter oder Gläubiger eingegriffen werden kann. Über den Restruktutierungsplan stimmen die Betroffenen ab. Es sind Mehrheitsentscheidungen möglich.

Ähnlich wie ein SRR funktioniert auch die neue Sanierungsmoderation. Der hier erforderliche Sanierungsplan entspricht dem Sinn und Zweck des Restrukturierungsplans. Der wesentliche Unterschied liegt in der erforderlichen Mehrheit im Rahmen der Abstimmung: Bei der Sanierungsmoderation können keine Gläubiger oder Gesellschafter überstimmt werden.

Kauf in der Insolvenz

So unspannend es wirkt – juristisch ist der Kauf aus der Insolvenz für den Käufer wesentlich sicherer und bietet darüber hinaus weitere Vorteile für das Erwerberkonzept. Besonders spannend dürfte oftmals sein, dass der Erwerber sich die für ihn betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände zusammenstellen kann. Vor allem Anfechtungsrisiken sind für den Käufer kaum noch vorhanden. Die Kosten für Massenentlassungen sind im Insolvenzverfahren ebenfalls begrenzt; jedenfalls soweit ein Sozialplan und Interessensausgleich aufgestellt werden muss (vgl. § 123 InsO). Die Kündigungsfrist für Mitarbeiter beträgt darüber hinaus maximal drei Monate (§ 113 InsO). Die Beendigung langfristiger Verträge kann ebenfalls zum Bestandteil des Unternehmenskaufs gemacht werden.

Gerade bei der eigenverwalteten Insolvenz ist darüber hinaus die Chance größer, dass auch im Rahmen eines Asset Deals abgegebene Garantieerklärungen der eigenverwaltenden Geschäftsleitung von Wert sein können. Auch bietet eine durchdachte Kombination aus Share Deal und Insolvenzplan interessante Möglichkeiten für den Erwerb, insbesondere aus der Eigenverwaltung.

Zusammenfassung und Fazit

Unabhängig davon, ob man bei einem Distressed Deal auf der Verkäufer- oder Käuferseite steht: es sind viele Fallstricke zu beachten. Schnell kann sich das vermeintliche Schnäppchen dann als teure Falle entpuppen. Bestehende Risiken können nur durch eine professionelle Vorbereitung und Durchführung der Transaktion erheblich reduziert werden. Durch die Einführung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens hat sich der Instrumentenkasten für den Kauf aus der Krise erweitert. Das Risiko einer späteren insolvenzrechtlichen Anfechtung kann durch einen Restrukturierungsplan erheblich verringert werden. Die wenigstens Risiken birgt allerdings nach wie vor der Kauf aus der Insolvenz. Hierfür streiten darüber hinaus die zusätzlichen Möglichkeiten, Erwerberkonzepte günstiger und einfacher umzusetzen. Letztlich wird der Erwerber in der Regel nicht über die Phase entscheiden können, in der ein Target erworben werden soll. Umso wichtiger ist es aber, die Chancen und Risiken der einzelnen Phasen zu kennen und sie an die eigenen Präferenzen während des Erwerbsvorgangs anzupassen.


Einladung zum Webinar

Unternehmenskauf in der Krise: Zusätzliche Chancen durch neue Gesetze bei der Restrukturierung von Unternehmen – auch für Gastronomie und Hotellerie“

mit den Autoren Dr. Adrian Bölingen, Bernhard Rehbein und Özgür Güneş

Jetzt am Webinar teilnehmen


 

 

Dr. Adrian Bölingen
Rechtsanwalt, Partner
Baker Tilly
adrian.boelingen@bakertilly.de
www.bakertilly.de

Bernhard Rehbein
Rechtsanwalt, Partner
Baker Tilly
bernhard.rehbein@bakertilly.de
www.bakertilly.de

Özgür Günes
Unternehmensberater
Deutsches Beratungs- und Digitalisierungbüro
oezguer.guenes@dbudb.de
www.dbudb.de


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Airbnb testet bei ausgewählten Gastgebern „Direct Booking Links“ mit reduzierten Servicegebühren. PhocusWire berichtet von sechs beziehungsweise zehn statt 15,5 Prozent, wenn eine Buchung über einen vom Gastgeber verbreiteten Link zustande kommt.

Die Odyssey Hotel Group hat einen Betreibervertrag für das Mövenpick Hotel Münster mit 224 Zimmern und Suiten abgeschlossen. Das zuvor von Revo Hospitality betriebene Haus soll umfassend renoviert werden.

Ein Gast bewertet eine Unterkunft auf Booking.com mit einem von zehn Punkten, obwohl er dort nicht übernachtet hat. Das Landesgericht Bozen ordnete die Löschung der Rezension an und setzte für Verzögerungen eine Zahlung von 50 Euro pro Tag fest.

B&B Hotels eröffnet ein neues Hotel in Bad Oeynhausen. Das Unternehmen wird bis Ende 2028 im bis dahin umgebauten und modernisierten City Center Neo ein Haus mit rund 100 Zimmern in Betrieb nehmen.

Die Hotelgruppe Mangias Hotels und Resorts hat an der Südostküste Siziliens das Iconas Costa Ragusa Resort eröffnet. Dabei handelt es sich um das erste Anwesen der neu eingeführten Luxusmarke Iconas Collection.

Seekda hat einen Sicherheitsvorfall in seinen Systemen bestätigt. Der ORF berichtet über betrügerische Nachrichten an Hotelgäste, während die Österreichische Hotelvereinigung von ersten Meldungen seit Ende Juli berichtet und Hotels Informationen zum Umgang mit Datenverlusten bereitstellt.

Das erst Anfang Mai eröffnete Holiday Inn – the niu Quay im Harburger Binnenhafen soll nach Medienberichten rund 340 Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen. Politiker aus CDU, SPD und FDP kritisieren die geplante Nutzung und fordern Aufklärung über Beteiligung und Kosten.

Hitzewellen beeinflussen nach Beobachtungen von HotellerieSuisse das Buchungsverhalten. Während Gäste kurzfristiger Aufenthalte in den Bergen buchen, berichtet ein Basler Hotel von Stornierungen an besonders heißen Tagen und investiert in die Kühlung seines Gebäudes.

IHA-Chef Markus Luthe kritisiert Aussagen von Booking-Chef Glenn Fogel zu den früheren Preisparitätsklauseln. Anlass ist ein Handelsblatt-Interview vor dem Hintergrund einer in Amsterdam anhängigen Sammelklage von 10.783 Hotels.

Anzeige

Der raue Ton, für den die Hotellerie lange bekannt war, funktioniert heute nicht mehr: Führung muss neu gedacht werden, um Mitarbeiter langfristig zu halten und ihnen einen Purpose zu geben, sagt Bernhard Patter, Geschäftsführer der diavendo GmbH. Im Gespräch mit Host Oliver Meyer gibt er in der neuen Folge des HotelPartner-Podcasts „AUSGEBUCHT!“ Tipps, wie Hoteliers mit guter Führung ihre Bottom Line aufbessern.