Urteil: Nach Messeabsage wegen Corona ist Stornogebühr für Hotel fällig

| Hotellerie Hotellerie

Bei Absage einer Messe wegen der Corona-Pandemie müssen Messebesucher bei einer Stornierung der Hotelzimmer mit Gebühren rechnen. Das Landgericht Köln wies in einem am Dienstag veröffentlichten, nicht rechtskräftigen Urteil die Klage eines taiwanesischen Konzerns auf Rückzahlung von rund 14.000 Euro zurück.

Das Unternehmen hatte vor der im April 2020 geplanten und dann abgesagten Kölner Fitnessmesse Fibo knapp 23 000 Euro für 16 Zimmer bezahlt. Das Gericht entschied, die Absage sei das Risiko der Klägerin. Die Messe sei das Motiv der Reservierung gewesen. Die Durchführung gehöre aber nicht zum Leistungsumfang des Vertrags.

Zwischen den Parteien galt, dass einen Monat vor der Messe bis zu drei Zimmer kostenfrei storniert werden konnten. Spätere Absagen waren nur gegen eine Gebühr von 90 Prozent des ursprünglichen Preises möglich. Das Unternehmen kam mit der Begründung nicht durch, dass mit der Messeabsage der Grund für die hohen Zimmerpreise weggefallen sei. (dpa)

Hier der Pressetext des Landgerichts

Corona: Messebesucher müssen bei Absage von Hotelzimmern hohe Stornogebühr hinnehmen

Messebesucher müssen mit hohen Stornogebühren rechnen, wenn sie ihre Hotelzimmer bei Absage einer Messe wegen SARS-CoV-2 stornieren. Das Landgericht Köln hat nun entschieden, dass der Hotelbetreiber bis zu 90 % des Zimmerpreises einbehalten kann.

Die Klägerin macht Ansprüche auf Rückzahlung der bereits im Voraus bezahlten 16 Hotelzimmer in Höhe von weiteren 13.653,90 Euro wegen einer ausgefallenen Messe in Köln geltend.

Die Klägerin ist die deutsche Vertriebsgesellschaft eines taiwanesischen Konzerns in der Fitnessbranche. Sie reservierte für Mitarbeiter ihres Konzerns 16 großzügige Hotelzimmer in der Kölner Innenstadt zum Besuch der Messe FIBO 2020 in Köln, der weltweit größten Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit, die vom 1. bis zum 4. April 2020 stattfinden sollte. Die Parteien vereinbarten Stornierungsbedingungen, nach denen bis zum 02.01.2020 alle Zimmer kostenfrei, bis zum 02.03.2020 bis zu drei Zimmer kostenfrei storniert werden konnten. Spätere Stornierungen konnten nur gegen eine Servicegebühr in Höhe von 90 % des ursprünglichen Zimmerpreises vorgenommen werden.

Die Klägerin zahlte im Voraus den vollen Zimmerpreis für alle 16 Zimmer in Höhe von 22.847,00 Euro. Nachdem im Februar 2020 die FIBO wegen der SARS-CoV-2-Pandemie abgesagt worden war, stornierte die Klägerin am 02.03.2020 alle reservierten Zimmer. Mit Wirkung vom 19.03.2020 verbot die Stadt Köln dann den Betrieb aller Hotels und Beherbergungsstätten bis zum 19.04.2020. Der beklagte Hotelbetreiber zahlte lediglich den Preis für drei Zimmer und weitere 10 % des gebuchten Hotelpreises in Höhe von 9.193,10 Euro an die Klägerin zurück.

Die Klägerin ist der Ansicht, dass es einen Zusammenhang zwischen der Höhe der Hotelzimmerpreise und der Messe gebe. Daher soll mit der Absage der Messe auch der Grund für den hohen Preis der Stornierungsgebühr weggefallen sein. Die Stornierungsgebühren seien unangemessen hoch. Außerdem hätten ihre Mitarbeiter wegen der Schließung des Hotels dort überhaupt nicht übernachten dürfen. Sie verlangt daher die Rückzahlung der weiteren 13.653,90 Euro. Die Beklagte behauptet, die Hotelpreise hätten dem üblichen Marktpreis zu Messezeiten entsprochen. Die Durchführung der Messe sei nicht Gegenstand des Hotelvertrages gewesen.

Das Landgericht hat die Ansprüche der Klägerin auf Rückzahlung des restlichen Zimmerpreises abgewiesen. Die zwischen den Parteien individuell vereinbarte Stornierungsgebühr sei rechtmäßig gewesen.

Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Erstattung der restlichen Vorauszahlung, weil sie lange vor den Beherbergungsverboten der Stadt Köln die Zimmer storniert habe. Die Durchführung der Messe gehöre nicht zum Leistungsumfang des Hotelvertrages zwischen den Parteien, sie sei lediglich das Motiv für die Reservierung gewesen. Die Absage der Messe liege daher in der Risikosphäre der Klägerin. Die Stornierungsabrede sei auch keine Allgemeine Geschäftsbedingung, sondern einzelvertraglich vereinbart. Eine andere Beurteilung ergebe sich nach Ansicht des Landgerichts auch nicht daraus, dass die Messe wegen der sich ausbreitenden Pandemie abgesagt worden sei.

Die Entscheidung vom 29.10.2020 zum Az. 86 O 21/20 ist nicht rechtskräftig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Atlantic Hotel Gruppe hat mit dem Atlantic Hotel Frankfurt im Sparda-Bank Tower ihr 21. Haus eröffnet. Das 4-Sterne-Superior-Hotel bietet mit 373 Zimmern und Suiten die höchste Zimmerkapazität innerhalb der Hotelgruppe. 

50 Best hat die erweiterte Hotel-Rangliste der Plätze 51 bis 100 für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Zusammenstellung umfasst insgesamt 23 verschiedene Regionen und 40 Städte. Aus Deutschland schaffte es jedoch kein Hotel auf die Liste.

Verkehrsbuero Hospitality aus Österreich hat die Betriebsführung des ibis Styles Bad Reichenhall übernommen und vollzieht damit seinen Markteintritt in Deutschland. Sämtliche Mitarbeiter werden vom neuen Betreiber übernommen.

Ein Joint Venture aus Reiß & Co. Gruppe und PEG Hamburg hat mit dem Bau eines neuen Premier Inn Hotels mit 296 Zimmern in der Hamburger Adenauerallee begonnen. Es wird bereits das achte Haus der Hotelmarke in der Hansestadt.

Die Lerch Genusswelten haben den Betrieb des Bayerischen Hofs und des Hotels Reutemann-Seegarten in Lindau übernommen. Alle bisherigen Mitarbeiter sollen in den Häusern bleiben, für den Wellnessbereich kündigt das Familienunternehmen Investitionen an.

Ein Geschäftsmann soll Gelder für Irans Machtapparat verschoben haben. Konten eines Hotel-Betreibers bei Frankfurt wurden eingefroren. Laut OVG können sie nicht vorzeitig freigegeben werden.

Die Honestis-Gruppe hat mit der DHO Deutsche Hotel Operations GmbH einen neuen White-Label-Betreiber für die D-A-CH-Region gegründet. Geschäftsführer und Mitgesellschafter ist Björn Weidner, erstes Hotel ist das Mercure Hotel Frankfurt Eschborn Helfmannpark.

Die Motel One Group übernimmt das Hyperion Hotel Salzburg und führt das denkmalgeschützte Palais Faber künftig unter der Marke The Cloud One Hotels weiter. Auch die Mitarbeiter werden übernommen.

Das Berliner Luxushotel Adlon kann nach einer Abstimmung der Gesellschafter vorerst nicht verkauft werden. Die zuständige Immobiliengesellschaft will ihre Pläne aber weiter verfolgen.

Ennismore und Central Pattana bringen die Marke 25hours im ersten Quartal 2029 nach Bangkok. Das Hotel mit 345 Zimmern entsteht am Siam Square. Nach dem Standort in Jakarta handelt es sich um das zweite Hotel der Marke in Asien.